Wird der Unwissende (Jahil) bezüglich Angelegenheiten des Unglaubens (Kufr) und Beigesellung (Schirk) entschuldigt? Ich weiß, dass ihr auf eurer Website bereits erwähnt habt, dass er entschuldigt wird, jedoch würde ich gerne die Beweise, die das Entschuldigen aufgrund von Unwissen bezüglich Glaubensangelegenheiten (ˈAqida) und der Beigesellung (Schirk) belegen, ausführlich erwähnt haben.

Alles Lob
gebührt Allah

Bezüglich des
Unwissenden (Jahil) gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Erstens:
Er ist kein Muslim, ungeachtet dessen ob er eine andere Religion hat oder
gar keine.
Wer sich in diesem Zustand befindet, ist ein Ungläubiger (Kafir), ungeachtet
dessen ob er wissend oder unwissend ist, oder jemand, der
Fehlinterpretationen folgt. Auf ihn beziehen sich nicht die Urteile des
Islam im Diesseits, und die Urteile bezüglich der Nichtmuslime (Kuffar)
werden auf ihn bezogen. Und zwar aus dem Grund, dass er den Islam
grundsätzlich nicht angenommen hat, so wie sollen wir das Urteil des Islams
auf ihn beziehen, wenn er sich nicht dem Islam zuschreibt?!

Was seine Lage
im Jenseits anbelangt, falls er buchstäblich ein Unwissender (Jahil) war,
ihn der Ruf (die Botschaft) des Islam nicht erreicht hat, oder ihn in einer
verzerrten und veränderten Form erreicht hat, durch welche das Erbringen des
Arguments (Hujjah) nicht erfolgt ist, so gibt es bezüglich seines Schicksals
am letzten Tag (Yaum Al-Qiyamah) eine lange Diskussion unter den Gelehrten.
Die richtigere der Ansichten hierbei ist, dass er am letzten Tag geprüft
wird. Wer dann gehorsam ist, betritt das Paradies, und wer sich widersetzt,
betritt das Feuer.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Es wurden zahlreiche Berichte darüber überliefert, dass demjenigen, den die
Botschaft (des Islams) im Diesseits nicht erreicht hat, am letzten Tag
(Al-Qiyamah) ein Gesandter geschickt wird.“

[Zitat aus
„Majmuˈu Al-Fatawa (17/308)]

Dier Erklärung dessen erfolgte bereits in der Antwort auf die Frage Nr. (1244)
und (215066)

Zweitens:

Er schreibt sich
dem Islam zu, trägt die Eigenschaften, welche der Islam erfordert und
bekundet öffentlich seine Zugehörigkeit zum Islam und bestätigt in Gänze
seinen Glauben an den Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm. Wenn so
eine Person etwas von denjenigen Dingen, die zum Ausschluss aus dem Islam
führen (Mukaffirat), – aus Unwissen – tut, so wird er deswegen nicht zum
Ungläubigen (Kafir) erklärt und die Zugehörigkeit zum Islam wird ihm nicht
abgesprochen, bis das Argument gegen ihn erbracht und erklärt wurde.
Schaikh ˈAbdurrahman As-Saˈdi sagte:
„Jeder, der an Allah und Seinen Gesandten glaubt, Beide bestätigt und Ihnen
gegenüber Gehorsam zeigt, dabei (jedoch) etwas vom dem, womit der Gesandte
gekommen ist, aus Unwissen ablehnt/negiert, oder weil er nicht wusste, dass
es vom Gesandten stammt – obwohl dies als Unglaube (Kufr) gilt und
derjenige, der dies tut ein Ungläubiger (Kafir) ist – so hindert das
Unwissen darüber, dass der Gesandte damit gekommen ist, dass diese bestimmte
Person als Ungläubiger (Kafir) deklariert wird. Dabei gibt es keinen
Unterschied zwischen fundamentaler (primärer) und sekundärer
Angelegenheiten, da der Unglaube (Kufr) das wissentliche Leugnen dessen ist,
womit der Gesandte gekommen ist, oder das Leugnen von einigem davon.

Damit kannst du
den Unterschied erkennen, zwischen den Ungläubigen (Kuffar), die dem
Gesandten nicht folgen und dem Gläubigen (Mumin), der aus Unwissen und
Sündhaftigkeit etwas von dem leugnet, womit der Gesandte gekommen ist, und
nicht aufgrund von Wissen und Trotz/Sturheit.“

[Zitat aus „Al-Fatawa As-Saˈdiyya“, S. 443-447]

Das Entschuldigen aufgrund vom Unwissen (Al-ˈUdhr bi Al-Jahl) ist in allem,
womit der Diener seinen Herrn anbetet, bestätigt, sei es bezüglich
Angelegenheiten des Glaubens (ˈAqidah), des Monotheismus (Tauhid), der
Beigesellung (Schirk) oder rechtswissenschaftlicher (Fiqh) Angelegenheiten.

Dass der Muslim
durch Unwissen bezüglich der ˈAqidah entschuldigt wird, ist durch eine
Anzahl islamrechtlicher Beweise belegt. Diese sind:
Erstens:
Islamrechtluche Texte, welche das Entschuldigen desjenigen, der einen Fehler
gemacht hat, belegen, wie in Seiner -erhaben ist Er- Aussage: „Unser Herr,
belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“
[Al-Baqara 2:286]

Wobei Allah
-erhaben ist Er- „Tat ich bereits“ sagte, wie es in „Sahih Muslim“ (126)
überliefert wurde.

Und Seine
-erhaben ist Er- Aussage: „Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an
Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist
Allvergebend und Barmherzig.“ [Al-Ahzab 33:5]

Und seine
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- Worte: „Allah lässt um meinetwillen meine
Gemeinde ungestraft für das, was sie aus Versehen (Fehler), aus
Vergesslichkeit und unter Nötigung getan hat.“

[Überliefert von
Ibn Majah und von Schaikh Al-Albani als authentisch (Hasan) klassifiziert]

Diese Texte
deuten darauf hin, dass jedem, der aus Vergesslichkeit oder Unwissen von dem
abweicht, was ihm auferlegt wurde, vergeben wird. Der Begriff desjenigen,
der etwas aus Versehen tut, umfasst auch den Unwissenden, da der Erstere
jeder ist, der unabsichtlich von der Wahrheit abweicht.
Schaikh ˈAbdurrahman As-Saˈdi sagte:
„Dies umfasst allgemein alles, bezüglich dessen dem Gläubigen ein Fehler
unterläuft, sei es bezüglich der Handlungen oder der
Glaubensangelegenheiten.“
[Ende des Zitats aus „Al-Irschad Ila Maˈrifati Al-Ahkam“, S. 208]
Schaikh Ibn ˈUthaimin sagte:
„Das Unwissen gehört zweifelsohne zum Fehler. Daher sagen wir: Wenn der
Mensch etwas tut oder sagt, was den Unglauben zu Folge hat, unwissend
darüber, dass es Unglaube (Kufr) ist, sprich unwissend bezüglich des
islamrechtlichen Beweises, so wird er nicht als Ungläubiger (Kafir)
deklariert.“

[Ende des Zitats
aus „Asch-Scharh Al-Mumtiˈ“ (14/449)]
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Er -erhaben ist Er- sagte im Koran: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn
wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ – Und Er -erhaben ist Er-
sagte: „Tat ich bereits“. Dabei hat Er keinen Unterschied gemacht, zwischen
dem definitiven Fehler bezüglich definitiver Angelegenheiten oder derer, die
auf Vermutungen basieren… Wer sagt: Gewiss sündigt derjenige, der einen
Fehler bezüglich definitiver oder auf Vermutung basierender Angelegenheiten
macht“ – widerspricht dem Buch (Koran) und der Sunna, sowie dem alten
Konsens.“

[Endes des
Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (19/210)]

Und er sagte:

„Darüber hinaus
bin ich – und das kennen von mir jene, die mit mir ihre Zeit verbringen –
derjenige, der es am ausdrücklichsten verbietet, dass eine bestimmte Person
als Ungläubiger (Kafir), Frevler (Fasiq) oder Sünder (Maˈsiyya) deklariert
wird, außer nachdem bekannt wurde, dass das Argument gegen ihn erbracht
wurde, das Argument gegenüber dem die Widersetzung dazu führt als
Ungläubiger (Kafir), Frevler (Fasiq) oder Sünder (Muˈsiy) zu sein. Dabei
bestätige ich, dass Allah dieser Gemeinschaft (Ummah) ihre Fehler vergeben
hat. Und dies umfasst den Fehler bezüglich der Angelegenheiten des Glaubens
und der Taten.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (3/229)]

Ibn Al-ˈArabi
sagte:

„Selbst wenn der
Unwissende und der einen Fehler Begehende dieser Gemeinschaft eine Tat des
Unglaubens (Kufr) oder Beigesellung (Schirk) verrichtet, so wird er dadurch
nicht zum Ungläubigen (Kafir), da er aufgrund von Unwissen und
Fehlerbegehung entschuldigt ist, bis ihm das Argument klar und
unmissverständlich erläutert wurde, in der Art, dass derjenige, der sich dem
widersetzt bzw. es unterlässt, zum Ungläubigen (Kafir) oder Polytheisten
(Muschrik) erklärt wird.“
[Ende des Zitats welchem Al-Qasimi von ihm in „Mahasin At-Tawil“ (3/161)
überliefert hat]

Schaikh ˈAbdurrahman Al-Muˈallimi sagte:
„Selbst wenn wir bezüglich dieser und ähnlicher Fragestellungen sagen, dass
dieses ein Bittgebet an jemanden anderen als Allah -erhaben ist Er-
darstellt, Anbetung und Beigesellung (Schirk), so meinen wir damit nicht,
dass jeder, der dies tut, ein Polytheist (Muschrik) ist. Vielmehr ist
derjenige ein Polytheist (Muschrik), der dieses unentschuldigt tut. Was
denjenigen anbelangt, der dies entschuldigt tut, so kann es sein, dass er zu
den besten Dienern Allahs gehört, den vorzüglichsten und gottesfürchtigsten
unter ihnen.“
[Ende des Zitats aus „Athar Asch-Schaikh ˈAbdurrahman Al-Muˈallimi“ (3/826)]

Zweitens:
Die Textbelege dafür, dass das Argument Allahs gegen Seinen Diener, erst
nach dem Wissen erbracht wird:

Dazu gehört
Seine -erhaben ist Er- Aussage: „Wir strafen nicht eher, bis Wir einen
Gesandten geschickt haben.“ [Al-Isra 17:15]
Und Seine Worte: „Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als
Überbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein
Beweismittel gegen Allah haben. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.“
[An-Nisa 4:165]

Und Seine
Aussage: „Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie
rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich
hüten sollen. Gewiss, Allah weiß über alles Bescheid.“ [At-Tauba 9:115]

Sowie andere
Verse, die als Beleg dienen, dass das Erbringen des Arguments (Hujjah) erst
nach dem Wissen und Klarstellung (Erklärung) stattfindet.

Diese Verse
belegen, dass von der rechenschaftspflichtigen Person (Mukallaf) die
islamrechtliche Verantwortung für (eine Tat) nicht eher gefordert wird, bis
sie Wissen darüber hat. Wenn sie kein Wissen über die Angelegenheit hat, so
ist sie entschuldigt.

Schaikh Ibn
ˈUthaimin sagte, die Nutzen dieses Verses – „Gesandte als Verkünder froher
Botschaft und als Überbringer von Warnungen“ – erläuternd: „Der größte und
gewaltigste Nutzen (daraus) ist das Entschuldigen aufgrund von Unwissen
(Al-ˈUdhr bi Al-Jahl), sogar in den Grundlagen der Religion (Usul Ad-Din),
da die Gesandten mit den Grundlagen und Zweigen (der Religion) kamen. Wenn
der Mensch daher unwissend war, kein Gesandter zu ihm gekommen ist, so hat
er ein Argument gegen Allah (nicht bestraft zu werden). Dabei ist es
unmöglich, dass ein Argument gegen Allah zu Stande kommt, außer dass die
betroffene Person entschuldigt ist.“

[Ende des Zitats
aus „ Tafsir Sura An-Nisa“ (2/485)]
Ibn Al-Qayyim sagte:
„Die Regeln (und Urteile) sind für den Diener erst dann bindend, wenn er das
Erwachsenenalter (Zurechnungsfähigkeit) erreicht hat und ihn die Regeln
selbst erreicht haben. Denn so wie er vor dem Erreichen des
Erwachsenenalters nicht daran gebunden ist, so sind sie (die Regeln) nicht
für ihn bindend, bis sie zu ihm gelangt sind.“
[Ende des Zitats aus „Badaiˈu Al-Fawaid“ (4/168)]
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in
„Ar-Rad ˈAla Al-Ikhnai – Tahqiq Al-ˈAnzi“ (S.206):
„Genauso ist es mit demjenigen, der an jemand anderen als Allah Bittgebete
richtet, zu jemand anderem pilgert. Dieser ist ebenfalls ein Polytheist
(Muschrik), und das, was er tat ist Unglaube (Kufr). Es kann jedoch sein,
dass er unwissend darüber war, dass dies eine verbotene Beigesellung
(Schirk) ist. So war es der Fall vieler Menschen, die den Islam angenommen
haben, von Tataren und anderen. Sie hatten kleine Götzenstatuen aus Filz und
anderem. Sie haben sich ihnen angenähert und sie verehrt, ohne zu wissen,
dass diese in der Religion des Islams verboten ist. Sie haben sich ebenso
dem Feuer angenähert, ohne zu wissen, dass dieses verboten ist. Viele Arten
der Beigesellung (Schirk) entziehen sich manchmal einigen (Menschen), die
den Islam annehmen, und sie nicht wissen, dass es Beigesellung (Schirk) ist.
Diese Person ist in der Irre und seine Tat, durch welche er Beigesellung
(Schirk) getan hat, ist nichtig. Er verdient jedoch keine Strafe, bis das
Argument gegen ihn erbracht wurde. Allah -erhaben ist Er-sagte:

„So stellt Allah
nicht andere als Seinesgleichen zur Seite, wo ihr (es) doch (besser) wisst.“
[Al-Baqara 2:22]
[Ende des Zitats]
Drittens:
Die Textbelege, welche einen Entschuldigungsgrund für denjenigen beinhalten,
der in Beigesellung (Schirk) und Unglaube (Kufr) gefallen ist. Dazu gehört:
1. Die Geschichte des Mannes, der seine Einäscherung anbefohlen hat und die
Allmacht Allahs über ihn geleugnet hat.
Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferte, dass der
Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Es gab einen Mann, der
maßlos (in Unrecht) sich gegenüber war (sprich viel gesündigt hat). Als er
im Sterbebett lag, sagte er zu seinen Söhnen: Wenn ich sterbe, so sollt ihr
mich verbrennen, dann einäschern und mit dem Wind verteilen. Denn bei Allah,
wenn mein Herr über mich die Macht haben sollte, so würde Er mich derart
hart strafen, wie er noch niemanden zuvor bestraft hat.“ Als er starb, wurde
so mit ihm verfahren. Daraufhin befahl Allah der Erde: Sammle zusammen, was
von ihm in dir ist, worauf er dann da stand. Daraufhin sagte Er: „Was hat
dich dazu gebracht das zu tun, was du getan hast?“ Er (der Mann) sagte: „O
mein Herr, die Furcht Dir gegenüber.“ Daraufhin vergab Er ihm.“

[Überliefert von
Al-Bukhary und Muslim]

Die Worte, die von diesem Mann herrührten stellen großen Unglauben (Kufr
Akbar) dar, welcher einen aus der Religion hinausbefördert, weil er
negierte, dass Allah die Macht hat ihn nach dem Tod zusammenzusetzen. Dabei
gehört die Eigenschaft der Allmacht zu den offenkundigsten und klarsten
Eigenschaften, und ist an die Einzigkeit Allahs (Tauhid) in der Herrschaft
(Rububiyya) und Göttlichkeit (Uluhiyya) gebunden. Sie gilt sogar als eine
der speziellsten Eigenschaften des Herrn. Der Mann wurde jedoch nicht zum
Ungläubigen (Kafir), weil er aufgrund seines Unwissens entschuldigt war.

Ibn ˈAbdil-Barr sagte:
„Die Gelehrten sind bezüglich seiner Bedeutung verschiedener Meinung. Einige
von ihnen sagten: Dieser man war unwissend bezüglich einiger Eigenschaften
Allahs -des Gewaltigen und Mächtigen-. Er wusste nicht, dass Allah zu allem,
was Er will, in der Lage ist. Sie sagten: Wer bezüglich einer Eigenschaft
Allahs unwissend ist, wobei er an die übrigen Eigenschaften glaubt und sie
erkannt hat, so wird er aufgrund seines Unwissens bezüglich einiger
Eigenschaften nicht zum Ungläubigen (Kafir). Sie sagten: Ungläubig (Kafir)
ist nur derjenige, der aus Trotz (ˈInad) die Wahrheit leugnet, und nicht
aufgrund von Unwissen. Dieses ist die Ansicht der früheren Gelehrten und
jener, die von den späteren Gelehrten ihren Weg beschritten.“
[Ende des Zitats aus „At-Tamhid Lima Fi Al-Muwatta Min Maˈani wa Al-Asanid“
(18/42)]

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Dieser Mann zweifelte an der Allmacht Allahs und daran, dass er
zurückgebracht wird, nachdem er (im Wind) zerstreut wurde. Er glaubte sogar,
dass er nicht zurückkehren wird. Dieses stellt dem Konsens der Muslime nach
Unglauben (Kufr) dar. Er war jedoch unwissend (Jahil) und wusste es nicht,
wobei er an Allah glaubte und fürchtete, dass Allah ihn bestraft, aufgrund
dessen Allah ihm vergeben hat.“

[Ende des Zitats
aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (2/231)]

Er sagte auch:
„So glaubte dieser Mann, dass Allah nicht dazu die Macht hat ihn
zusammenzusetzen, nachdem er dies tut (sich verbrennen und verstreuen
lässt), oder daran zweifelte, und daran, dass Er ihn nicht wiedererwecken
wird. Beide dieser Überzeugungen stellen Unglauben (Kufr) dar. Derjenige,
gegen den das Argument erbracht wurde, wird deswegen zum Ungläubigen (Kafir)
erklärt. Er wusste es jedoch nicht und es erreichte ihn auch kein Wissen,
welches seine Unwissenheit (Jahl) aufhebt. Dabei hatte er Glauben (Iman) an
Allah, und glaubte an Seine Gebote und Verbote, Sein Versprechen und
Drohung. Deswegen fürchtete er sich vor Seiner Strafe, worauf ihm Allah
wegen dieser Furcht vergeben hat. Wer zu denjenigen gehört, die an Allah
glauben, an Seinen Gesandten, den letzten Tag und Gutes tun, ist nicht
schlimmer als dieser Mann, wenn er bezüglich einiger Glaubensangelegenheiten
einen Fehler begeht. Allah wird ihm seinen Fehler vergeben oder ihn
bestrafen, wenn er sich nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten keine Mühe
gegeben hat die Wahrheit herauszufinden (bzw. ihr zu folgen). Was die
Beurteilung einer Person, die ihren Glauben offen zeigt, als Ungläubigen
(Kafir), allein aufgrund des Fehlers, anbelangt, so ist es eine gewaltige
Angelegenheit.“

[Ende des Zitats
aus „Al-Istiqama“ (1/164)]

Imam Asch-Schafiˈi sagte:
„Allah hat Namen und Eigenschaften. Sein Buch hat sie erwähnt und Sein
Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat seiner Gemeinschaft (Ummah)
darüber berichtet. Niemand gegen den das Argument erbracht wurde kann dieses
leugnen, da der Koran damit offenbart und es vom Gesandten Allahs -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde. Wenn jemand
dieses, nachdem das Argument gegen ihn erbracht wurde, leugnet, ist ein
Ungläubiger (Kafir). Wenn es jedoch vor der Erbringung des Arguments
geschieht, so ist er wegen seines Unwissens entschuldigt, da das Wissen
darüber nicht durch den bloßen Verstand, Reflektion und Nachdenken erlangt
werden kann. Wir erklären niemand zu einem Ungläubigen (Kafir), der
unwissend darüber ist, (sondern) erst nachdem er darüber in Kenntnis gesetzt
wurde.“

[Ende des Zitats
aus „Siyar Aˈalam An-Nubala“ (10/79)]
2. Die Geschichte der Kinder Israels mit Musa
Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und Wir ließen die Kinder lsra´ils das Meer
durchschreiten. Sie kamen zu Leuten, die sich zur Andacht an ihren Götzen
zurückzogen. Sie sagten: „O Musa, mache uns einen Gott, so wie sie Götter
haben!“ Er sagte: „Ihr seid ja Leute, die töricht sind. Gewiss, was diese da
betreiben, wird zerstört, und zunichte wird, was sie zu tun pflegten.“ Er
sagte: „Sollte ich für euch einen anderen Gott begehren als Allah, wo Er
euch vor den (anderen) Weltenbewohnern bevorzugt hat?“ [Al-Aˈaraf 7:138-140]
Sie wollten, dass Musa ihnen einen Götzen bestimmt (macht), durch dessen
Anbetung sie sich Allah annähern wollten, sowie diese Polytheisten einen
Götzen hatten, den sie angebetet haben.
Ibn Al-Jauzi sagte:
„Dieses berichtet über deren gewaltige Ignoranz (Unwissenheit), nachdem sie
die Zeichen gesehen haben, indem sie dachten, dass jemand anderer neben
Allah angebetet werden darf.“

[Ende des Zitats
aus „Zad Al-Masir“ (2/150)]

Schaikh
ˈAbdurrahman Al-Muˈallimi sagte:
„Aus der Antwort von Musa ist deutlich zu entnehmen, dass neben der
Tatsache, dass er ihren Wunsch missbilligte, er diesen nicht als Apostasie
(Ridda) von der Religion angesehen hat. Dieses wird dadurch bekräftigt, dass
sie deswegen nicht derart belangt wurden, wie es der Fall war, als sie sich
das Kalb zum Götzen genommen haben. Als ob sie hier – und Allah weiß es am
besten – entschuldigt waren, aufgrund dessen, dass sie kürzlich den Glauben
angenommen haben.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Rasail Al-Muˈallimi“ (1/142)]
3. Die Geschichte von „Dhat Anwat“
“Wir zogen mit dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
Richtung Hunayn aus und kamen an einem Baum (der Götzendiener) vorbei (Dhat
Anwat genannt). Wir sagten darauf: O Prophet Allahs,  mach uns einen Dhat
Anwat, so wie die Ungläubigen (Kuffar) einen Dhat Anwat haben.“ Die
Ungläubigen pflegten ihre Waffen an ihn zu hängen (um Segen zu ersuchen) und
sich zur Andacht bei ihm zurückzuziehen. Da sagte der Gesandte -Allahs Segen
und Frieden auf ihm-: „Allahu Akbar. Was ihr sagtet gleicht dem, was das
Volk von Musa sagte: „Mach uns einen Gott so wie sie Götter haben. Ihr
werdet gewiss den Weg derjenigen gehen, die vor euch waren.“

[Überliefert von
At-Tirmidhi (2180), der ihn als authentisch (Sahih) klassifizierte, von Imam
Ahmad (21900), dessen Wortlaut es hier ist. Schaikh Al-Albani hat ihm als
authentisch (Sahih) klassifiziert]

Sie wollten vom
Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, dass er etwas tut, was große
Beigesellung (Schirk Akbar) darstellt, nämlich ihnen gesetzlich zu machen,
sich an einen Baum zu binden, wie es die Polytheisten (Muschrikun) taten.
Deswegen hat der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- deren Aussage
mit der Aussage der Kinder Israels zu Musa verglichen.
Muhammad Raschid Rida sagte:
„Diejenigen, die dem Propheten das Erwähnte sagten, hatten erst kürzlich die
Götzendienerei (Schirk) verlassen und dachten, dass wenn der Prophet ihnen
etwas gesetzlich macht, dass dies nicht im Widerspruch zum Islam steht.“
[Ende des Zitats aus seinen Anmerkungen zu „Majmuˈu Ar-Rasail wa Al-Masail
An-Najdiyya“ (4/39)]

Schaikh
ˈAbdurrazzaq Al-ˈAfifi sagte über die Grabanbeter, welche an Tote glauben
und sie anrufen (von ihnen erbitten): „Sie sind Abtrünnige vom Islam, wenn
das Argument gegen sie erbracht wurde. Falls nicht, so sind sie aufgrund
ihres Unwissens entschuldigt, wie die Gruppe um den Baum Dhat Anwat.“

[Ende des Zitats
aus „Fatawa Asch-Schaykh ˈAbdurrazzaq Al-ˈAfifi“ S.371]

Schaikh Al-Islam
Ibn Taymiyya sagte: „Nach der Erkenntnis über das, womit der Gesandte
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- gekommen ist, wissen wir zwingend, dass
er seine Gemeinschaft nicht gesetzlich gemacht hat einen Toten anzurufen,
weder einen Propheten, Rechtschaffenen noch andere. Und das weder in Form
von Anrufung um Hilfe, noch beim Ersuchen um Zuflucht und anderem. Genauso
wie er seiner Gemeinschaft (Ummah) nicht vorgeschrieben hat sich vor dem
Toten oder anderen niederzuwerfen (Sujud zu machen) u. ä. Vielmehr wissen
wir, dass er all diese Angelegenheiten verboten hat, und dass diese zu der
Beigesellung (Schirk) gehören, welchen Allah und Sein Gesandter verboten
haben.

Aufgrund des
stark verbreiteten Unwissens und des geringen Wissens über die Botschaft
seitens vieler nachfolgender Generationen, ist es nicht möglich sie deswegen
als Ungläubige (Kuffar) zu deklarieren, bis ihnen das klar gemacht worden
ist, womit der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gekommen ist.“
[Ende des Zitats aus „Ar-Radd ˈAla Al-Bakri“ (2/731)]

Schaikh
ˈAndul-Muhsin Al-ˈAbbad sagte:
Was die Anrufung der Toten anbelangt, das Ersuchen ihrer Hilfe, das Erbitten
von ihnen ihre Bedürfnisse zu erfüllen und Unheil hinfort zu nehmen, so
stellt es die große Beigesellung (Schirk Akbar) dar, welche einen aus der
Religion hinausbefördert.
Diese Tat wird als Beigesellung (Schirk) und Unglaube (Kufr) bezeichnet,
doch wird nicht jeder, der dies verrichtet als Götzendiener (Muschrik) und
Ungläubiger (Kafir) bezeichnet, da derjenige, der dies aus Unwissen tut,
aufgrund dieses entschuldigt ist, bis gegen ihn das Argument, welches für
ihn verständlich ist, erbracht wurde, und er dann darauf beharrt. Dann wird
er als Ungläubiger (Kafir) und Abtrünniger (Murtadd) bezeichnet.
Die Versuchung und Zwietracht bezüglich der Gräber gehört zu den
Angelegenheiten, die vielen Menschen unklar sind. Jenen, die in einer
Umgebung aufgewachsen sind, in der die Verehrung von Gräbern, das Anrufen
der Toten zur Liebe gegenüber den Tugendhaften gezählt wird, insbesondere
wenn es unter ihnen gibt einen Pseudo- Gelehrten gibt, der sie in dieser
Verehrung der Gräber, dem Erbitten um Hilfe von Toten anführt, und sie dann
denken, dass dieses ihre Mittler sind, welche sie näher an Allah bringen.“

[Ende des Zitats
aus „Kutub Wa Rasail Al-ˈAllama Al-ˈAbbad“ (4/372)

4. Von Hudhaifa Ibn Al-Yamani wurde überliefert, dass er sagte: „Der
Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Der Islam wird
verblassen, so wie die Dekoration auf Gewändern ausbleicht, bis niemand mehr
wissen wird, was Fasten, Gebet, die Rituale des Hajj oder Almose ist. Und
das Buch Allahs wird (aus den Masahif und den Brüsten der Menschen) entzogen
werden, und nicht einmal ein Vers wird auf der Erde übrig bleiben. Gruppen
von (alten) Menschen, Greisen werden zurückbleiben, die sagen werden: ‚Wir
hörten unsere Vorväter diese Worte ‚La ilaha illallah‘ sagen: also sagen wir
sie auch.“ Dann sagte Silah zu ihm: „Was wird ihnen ‚La ilaha illallah‘
nutzen, wenn sie nicht einmal wissen, was Gebet, Fasten, Rituale oder Almose
sind?“ Hudhaifa wandte sich daraufhin von ihm ab. Dann wiederholte Silah
seine Aussage drei Mal und jedes Mal wandte sich Hudhaifa von ihm ab. Dann
drehte sich Hudhaifa zu Silah und sagte ihm drei Mal: „O Silah! Dies wird
sie vor dem Höllenfeuer retten.““

[Überliefert von
Ibn Maja (4049). Al-Busiri hat ihn in „MIsbah Az-Zujaj“ als authentisch
(Sahih) klassifiziert und Al-Albani in „As-Silsila Al-Ahadith As-Sahiha“
(1/171)]
Diese Überlieferung belegt daher, dass diese Leute nur einen allgemeinen
Glauben (Iman) haben, der sich durch die Bestätigung des Monotheismus
(Tauhid) zeigt, und sie vom Islam nichts anderes kennen, außer die einfache
Bestätigung, welche sie bei ihren Vorvätern vorgefunden haben.“

Ibn Taymiyya sagte:
„Viele Menschen wachsen auf Orten oder zu Zeiten auf, in denen viel vom
Wissen der Botschaft verblasst ist, so dass niemand übrig geblieben ist, der
sie darüber aufklärt, womit Allah Seinen Gesandten geschickt hat. Daher
wissen sie nicht viel von dem, womit Allah Seinen Gesandten geschickt hat,
und es gibt da niemanden der ihnen das überbringt. So jemand begeht keinen
Unglauben (Kufr). Aus diesem Grund sind sich die Imame einig, dass
derjenige, der in einer weitentfernten Einöde aufwächst, die von Leuten des
Wissens und Glaubens weit entfernt ist, er neu im Islam ist und etwas von
diesen offenkundigen Taten durch Vielzahl überlieferten Regeln/Urteile
leugnet, nicht mit dem Urteil des Unglaubens (Kufr) belegt wird, bis er
erfahren hat, womit der Gesandte gekommen ist.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (11/407)]

Das Fazit:
Das Unwissen, durch welches der Mensch entschuldigt wird, insofern als das
er die Wahrheit nicht kennt und sie ihm auch nicht erwähnt wurde, hebt von
ihm die Deklaration als Sünder auf, sowie das Urteil, welches diese Tat
eigentlich nach sich zieht. Wenn es sich im den Muslimen zuschreibt und
bezeugt, dass niemand das Recht hat angebetet zu werden, außer Allah, und
dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, so wird er als einer der Muslime
erachtet. Falls es sich nicht zu den Muslimen zugehörig sieht, so ist sein
Urteil das Urteil derer, dessen Religion er angehört.

Was das Jenseits
anbelangt, so ist seine Situation die Situation der Leute der natürlichen
Veranlagung (Fitra). Seine Angelegenheit liegt am letzten Tag bei Allah. Die
richtigste Ansicht ist, dass diese Leute geprüft werden, wie Allah es will.
Wer dann von ihnen gehorsam ist, betritt das Paradies. Und wer von ihnen
sich widersetzt, betritt das Feuer.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Fatawa Wa Rasail Asch-Schakh Ibn ˈUthaimin“
(2/128)]
Siehe die Antwort auf die Frau Nr. (215338) und (111362)
Für mehr Informationen siehe das Buch „Ischkaliyya Al-Iˈidhari Bi Al-Jahli
Fi Al-Bahthi Al-ˈAqadiyy“ von Dr. Sultan Al-ˈUmayri.
Und Allah weiß es am besten.