Ist es für den Muslim, welcher in einem nicht-islamischem (Balad Kafir) Land lebt, notwendig sich an die Gesetze dieser Länder zu halten? Beispielsweise, die Einhaltung des Gesetzes im Bezug auf das Autofahren und das dafür festgesetzte (Mindest-)alter, oder ist dies verboten oder verpönt?

Alles Lob gebührt Allah

Die Gesetze, welche in den nicht-islamsichen
Ländern erlassen werden sind nicht ausgenommen zu einer von drei
Zuständen zu gehören:

Erster Zustand:

Dass die Verfassungen im Widerspruch zu dem
stehen was Allah vorgeschrieben hat, wie das Legen des Scheidungsrechts in die
Hand der Frau, der Entzug des Sorgerechts des Vater über seine Tochter, nachdem
sie die Volljährigkeit erreicht hat oder, dass der Anteil der Erbschaft
der Tochter gleich dem Anteil der Erbschaft des Mannes (Sohns) ist. Und auch
die Erlaubnis des Alkoholkonsum, das Treiben von Unzucht und andere Dinge. So
ist es weder erlaubt danach zu handeln noch es zu bestätigen.

Zweiter Zustand:

Dass es übereinstimmend mit dem ist, was in
der islamischen Gesetzgebung kam. So wird danach gehandelt, um Allah und Seinem
Gesandten zu gehorchen.

Dritter Zustand:

Dass unsere islamische Gesetzgebung über das
(jeweilige) Gesetz nichts äußerte, außer, dass darin ein
Vorteil für die Diener liegt, wie die Gesetze welche mit dem Autofahren und dem
dafür vorgeschriebenen (Mindest-)alter, zusammenhängen. So ist es
verpflichtend sich an diese zu halten, handelnd nach den (islamsichen) Texten,
welche anordnen sich an Versprechen/ Vereinbarungen und Verträge zu
halten, wie unter anderem die Aussage Allahs, erhaben sei Er:
„Oh die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!“

(Al-Ma’ida 5:1)

Und die Aussage des Gesandten Allahs, Allahs
Segen und Frieden auf ihm:

„Die Muslime haben sich an die Vorgaben/Bedingungen
(Shurut) zu halten, außer bei einer Vorgabe bei der etwas Erlaubtes
verboten wird oder etwas Verbotenes erlaubt wird.“
Abu ‚Isa sagte, dass dieser Hadith Hasanun Sahih ist und Shaikh al-Albani,
möge Allah sich seiner erbarmen, erklärte ihn in „Sahih ibn Majah“
(2353) für authentisch.

Und Allah weiß es am besten