Bevor die Neumondsichel nicht dreißig Stunden alt ist, ist ihre Sichtung mit dem bloßen Auge nicht möglich. Darüberhinaus ist ihre Sichtung manchmal aufgrund der Wetterlage nicht möglich. Ist es daher erlaubt, sich der astronomischen Informationen, bei der Berechnung der wahrscheinlichen (voraussichtlichen) Neumondsichtung und des Zeitpunktes des Beginns vom Monat Ramadan, zu bedienen oder sind wir dazu verpflichtet, den Neumond zu sehen, bevor wir das Fasten des gesegneten Monats Ramadan beginnen?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die Zuhilfenahme von Instrumenten zur Sichtung der Neumondsichel ist erlaubt.
Das stützen auf die Astronomie bei der Feststellung des Beginns des gesegneten
Monats Ramadan oder des Fastenbrechenfestes ist nicht erlaubt. Dieses, da Allah
uns dies weder in Seinem Buch, noch in der Sunna Seines Propheten -Allahs Segen
und Frieden auf ihm- vorgeschrieben
(gesetzlich gemacht) hat. Er hat uns bezüglich des Fastenbeginns lediglich die
Feststellung vom Beginn des Monats Ramadan durch die Sichtung der Neumondsichel
vom Monat Ramadan vorgeschrieben, sowie bezüglich des Fastenbrechens und des
Versammelns zum Festtagsgebet (ˈId Al-Fitr) mit der Sichtung des Neumondes
vom Monat Schawwal. Er hat die Neumonde zum Kalender (zur Feststellung der
Zeit) für die Menschen und die Pilgerfahrt (Hajj) gemacht. Daher ist es dem
Muslim nicht erlaubt die Zeit irgendeiner gottesdienlichen Handlung
(ˈIbada), sei es das Fasten im Ramadan, die Festtage, die Pilgerreise
(Hajj), das Fasten als Sühne für unabsichtliche Tötung (eines Menschen),
oder als Sühne für die Scheidung der Ehefrau durch „Ad-Dhuhur“ (d.h. ihr zu
sagen, dass sie wie der Rücken der eigenen Mutter ist) und ähnliches,
durch eine andere Methode zu bestimmen. Allah -Erhaben sei Er- sagte: „Wer also
von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten…“
[Al-Baqara 2:185]
Und er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Fastet bei seiner Sichtung, und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Und
wenn er sich euch entzieht (durch Wolkenbedeckung), so vervollständigt die
Anzahl 30 (Tage).“
Daher ist es für denjenigen, der die
Neumondsichel bei der Beobachtung des klaren oder bewölkten Himmels nicht
sieht, verpflichtend die Anzahl der Tage (vom Schaˈban) mit 30 Tagen zu
vervollständigen.
[Zitat aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima“ (19/100)]
Und dieses gilt, solange die Sichtung der Neumondsichel nicht in einem anderen
Land bestätigt wurde. Denn falls die Sichtung der Neumondsichel in einem
anderen Land durch eine islamrechtlich gesetzmäßige Feststellung
(Bestätigung) erfolgt ist, so sind sie, nach der Meinung der Mehrheit der
Gelehrten, zum Fasten verpflichtet.
Und Allah weiß es am besten.
