Ist es dem Muslim erlaubt sich, bezüglich dem Beginn des Fastens und dessen Ende, an astronomische Berechnungen zu halten? Oder muss man den Neumond sichten?

Alles
Lob gebührt Allah. 

Die
islamische Gesetzgebung ist eine nachsichtige Gesetzgebung. Diese ist allgemein
und ihre Regeln umfassen alle Geschöpfe unter den Menschen und Jinn, trotz
ihrer unterschiedlichen Stellungen: Ob Gelehrte oder Analphabeten, Stadt- oder
Landbewohner. Deshalb erleichterte Allah ihnen den Weg die Zeiten der
Gottesdienste zu erkennen. So machte Er für den Eintritt und das Ende ihrer Zeiten
Merkmale, die in Bezug darauf sie zu erkennen mitwirken. Er machte,
beispielsweise, den Sonnenuntergang zu einem Merkmal für den Eintritt des
Abendgebets und das Ende des Nachmittaggebets, den Untergang der Abendröte
zu einem Merkmal für den Eintritt des Nachtgebets. Er machte die Sichtung des
Neumondes, nachdem er sich am Ende des Monats verbirgt, zu einem Merkmal für
den Beginn des neuen Mondmonats und das Ende des vorigen Monats. Er beauftragt
uns nicht den Beginn des Mondmonats mit dem zu erkennen, was nur wenige Leute
vermögen, welche die Astronomie oder die Wissenschaft der astronomischen
Berechnungen ist. Das, was in den Texten des Korans und der Sunnah steht, macht
die Sichtung des Neumondes und dessen Beobachtung zu einem Merkmal für den
Beginn des Fastens der Muslime im Monat Ramadan, und des Fastenbrechens durch
die Sichtung des Neumondes vom Schawwal.

Genauso
ist es im Bezug auf die Bestätigung des Opferfestes und vom Tag ´Arafat.
Allah, erhaben sei Er, sagte:

„Wer
also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.“

(Al-Baqara
2:185]

Und
er, erhaben sei Er, sagte auch:

„Sie
fragen dich nach den Jungmonden. Sag: Sie sind festgesetzte Zeiten für die
Menschen und für die Pilgerfahrt.“

[Al-Baqara
2:189] 

Der
Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wenn
ihr ihn (den Neumond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn seht, dann bricht
euer Fasten. Und wenn es über euch bewölkt ist, dann vollendet die Anzahl
(der Tage des Monats) in dreißig.“

Er,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Fasten abhängig von der
Bestätigung der Sichtung des Neumondes des Monats Ramadan und das
Fastenbrechen abhängig von der Bestätigung (der Mondsichtung) vom
Monat Schawwal. Doch verknüpfte er das nicht mit der Astronomie. Hierauf
verlief die Handlung in der Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imame und der drei Generationen, für
die der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Vorzug und Gutes bezeugte.

Somit
besteht nichts Gutes, wenn man, bei der Bestätigung der Mondmonate, auf
Astronomie zurückgreift, um so die (Zeiten der) Gottesdienste und deren Ende,
ohne Sichtung, zu erfassen. Dies hat auch in der islamischen Gesetzgebung
keinen Beleg. Und alles Gute liegt darin jenen zu folgen, die bezüglich
religiöser Angelegenheiten, vorausgingen. Und alles Schlechte liegt in
Erneuerungen, welche in der Religion erfunden wurden.

Möge
Allah uns, euch und alle Muslime vor den öffentlichen und geheimen
Versuchungen beschützen.