Ich werde von Zwangseinflüsterungen (Zwangsvorstellungen) geplagt und nehme Nervenmedikamente ein. Deshalb konnte ich im Ramadan nicht fasten und der Arzt hat mir dies auch erlaubt. Den ersten Ramadan habe ich nicht nachgeholt, da ich der Prüfungen für mein Hochschulzertifikat unterlag. Ich weiß aber nicht, ob sich daraus ein anderes islamisches Urteil ergibt. Der zweite Ramadan trat ein, den ich normal fastete. Ich wollte danach den ersten Ramadan nach fasten, jedoch fiel mein Blutdruck sehr stark und ich fühlte mich erschöpft. Ich konnte ihn nicht nachholen, bis der dritte Ramadan eintrat, in dem ich nur fünf Tage fastete. Ich habe aufgrund dessen viel gelitten, denn mein Blutdruck erreichte 80/30 oder weniger und ich konnte nichtmal von meinem Bett aufstehen. Wegen diesen Fastentagen litt ich für ungefähr einem Monat oder mehr an Schwäche (oder: fühlte ich mich schlapp). Nun habe ich Angst, dass ich es nicht schaffe im nächsten Ramadan zu fasten. Ich habe weder Geld, um damit Arme zu speisen noch um vom Arzt behandelt zu werden oder den Grund für dieses Problem zu erkennen. Was ist das islamische Urteil, das aus meinem Fall erfolgt?
Alles Lob gebührt Allah
Die Imame waren sich darüber einig, dass derjenige, der an
einigen Tagen vom Ramadan nicht fastet, diese Tage nachholen muss, noch
bevor der nächste Ramadan eintrifft. Sie führen hier den Hadith als Beweis,
den Al-Bukhary (1950) und Muslim (1146) überlieferten, in dem ‚Aischa -möge
Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete: „Auf mir lastete das Fasten vom
Ramadan, das ich erst im Scha’ban nachholen konnte, aufgrund der Stellung
des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.“
Al-Hafidh Ibn Hajar sagte:
„Aus ihrem Streben danach im Scha’ban wird entnommen, dass es nicht erlaubt
ist das Nachholen aufzuschieben, bis der nächste Ramadan eintrifft.“
[Aus „Fath Al-Bari“ (4/191)]
Und wenn man das Nachholen hinaufschiebt, bis der nächste
Ramadan eintrifft, dann kann dieses Hinaufschieben nur entschuldigt oder
unentschuldigt geschehen. Wer es entschuldigt hinaufschiebt, auf den lastet
keine Schuld und er muss nur diese Tage nachholen. Wer es aber
unentschuldigt hinaufschiebt, der begeht eine Sünde und muss sie (die Tage)
auf jeden Fall nachholen.
Muss man aber nun mit dem Nachholen auch Arme speisen?
Darüber waren sich die Gelehrten uneinig und die richtigere Ansicht ist,
dass man keine Armen speisen muss. Siehe hier die Fatwa Nr.
26865.
Demzufolge musst du die Tage vom Ramadan der letzten Jahre
nachholen, die du gebrochen hast, wenn du dazu imstande bist zu fasten. Und
wenn du im Sommer nicht fasten kannst es aber im Winter geht, dann hole im
Winter dein Fasten nach.
Und wenn du krankheitsbedingt nicht fasten kannst, und diese
Krankheit beständig ist, so dass du in Zukunft nicht fasten kannst,
entsprechend der Aussage eines vertrauenswürdigen Arztes, so musst du nicht
fasten. Du musst aber für jeden Tag, an dem du (im Ramadan) nicht fastest
einen Armen speisen. Und wenn du dazu nich imstande bist, dann entfällt der
Loskauf (das Speisen) von dir und du musst nichts machen, denn Allah bürdet
keiner Seele etwas auf, was sie nicht zu tun vermag.
Eine detailreiche Erklärung dessen kannst du in der Fatwa Nr.
171235 sehen.
Und Allah weiß es am besten.
