Wenn der Mann derjenige ist, der das Opfertier darbringt, ist es dann seiner Frau und seinen Kindern erlaubt ihre Haare und Nägel zu schneiden, wenn der Monat Dhul Hijja eintrifft?
Alles Lob
gebührt Allah
Ja, dies
ist erlaubt. In der Antwort auf die Frage Nr. 36567
wurde bereits erwähnt, dass es demjenigen, der ein Opfertier darbringt,
verboten ist einen Teil seiner Haare, Nägel oder Haut zu schneiden. Dieses
Urteil bezieht sich speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt,
welcher gleichzeitig der Besitzer des Opfertieres ist.
Schaikh Ibn
Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Was die
Familie desjenigen, der ein Opfertier darbringt, angeht, so lastet nichts
auf ihnen. Ihnen wird auch nicht verboten ihre Haare und Nägel zu schneiden,
gemäß der authentischeren Meinung der Gelehrten. Dieses Urteil bezieht sich
vielmehr speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt, welcher das
Opfertier mit seinem Geld gekauft hat.“
Aus
„Fatawa Islamiya“ (316/2).
In den
Fatawa des ständigen Komitees (397/11) steht:
„Derjenige,
der ein Opfertier darbringen will, sollte, wenn die Mondsichel des Monats
Dhul Hijja erscheint, nichts von seinen Haaren, Nägeln oder seiner Haut
abschneiden, bis er das Opfertier geschlachtet hat, da die Gruppe (die sechs
Hadith-Bücher), bis auf Al-Bukhary -möge Allah ihnen barmherzig sein-, über
Umm Salama -möge Allah mit ihr zufrieden sein- überlieferten, dass der
Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ihr die
Mondsichel vom Dhul Hijja seht und einer von euch ein Opfertier darbringen
will, dann soll er seine Haare und Nägel lassen.“
Und im
Wortlaut von Abu Dawud (2791) und Muslim (1977) steht: „Wer ein Schlachttier
hat, das er schlachten will, und die Mondsichel vom Dhul Hijja erscheint,
dann soll er nichts von seinen Haaren und Nägel abschneiden, bis er es
geschlachtet hat.“ Es ist hierbei egal, ob er sich um die Schlachtung selber
kümmert oder jemanden an seiner Stelle schlachten lässt. Wenn aber im Namen
einer Person geschlachtet wird, so muss diese Person sich nicht daran
halten, da nichts diesbezüglich überliefert wurde.
Schaikh Ibn
‚Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti’“ (530/7):
„Für denjenigen, in dessen Namen ein Opfertier dargebracht
wird, besteht kein Problem darin seine Haare und Nägel zu schneiden. Der
Beweis dafür ist wie folgt:
1. Dass dies das Offenkundige des Hadiths ist, und zwar, dass
sich das Verbot speziell auf denjenigen bezieht, der schlachtet. Demnach
bezieht sich das Verbot auf dem Hausherrn. Seine Familie aber betrifft dies
nicht, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- das Urteil auf
denjenigen bezog, der schlachtet. Daraus versteht man nun, dass das Urteil
auf denjenigen, in dessen Namen geschlachtet wird, nicht bestätigt wurde.
2. Dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- im
Namen seiner Familie geschlachtet hat und es von ihm nicht überliefert
wurde, dass er sagte, dass sie nichts von ihren Haaren, Nägeln und Haut
schneiden sollen. Und wenn dies verboten wäre, dann hätte es der Prophet
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihnen verboten. Und diese Meinung ist die
stärkere Meinung.“ Ende seiner Aussage.
