Ich habe beschlossen dieses Jahr, so Allah will, die Hajj zu vollziehen. Ich hoffe, dass Sie mir einige Ratschläge und Anweisungen geben können, welche mir dafür nützen? Auch möchte ich diese Frage stellen: Gibt es für die Frauen in der Hajj spezielle Regeln, durch die sie sich von den Männern auszeichnen?
Alles Lob gebührt
Allah
Meine muslimische
Schwester! Herzlichen Glückwunsch dafür, dass du beschlossen hast nach Mekka
zu gehen, um die Hajj zu vollziehen. Diese ist eine Pflicht, welche vielen
muslimischen Frauen verborgen bleibt. Einige wissen nicht, dass sie die Hajj
vollziehen müssen, andere wissen es, aber schieben es auf bis sie der Tod
überrascht und sie die Hajj unterlassen haben. Andere wiederum wissen nichts
über die Riten und begehen dadurch Verbotenes, wodurch ihre Hajj womöglich
ungültig wird, ohne dass sie es merken. Und Allah bitten wir um Hilfe.
Die Hajj ist eine
Pflicht Allahs, welche auf Seinen Dienern lastet. Sie ist die fünfte Säule
des Islams und der Jihad der Frau. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, sagte zu ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein: „Euer Jihad ist
die Hajj!“
Überliefert von
Al-Bukhari.
Hier kommen, o
meine muslimische Schwester, einige Ratschläge, Anweisungen und Regeln, die
sich speziell auf die bezieht, die die Hajj vollziehen will. Sie helfen
auch, dass die Hajj akzeptiert und Mabrur wird. Al-Hajj Al-Mabrur bedeutet
das, was der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Ihr Lohn ist
nur das Paradies.“
Überliefert von
Al-Bukhari und Muslim.
1.
Die
Aufrichtigkeit Allah gegenüber ist eine Bedingung für die Gültigkeit und
Akzeptanz jeglichen Gottesdienstes, dazu gehört auch die Hajj. So sollst du
deine Hajj aufrichtig Allah, erhaben sei Er, gegenüber vollziehen. Und halte
dich von der Augendienerei fern, denn sie zerstört die Taten und bringt die
Strafe mit sich.
2.
Das
Befolgen der Sunnah und dass die Tat entsprechend der Leitung des Propheten,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, vollzogen wird, ist die zweite Bedingung
für die Gültigkeit und Akzeptanz der Tat, da der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sagte: „Wer etwas tut, was nicht unserer Angelegenheit
entspricht, so wird dies abgewiesen.“ Überliefert von Muslim.
Und dies lädt dich
dazu ein die Regeln der Hajj entsprechend der Leitung des Propheten, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, zu lernen, indem du dich dafür der nützlichen
Bücher bedienst, die sich auf authentische Beweise aus dem Koran und der
Sunnah stützen.
3.
Hüte
dich vor dem großen und kleinen Schirk und vor den Sünden in all ihren
Facetten. Denn durch den großen Schirk tritt man aus dem Islam aus, die
Taten werden zerstört und er bringt die Strafe mit sich. Durch den kleinen
Schirk werden die Taten zerstört und er bringt (auch) die Strafe mit sich.
Und die großen Sünden bringen nur die Strafe mit sich.
4.
Es
ist der Frau nicht gestattet, dass sie für die Hajj oder etwas anderes, ohne
einen Mahram verreist, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
sagte: „Die Frau darf nur mit einem Mahram verreisen.“ Überliefert von
Al-Bukhari und Muslim.
Der Mahram ist
entweder der Ehemann oder jeder der auf ewig für die Frau verboten ist (zu
heiraten), ob durch Verwandtschaft, Stillung oder Verschwägerung. Es ist
eine Bedingung dafür, dass die Hajj für die Frau zu einer Pflicht wird. Und
wenn die Frau keinen Mahram hat, der mit ihr verreist, so muss sie die Hajj
nicht vollziehen.
5.
Die
Frau kann mit den Kleidern, mit denen sie will, in den Ihram eintreten, ob
in Schwarz oder einer anderen Farbe. Trotzdem soll sie sich vor dem hüten,
worin Verzierungen und Ansehen liegen, wie enge, durchsichtige, kurze,
zerrissene und verzierte Kleidung. Genauso muss sie sich davor hüten den
Männern zu ähneln, oder das anzuziehen, was die Ungläubigen anziehen.
Daraus erkennen
wir, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass einige Laien für die Frau
bestimmte Farben für den Ihram aussuchen, wie grün oder weiß. Dies gehört
vielmehr zu den Erneuerungen.
6.
Es
ist der Muhrima (weibl. für Muhrim) nicht gestattet, nachdem sie die Absicht
für den Ihram gefasst hat, auf sich irgendeine Art des Parfüms zu tragen,
egal ob es auf den Körper oder die Kleidung kommt.
7.
Es
ist der Muhrima nicht gestattet die Haare auf dem Kopf und dem gesamten
Körper, auf jegliche Art und Weise, zu entfernen. Genauso verhält es sich
mit dem Entfernen der Nägel.
8.
Es
ist der Muhrima nicht gestattet die Burka, den Niqab oder Handschuhe zu
tragen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Frau
soll weder ihr Gesicht bedecken noch Handschuhe tragen.“ Überliefert von
Al-Bukhari.
9.
Die
Frau soll sowohl ihr Gesicht als auch ihre Hände nicht vor fremden Männern
enthüllen, indem sie die Ausrede sucht, dass der Niqab und die Handschuhe zu
den Dingen gehören, die im Ihram verboten sind, da sie ihr Gesicht und ihre
Hände mit allem, wie ihre Kleidung, ihren Khimar usw. bedecken kann. Die
Mutter der Gläubigen, ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte:
„Die Reiter pflegten an uns vorbeizukommen, während wir mit dem Gesandten
Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, im Ihram-Zustand waren. Als sie an
uns entlang liefen, ließ eine von uns ihren Jilbab auf ihren Kopf über ihr
Gesicht fallen. Und als sie weg waren haben wir unsere Gesichter enthüllt.“
Überliefert von Abu Dawud und Al-Albaani stufte dies in „Hijab Al-Mar`a
Al-Muslima“ als authentisch ein.
10.
Wenn
einige Frauen in den Ihram eintreten legen sie etwas auf ihre Köpfe, was
aussieht wie Turbane oder Klipse, damit nichts vom Khimar oder dem Jilbab
das Gesicht berührt. Dies ist eine unnötige Umständlichkeit, da es kein
Problem ist, dass etwas von der Bedeckung das Gesicht der Muhrima berührt.
11.
Es
ist der Muhrima gestattet, dass sie Hemd, Hosen, Strümpfe, Armreifen aus
Gold, Ringe, eine Uhr usw. trägt. Jedoch muss sie ihre Schönheit/Verzierung
vor Männern, die keine Maharim sind, in der Hajj und außerhalb davon,
bedecken.
12.
Wenn
einige Frauen am Miqat vorbeigehen, weil sie die Hajj oder ‘Umra vollziehen
wollen, und sie ihre Periode bekommen, kann es sein, dass sie nicht in den
Ihram eintreten, weil sie glauben, dass für den Ihram bedingt ist, dass sie
von der Menstruation rein sein sollen. So überqueren sie den Miqat ohne
Ihram, was jedoch ein klarer Fehler ist, da die Menstruation den Ihram nicht
hindert. Somit soll die Menstruierende in den Ihram eintreten und alles
machen, was der Pilger macht, außer den Tawaaf um die Kaaba. So soll sie den
Tawaaf aufschieben, bis sie rein wird. Und wenn sie den Ihram aufschiebt,
aber den Miqat schon ohne ihn überquert hat, ist sie verpflichtet
zurückzukehren, um vom Miqat in den Ihram einzutreten. Wenn sie nicht
zurückkehrt, muss sie ein Opfer darbringen, da sie eine Pflicht unterlassen
hat.
13.
Die
Frau darf beim Ihram, wenn sie befürchtet die Zeremonie nicht vollenden zu
können, eine Bedingung stellen. Sie soll sagen: „Wenn mich etwas hindert,
dann ist mein Platz da, wo ich verhindert werde.“ (arab.: In Habasani Haabis
fa Mahalli Haithu Habasatni) Wenn dann das eintrifft, was sie davon abhält
die Hajj zu vollenden, dann soll sie den Ihram auflösen und auf ihr lastet
nichts.
14.
Erinnere dich an die Tätigkeiten der Hajj:
Erstens: Wenn der
Tarwiya-Tag eintrifft, welcher der 8. Dhul Hijja ist, sollst du dich
waschen, in den Ihram eintreten und die Talbiya folgendermaßen aussprechen:
„Labbayka Allahumma Labbayka, Labbayka la Scharika Laka Labbayka, Inna
Al-Hamda wa An-Ni’mata Laka wa Al-Mulk, La Scharika Lak.“ (Bedeutet: Hier
bin ich, o Allah, hier bin Ich! Hier bin ich, Du hast keinen Partner, hier
bin ich. Gewiss, der Lob, die Gunst und die Herrschaft gehören Dir! Du hast
keinen Partner).
Zweitens: Gehe nach
Mina hinaus, bete dort das Mittags-, Nachmittags-, Abend-, Nacht-, und
Morgengebet und kürze die Gebete mit vier Gebetseinheiten in zwei, ohne die
Gebete zusammen zu setzen.
Drittens: Wenn die
Sonne des 9. aufgeht, dann begib dich nach ‘Arafah, bete dort das Mittags-
und Nachmittagsgebet zusammen und gekürzt in der Zeit des Mittagsgebets und
verweile in ‘Arafah Allah rufend, gedenkend, flehend und reuig bis zum
Sonnenuntergang.
Viertens: Wenn die
Sonne des 9. untergeht, dann begib dich von ‘Arafah nach Muzdalifa, bete
dort das Abend- und Nachtgebet zusammen und gekürzt und verweile dort bis
zum Morgengebet. Bemühe dich nach dem Morgengebet im Gedenken Allahs, in
Bittgebeten und Anflehungen bis das Tageslicht vor Sonnenaufgang stark
hervor scheint.
Fünftens: Brich von
Muzdalifa nach Mina, vor dem Sonnenuntergang des ‘Iid-Tages, auf. Wenn du
dann Mina erreicht hast, sollst du folgendes machen:
a)
Werfe
die sieben Steine des Jamrah Al-‘Aqaba und sprich für jeden Stein den Takbir
aus.
b)
Schlachte die Opfergabe bevor sich die Sonne erhebt.
c)
Kürze, von allen Seiten deiner Kopfhaare, so viel wie eine Fingerkuppe
(ungefähr 2 cm).
d)
Betrete Mekka, vollziehe Tawaaf Al-Ifadha, vollziehe den Sa’i zwischen Safa
und Marwa wie bei der Hajj, wenn du eine Mutamatti‘a bist, oder vollziehe
den Sa’i und den Tawaaf der Ankunft nicht, wenn du eine Mufrida oder Qaarina
bist.
Sechstens: Werfe
die Steine am 11., 12. und 13. nachdem die Sonne auf ihren höchsten Stand
kommt (Beginn des Mittaggebets), wenn du noch bleiben willst. Oder am 11.
und 12. wenn du früher gehen willst, aber in diesen Nächten in Mina
übernachtet hast.
Siebtens: Wenn du
zurück nach Hause willst, dann vollziehe den Abschieds-Tawaaf und dadurch
enden die Tätigkeiten der Hajj.
15.
Die
Frau soll die Talbiya nicht laut aussprechen! Sie soll sie so leise
aussprechen, dass sie selbst und die Frauen neben ihr es hören können.
Fremde Männer sollen es nicht hören, damit man sich vor Versuchungen, und
davor dass man zu ihr schaut, schützt. Die Zeit der Talbiya beginnt nach
dem Eintreten in den Ihram für die Hajj und dauert an bis zum Werfen der
Steine der Jamra Al-‘Aqabah am Tag des Opferfestes.
16.
Wenn
die Frau, nach dem Tawaaf und vor dem Sa’i, ihre Periode bekommt, soll sie
die restlichen Riten vollenden und den Sa’i vollziehen, auch wenn sie ihre
Tage hat, denn für den Sa’i muss man nicht im reinen Zustand sein.
17.
Es
ist der Frau gestattet Pillen zu nehmen, die die Menstruation verhindern,
damit sie die Zeremonien erfüllen kann, unter der Bedingung, dass kein
Nachteil für sie eintrifft.
18.
Hüte
dich vor dem Gedrängel mit Männern an allen Orten der Hajj-Riten, speziell
im Tawaaf beim schwarzen Stein und der Yamaani-Säule. Genauso beim Sa’i und
beim Werfen der Jamaraat. Wähle Zeiten aus, in denen das Gedränge geringer
wird. Die Mutter der Gläubigen, ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein,
pflegte an einer Seite den Tawaaf zu vollziehen, die von Männern isoliert
war. Sie pflegte auch den Stein oder die Säule nicht zu empfangen, wenn dort
Gedränge war.
19.
Die
Frau muss im Tawaaf und Sa’i nicht laufen/rennen (Für den Tawaaf wird hier
der Begriff Raml und für Sa’i Rakd benutzt). Raml bedeutet, dass man sich
bei den Schritten, in den ersten drei Runden des Tawaaf, beeilen soll. Rakd
bedeutet, dass man zwischen den zwei grünen Markierungen, in allen Runden
des Sa’i, läuft. Diese beiden Dinge sind eine Sunnah für die Männer.
20.
Hüte
dich vor diesem (einem) Buch, welches ein kleines Buch ist, das einige
erfundene Bittgebete beinhaltet. Darin findest du ein spezielles Bittgebet
für jede Runde des Tawaaf oder des Sa’i. Dafür gibt es keinen Beweis im
Koran oder der Sunnah. Im Bittgebet, während des Tawaaf und des Sa’i, ist
vorgeschrieben, dass man um das bittet, wofür man an Gutem im Dies- und
Jenseits will. Und wenn es ein Bittgebet ist, das vom Propheten, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, überliefert wurde, so ist es besser.
21.
Die
menstruierende Frau darf Bücher lesen, welche islamisch-vorgeschriebene
Bittgebete und Gedenkformeln beinhalten, auch wenn darin Koranverse stehen.
Es ist ihr auch gestattet den Koran zu rezitieren/lesen, solange sie den
Mushaf nicht berührt.
22.
Hüte
dich davor etwas von deinem Körper zu enthüllen. Speziell an Orten, an denen
dich Männer sehen können, wie Orte wo jeder die Gebetswaschung vollziehen
kann. Einigen Frauen interessiert es nicht, wenn Männer in der Nähe dieser
Orte sind. Dann enthüllen sie, während der Gebetswaschung, das, was sie
(eigentlich) nicht enthüllen dürfen, wie das Gesicht, Arme und Beine. Es
kann sogar sein, dass sie den Khimaar von ihrem Kopf auszieht, so dass Kopf
und Hals zu sehen sind. All dies ist verboten und darin besteht eine
gewaltige Versuchung für sie und für fremde Männer.
23.
Es
ist den Frauen gestattet Muzdalifa vor dem Morgengebet zu verlassen, da der
Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, einigen Frauen, besonders den
Schwachen, erlaubte Muzdalifa zu verlassen nachdem der Mond, am Ende der
Nacht, verschwand/unterging. Dies tat er, damit sie die Steine von Jamra
Al-‘Aqaba noch vor dem Gedränge werfen können. In den zwei „Sahih-Werken“
wurde von ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überliefert, dass
Sauda, möge Allah mit ihr zufrieden sein, den Propheten, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, um Erlaubnis bat in der Nacht vom Jam‘ (gemeint ist
Muzdalifa) den Ort zu verlassen bevor es überfüllt wird, da sie eine schwere
Frau war. Und er erlaubte es ihr.
24.
Es
ist erlaubt das Werfen der Steine bis zur Nacht aufzuschieben, wenn der
Vormund der Frau der Meinung ist, dass das Gedränge um Jamra Al-‘Aqaba
zugenommen hat, und dass darin eine Gefahr für die Frauen, die mit ihm sind,
besteht. So ist es erlaubt, dass sie das Werfen der Jamra aufschieben, bis
das Gedränge kleiner wird oder verschwindet. Und auf sie lastet
diesbezüglich nichts.
Genauso ist es beim
Werfen in den drei Taschriq-Tagen. Sie können die Steine nach dem
Nachmittagsgebet werfen, welches eine Zeit ist, in der das Gedränge sehr
abnimmt, so wie man dies bezeugen kann und weiß. Wenn dies aber nicht
möglich ist, dann ist es kein Problem, wenn sie das Werfen bis zur Nacht
aufschiebt.
25.
Hüte
dich, hüte dich:
Es ist der Frau
nicht gestattet, dass sie ihrem Ehemann die Möglichkeit bietet, dass er ihr
beischläft oder sie zu berühren, solange sie sich noch nicht in
vollständiger Form vom Ihram gelöst hat. Diese Auflösung entsteht durch drei
Dinge:
Erstens: Durch das
Werfen der sieben Steine in Jamra Al-‘Aqaba
Zweitens: Durch das
Kürzen aller Haare, so viel wie eine Fingerkuppe, was ungefähr 2 cm
entspricht.
Drittens: Durch den
Tawaaf der Hajj (Tawaaf Al-Ifadha).
Wenn die Frau all
diese drei Dinge tut, ist es ihr gestattet alles zu machen, was ihr im Ihram
verboten war, sogar der Beischlaf. Und wenn sie nur zwei davon gemacht hat,
ist ihr alles gestattet, bis auf den Beischlaf.
26.
Es
ist der Frau nicht gestattet, dass sie ihre Haare vor fremden Männern zeigt,
während sie ihre Haarspitzen kürzt, so wie es viele Frauen am Ort des Sa’i
tun, da die Haare zur ‘Aura gehören, was verboten ist vor irgendeinem
fremden Mann zu enthüllen.
27.
Hüte
dich davor vor Männern zu schlafen. Dies beobachten wir bei vielen Frauen,
die mit ihren Familien, ohne Zelt oder irgendetwas, womit sie sich vor den
Augen der Männer bedecken können, die Hajj vollziehen. Sie schlafen, mit
Männern gemischt oder in ihrer Nähe, auf den Wegen, auf Seitenstraßen, unter
erhöhten Brücken und in der Al-Khif Moschee. Dies gehört zu den gewaltigsten
üblen Dingen, die man verbieten und vernichten muss.
28.
Die
Menstruierende und Wöchnerin müssen den Abschieds-Tawaaf nicht vollziehen.
Dies gehört zur Erleichterung der islamischen Gesetzgebung für die Frauen.
Somit steht der menstruierenden Frau zu, dass sie mit ihrer Familie
zurückkehrt, auch wenn sie den Abschieds-Tawaaf nicht vollzogen hat. So
lobpreise Allah, o muslimische Schwester, und bedanke dich bei Ihm, für
diese Erleichterung und diese Gunst!.
