Meine Tante, die Ehefrau meines Vaters, die bereits den Sohn meines Bruders gestillt hat, hat einen Zweifel bezüglich der Stillanzahl und sie ist im Zweifel darüber, ob dieses eine Stillen sie zum Mahram macht oder nicht, wobei der Sohn meines Bruders um die Hand meiner Tochter angehalten hat. Erteilt uns bitte ein Urteil, möge Allah es euch mit Gutem vergelten.

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Aufgrund vom Vorhandensein des Zweifels, und (da) sie nicht
weiß, ob es fünf, vier oder weniger Stillmahlzeiten waren, so ist die
Grundlage dabei die Erlaubnis (bzw. Nichtvorhandensein des Verbotes). Dieses,
da die Grundlage das Nichtvorhandenseins des Säuglings ist, welcher zum
Mahram werden würde. So spricht in dieser Situation nichts gegen die Ehe, und
dieser (einstige) Säugling, bezüglich dessen es einen Zweifel gibt, wird
nicht als Mahram (zur Ehe verboten) erachtet.

Und Allah weiß es am besten.