Ist es erlaubt das Fasten, was man noch nachzuholen hat, am zweiten oder dritten Tag vom ˈId nachzuholen?
Alles Lob gebührt Allah.
Das Fastenbrechenfest (ˈId Al-Fitr) dauert nur einen Tag, und das
ist der erste Tag von Schawwal.
Was das anbelangt, was sich unter den Leuten verbreitet hat, dass das
Fastenbrechenfest drei Tage dauert, so ist dies nur der Brauch der Leute, und
es resultiert daraus kein islamrechtliches Urteil.
Al-Bukhary -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„ˈDas Kapitel des Fastens am Tag des Fastenbrechens“ˈ
Darauhin überlieferte er (1992) von Abi Saˈid -möge Allah mit ihm
zufrieden sein-, dass er sagte: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
verbat es am Tag des Fastenbrechens (Tag vom ˈId-Fest) und am Tag des
Schlachtfestes (ˈId Al-Adha) zu fasten.““
Daraus resultiert, dass der Tag des Fastenbrechens nur ein einziger Tag ist.
Ihn ist es verboten (Haram) zu fasten. Was den zweiten und dritten Tag von
Schawwal anbelangt, so ist ihr Fasten nicht verboten, und es ist erlaubt sie
beide als das Nachholen des Fastens von Ramadan oder freiwillig zu fasten.
Und Allah weiß es am besten.
