Wir bitten um eine zusammenfassende Nennung der Dinge, die das Fasten ungültig machen.

Alles
Lob gebührt Allah. 

Allah,
erhaben sei Er, hat das Fasten, entsprechend der vollkommensten Weisheit,
vorgeschrieben. 

Er
befiehlt den Fastenden sein Fasten gemäßigt zu vollziehen, so dass
man sich selbst, durch das Fasten nicht schadet und nicht das einnimmt, was dem
Fasten entgegensetzt.

Aus
diesem Grund gibt es zwei Arten von Dingen, die das Fasten ungültig machen: 

So
gibt es Dinge, die das Fasten, auf eine Art der Erschöpfung, ungültig
machen, wie der Geschlechtsverkehr, das Erbrechen, die Menstruation und das
Schröpfen. Das Austreten dieser Dinge aus dem Körper, gehört zu
dem, was den Körper schwächt. Deshalb 
machte sie Allah, erhaben sei Er, zu den Dingen, die das Fasten ungültig
machen, damit sich für den Fastenden nicht die, aus dem Fasten, resultierende
Schwäche und die, durch das Austreten dieser Dinge, resultierende
Schwäche treffen, so dass er durch das Fasten keinen Schaden erleidet und
sein Fasten aus der Grenze der Gemäßigkeit nicht austritt. 

Zu
den Dingen, die das Fasten ungültig machen, gehören auch eine Art der
Fülle, wie (durch) das Essen und Trinken. Wenn der Fastende isst oder trinkt,
ergibt sich ihm nicht die gewollte Weisheit aus dem Fasten. Aus „Majmuu‘
Al-Fatawa“ (248/25). 

Allah,
erhaben sei Er, hat die Grundlagen der Dinge, die das Fasten brechen, in Seinen
Worten, bereits vereint: 

„Von
jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt
hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden
der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis
zu Nacht!“

[Al-Baqara
2:187] 

Allah,
erhaben sei Er, erwähnt in diesem edlen Vers die Grundlagen der Dinge, die
das Fasten brechen, und diese sind das Essen, das Trinken und der
Geschlechtsverkehr. 

Die
restlichen Dinge, die das Fasten brechen, hat der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, in seiner Sunnah dargelegt. 

Es
gibt sieben Dinge, die das Fasten ungültig machen (brechen). Diese sind: 

1.     

Geschlechtsverkehr

2.     

Masturbation

3.     

Essen
und Trinken

4.     

Alles,
was die Bedeutung von Essen und Trinken inne hat

5.     

Absichtliches
Erbrechen

6.     

Der
Austritt von Menstruations- oder Wochenbettblut aus der Frau

 Das Erste dieser Dinge ist
der Geschlechtsverkehr:

 Dieser ist die gewaltigste
Sache, die das Fasten bricht und bringt die größte Sünde mit sich.

 Wer tagsüber, im Ramadan,
absichtlich und mit freiem Willen den Geschlechtsverkehr vollzieht, so dass
sich die zwei beschnittenen Teile treffen und die Eichel in eines, der zwei Öffnungen,
eingeführt wird, der hat sein Fasten ungültig gemacht, egal ob er ejakuliert
oder nicht. Man muss reuig zurückkehren, diesen Tag weiterfasten, nachholen und
die strenge Sühne vollziehen. Der Beweis dafür ist der Hadith von Abu Huraira,
möge Allah ihm barmherzig sein, wo er sagte:

„Ein Mann kam zum Propheten,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, woraufhin er sagte: „Ich bin zugrunde gegangen,
O Gesandter Allahs!“ Er fragte: „Und was ließ dich zugrunde gehen?“ Er
antwortete: „Ich fiel, im Ramadan, über meine Frau her.“ Er fragte: „Kannst du
einen Sklaven finden, den du freikaufst?“ Er sagte: „Nein!“ Er fragte:
„Schaffst du es zwei Monate hintereinander zu fasten?“ Er sagte: „Nein!“ Der
Prophet fragte: „Kannst du sechzig Arme speisen?“ Er sagte: „Nein!“ …“

Überliefert von
Al-Bukhari (1936) und Muslim (1111) 

Die Sühne muss man für keine
der Dinge, die das Fasten brechen, durchführen, außer für den
Geschlechtsverkehr.

 Das zweite ist die
Masturbation: 

Es ist das Erwirken der
Ejakulation durch die Hand und etwas anderem.

 Der Beweis dafür, dass die
Masturbation zu den Dingen gehört, die das Fasten brechen, ist die Aussage
Allahs, erhaben sei Er, im heiligen Hadith (Hadith Qudsi) über den Fastenden:
„Er lässt sein Essen, sein Trinken und seine Begierde Meinetwegen.“

Überliefert von
Al-Bukhari (1894) und Muslim (1151).

Das Erwirken der Ejakulation
(oder des Höhepunktes) gehört zur Begierde, welche der Fastende
unterlässt. 

Wer also tagsüber, im
Ramadan, masturbiert, der muss zu Allah reuig zurückkehren, sich den restlichen
Tag über enthalten (also fasten) und diesen Tag nachholen. 

Und wenn man mit dem
Masturbieren beginnt, hierauf sich zurückhält und nicht ejakuliert hat,
der muss Reue zeigen, doch sein Fasten ist gültig und er muss diesen Tag nicht
nachholen, da er nicht ejakuliert hat. Der Fastende soll sich von allem
fernhalten, was seine Begierde erregt und alle schlechten Gedanken aus sich
austreiben. 

Was den Austritt von Madhiy
(Flüssigkeit, die bei Erregung austritt), so ist die stärkere Meinung,
dass es das Fasten nicht bricht. 

Das dritte ist das Essen und
Trinken: 

Dies ist das Einführen von
Essen und Trinken, über den Mund, in den Magen. 

Genauso ist, wenn man etwas
durch die Nase in den Magen einführt, wie Essen und Trinken. 

Deshalb sagte der Prophet,
Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Übertreibe im Einatmen
(von Wasser, arab.: Istinschaq), außer wenn du fastest.“ Überliefert
von At-Tirmidhi (788) und Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ (631)
als authentisch ein. 

Wenn der Eintritt von Wasser
in den Magen, über die Nase, keinen Einfluss auf das Fasten hätte,
hätte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, dem Fastenden nicht
verboten beim Einatmen zu übertreiben.“

Das vierte ist alles, was die
Bedeutung von Essen und Trinken inne hat:

Dies beinhaltet zwei Dinge: 

1.     

Bluttransfusionen
für den Fastenden, wie wenn man stark blutet und Blut injiziert bekommt. Dies
bricht das Fasten, da sie wie Essen und Trinken ist.

2.     

Spritzen
mit einer nahrhaften Substanz, durch die man auf Essen und Trinken verzichten
kann, da sie auf selber Stufe sind. Von Schaikh ibn ´Uthaimin aus „Majaalis
Schahr Ramadaan“ (S. 70). 

Was Spritzen angeht, die das
Essen und Trinken nicht ersetzen, aber zur Behandlung verwendet werden, wie
Penizillin, Insulin, zur Energielieferung an den Körper, oder für
Impfungen, so schadet dies dem Fasten nicht, egal ob sie durch die Muskeln oder
Venen eingeführt werden.

Aus „Fatawa Muhammad ibn
Ibrahim“ (189/4). Sicherer ist es, wenn all diese Spritzen in der Nacht
verwendet werden.

 Dialysen, die erfordern, dass
das Blut zur Reinigung herausgeholt, dann noch einmal, zusammen mit chemischen und
nahrhaften Substanzen, wie Zucker und Salze etc., zurück ins Blut geführt wird,
werden als Dinge gesehen, die das Fasten brechen.

Aus „Fatawa
Al-Lajnah Ad-Daa`ima“ (19/10). 

Das fünfte ist das
Herausholen von Blut durch Schröpfung: 

Der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sagte:

„Der, der schröpft, und
der, der sich schröpfen lässt, brechen ihr Fasten.“

Überliefert von Abu
Dawud (2367) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ (2047) als
authentisch ein. 

Was auch zum Schröpfen
gehört (ins selbe Urteil fällt) ist das Blutspenden, da dies
dieselben Auswirkungen auf den Körper hat wie das Schröpfen. 

Demnach ist es dem Fastenden
nicht erlaubt Blut zu spenden, außer, wenn es einen Notleidenden gibt,
dann ist es erlaubt. Der Spender bricht (dadurch) trotzdem sein Fasten und muss
diesen Tag nachholen.

Von Ibn ´Uthaimin aus
„Majaalis Schahr Ramadaan“ (S. 71). 

Wer aber stark blutet, so ist
dessen Fasten gültig, da dies ohne Willen geschieht. Aus „Fatawa Al-Lajnah
Ad-Daa`ima“ (264/10). 

Was das Austreten von Blut
angeht, wenn man einen Zahn zieht, operiert wird, einen Bluttest macht
u.Ä., so bricht dies das Fasten nicht, da es kein Schröpfen ist und
auch nicht in der Bedeutung mit inbegriffen, da sie im Körper nicht
dieselben Auswirkungen haben, wie das Schröpfen. 

Das sechste ist das
absichtliche Erbrechen: 

Der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sagte:

„Wen das Erbrechen überkommt,
der muss das Fasten nicht nachholen, und wer absichtlich erbricht, der muss
nachholen.“

Überliefert von
At-Tirmidhi (720) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ (577) als
authentisch ein. 

Ibn Al-Mundhir sagte:

„Die Gelehrten sind sich
einig, dass das Fasten desjenigen, der absichtlich erbricht, ungültig wird.“

Aus „Al-Mughni“ (368/4). 

Wer also absichtlich
erbricht, indem er seinen Finger in den Mund steckt, auf seinen Bauch presst,
absichtlich einen abscheulichen Geruch riecht, oder durchgehend auf etwas
schaut, wofür man erbrechen muss, der muss das Fasten nachholen. 

Wenn sich aber der Magen
dreht, muss man das Erbrechen nicht verhindern, da dies schädigend ist.
Aus „Majaalis Schahr Ramadaan“ von Ibn ´Uthaimin (S. 71).

 Das siebte ist der Austritt
von Menstruations- und Wochenbettblut: 

Der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sagte:

„Ist es nicht so, dass wenn
ihre Periode beginnt, sie weder betet noch fastet?“

Überliefert von
Al-Bukhari (304). 

Wann auch immer die Frau das
Menstruations- oder Wochenbettblut sieht, wird ihr Fasten ungültig, auch wenn
es nur einen Moment vor Sonnenuntergang geschieht. 

Und wenn die Frau spürt, dass
sich das Menstruationsblut bewegt, aber erst nach Sonnenuntergang austritt, ist
ihr Fasten gültig. 

Wenn das Blut der Menstruierenden
oder der Wöchnerin in der Nacht aufhört zu fließen, und sie
dann beabsichtigt zu fasten, dann aber die Morgendämmerung anbricht bevor
sie sich gewaschen hat, so folgen die Gelehrten insgesamt der Meinung, dass ihr
Fasten gültig ist.

Aus „Al-Fath“ (148/4).

 Für die Menstruierende ist es
besser, wenn sie in ihrer natürlichen Form bleibt, und mit dem zufrieden ist,
was Allah für sie geschrieben hat, und dass sie nicht etwas nimmt, was die
Blutung hindert, und dass sie das akzeptiert, was Allah von ihrem Fastenbrechen
in der Menstruation und dem Nachholen davon, annimmt. So waren die Mütter der
Gläubigen und die Frauen der Salaf.

Aus „Fatawa
Al-Lajnah Ad-Daa`ima“ (151/10). 

Zusätzlich dazu hat
sich, durch die Medizin, bestätigt, dass diese Hindernisse viele
Schäden mit sich bringen, und viele Frauen leiden an Störungen in der
Periode aufgrund dessen. Wenn aber die Frau dies (trotzdem) macht und etwas
nimmt, was die Periode stoppt und sie dadurch rein wird, dann ist ihr Fasten
gültig 

Dies sind die Dinge, die das
Fasten ungültig machen. All diese, bis auf die Menstruation und das Wochenbett,
brechen das Fasten erst wenn drei Bedingungen gegeben sind: 

–         

Dass man darüber weiß und nicht
unwissend ist,

–         

dass man diese bewusst macht und
nicht vergessen hat

–         

und dass man diese freiwillig macht
und nicht gezwungen wird. 

Für den Nutzen erwähnen
wir einige Dinge, die das Fasten nicht brechen: 

Einläufe, Augentropfen,
Ohrentropfen, das Ziehen von Zähnen und das Behandeln von Wunden brechen
das Fasten nicht.

Aus „Majmuu‘ Fatawa Schaikh
Al-Islaam“ (233/25, 245/25). 

Heiltabletten, die unter die
Zunge gelegt werden, um Asthmaattacken etc. zu behandeln, solange man das nicht
schluckt, was in den Hals gelangt. 

Alles was in die Vagina
eingeführt wird, wie Zäpfchen, Lotionen, dem Kolposkop, oder die Finger
zur medizinischen Behandlung. 

Das Einführen einer
Vergrößerungsoptik oder einer Spirale etc. in die Gebärmutter. 

Alles, was in den Urinkanal
eingeführt wird, ob beim Mann oder bei der Frau, wie ein Katheter, eine
Vergrößerungsoptik, ein dunkler Farbstoff zwecks
Röntgenstrahlen, Medizin oder eine Waschlösung für die Harnblase. 

Zahnbohrungen, das Ziehen von
Backenzähnen, Zähneputzen, ob mit dem Siwak oder mit Zahnbürsten,
solange man nicht das schluckt, was in den Hals gelangt. 

Mundspülen, gurgeln und
Mundsprays solange man nicht das schluckt, was in den Hals gelangt. 

Sauerstoffgas und
Betäubungsgas, solange man dem Kranken dazu keine nahrhaften Flüssigkeiten
zuführt. 

Alles, was in den
Körper, durch Absorption der Haut, kommt, wie Öle, Salben (Creme) und
Heilpflaster für die Haut, in denen medizinische und chemische Substanzen sind. 

Das Einführen eines Katheters
in die Arterie für diagnostische Bilder, zur Behandlung der
Herzkranzgefäße oder für andere Muskeln. 

Eine
Vergrößerungsoptik durch die Magenwand einführen, um die
Gedärme zu untersuchen, oder einen chirurgischen Eingriff (Operation)
darauf durchzuführen. 

Proben aus der Leber oder
anderen Muskeln zu entnehmen, solange diese nicht vom Zuführen von
Flüssigkeiten begleitet werden. 

Das Einführen eines
Endoskops, solange dies nicht mit der Zufuhr von Flüssigkeiten oder anderen
Substanzen begleitet wird. 

Das Einführen von medizinischen
Instrumenten oder Substanzen ins Gehirn oder in das Rückenmark. 

Und Allah, erhaben sei Er,
weiß es am besten. 

Siehe auch „Majaalis
Ramadaan“ von Schaikh Ibn ´Uthaimin, und das Büchlein „Sab´un Mas`alah fi
As-Siyaam“, welches in der Bücherrubrik hier auf der Seite vorhanden ist.