- Das Beigesellen eines anderen neben Allah steht völlig im Widerspruch zum Glauben an die Einzigkeit Allahs in der Anbetung. Wenn also der Glaube an die Einzigkeit Allahs in der Anbetung und die Überzeugung, dass nur an Ihn allein der Gottesdienst gerichtet werden darf, die größten und wichtigsten aller Pflichten sind, so ist für Allah die Beigesellung die größte und schlimmste aller Sünden. Die Beigesellung ist die einzige Sünde, die Allah nicht vergibt, außer wenn man sich Allah reuevoll zuwendet. Allah, der Erhabene sagte: Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. (Sure 4 an-Nisāʾ Vers 48) Als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gefragt wurde, was bei Allah als die größte aller Sünden angesehen wird, antwortete er: „Dass du Allah andere als Seinesgleichen zur Seite stellst, obwohl Er dich erschaffen hat.“ (Buḫārī Hadith Nr. 4207 und Muslim Hadith Nr. 86)
- Die Beigesellung zerstört alle erbrachten gottgefälligen Taten und macht sie ungültig. Allah, Preis sei Ihm, sagte: Wenn sie (Ihm) aber (andere) beigesellt hätten, wäre für sie wahrlich hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten. (Sure 6 al-Anʿām Vers 88) Wer Beigesellung begeht, der wird ins Höllenfeuer kommen und auf ewig darin bleiben. Allah, der Erhabene sagte: Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein. (Sure 5 al-Māʾida Vers 72)
Es gibt zwei Arten von Beigesellung: Die große und die kleine Beigesellung
- Die große Beigesellung (širk akbar): Wenn ein Mensch einen der Gottesdienste für jemand anderen außer Allah verrichtet. Jedes Wort und jede Tat, die Allah liebt und die für Ihn gesprochen bzw. ausgeführt wurde, gehört zum reinen Monotheismus und zum wahren Glauben. Jedes Wort und jede Tat, die Allah liebt und die nicht für Allah, sondern für andere außer Ihm gesprochen bzw. ausgeführt wurde, gehört zur Beigesellung und zum Unglauben.
Ein Beispiel für diese Beigesellung: Ein Mensch bittet jemand anderen außer Allah um Hilfe und richtet an ihn ein Bittgebet, damit er seine Krankheit heilt oder seinen Reichtum mehrt. Genauso gilt, wenn man auf jemand anderen vertraut als auf Allah oder sich für jemand anderen niederwirft als für Allah.
Allah, der Erhabene sagte: Euer Herr sagt: „Ruft Mich an, so erhöre Ich euch!“ (Sure 40 Ġāfir Vers 60)
Und der Erhabene sagte: Und vertraut auf Allah, wenn ihr Gläubige seid!» (Sure 5 al-Māʾida Vers 23)
Auch sagte Er: Werft euch doch vor Allah nieder und dient (Ihm)! (Sure 53 an-Naǧm Vers 62) Wer also eine gottesdienstliche Handlung für jemand anderen außer Allah ausführt, der ist ein Beigeseller (mušrik) und somit ein Ungläubiger.
- Die kleine Beigesellung (širk -asġar): Jedes Wort und jede Tat, das ein Mittel und ein Weg zur großen Beigesellung ist.
Ein Beispiel hierfür ist Augendienerei, sofern sie geringfügig ist: Ein Muslim betet manchmal sehr lange, weil er damit bezweckt, von den Menschen gesehen und bewundert zu werden. Oder ein Muslim, der manchmal den Koran absichtlich laut rezitiert oder gut hörbar Allahs gedenkt, damit andere Menschen ihn hören und loben. Deshalb sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Das meiste, was mir Angst um euch macht, ist die kleine (Art der) Beigesellung. Darauf fragte man ihn: „Was ist ist die kleine (Art der) Beigesellung, o Gesandter Allahs?“ Er antwortete: „Es ist die Augendienerei.“ (Aḥmad Hadith Nr. 23630)
Wenn aber eine Person den Gottesdienst grundsätzlich nur aus Augendienerei verrichtet und weder beten noch fasten würde, wenn die Menschen nicht da wären, dann ist er definitiv ein Heuchler. Das gehört sogar zur großen Beigesellung, die zum Ausschluss aus dem Islam führt.
Gehört es zur Beigesellung Menschen um Hilfe zu bitten?
Der Islam kam, um den Verstand der Menschen von Aberglauben sowie Lügengeschichten und vor allem den Menschen selbst von der Unterwerfung gegenüber anderen außer Allah zu befreien.
Demnach ist es absolut verboten, einen Toten oder eine leblose Materie um Hilfe zu bitten und sich an sie in Unterwürfigkeit und Hingabe zu wenden. Das gehört zum Aberglauben und ist Beigesellung.
Anders verhält es sich, wenn man einen lebenden und anwesenden Menschen bittet, ob er bei einer Sache behilflich sein kann, zu der er auch tatsächlich imstande ist. Zum Beispiel einen Menschen um eine Hilfeleistung zu bitten oder einen Schwimmenden vor dem Ertrinken zu retten. Ebenso ist es erlaubt, einen Muslim darum zu bitten, ein Bittgebet für dich an Allah zu richten. All das ist erlaubt.
- Ist das Fragen und Bitten einer leblosen Materie oder eines Toten eine Beigesellung Allahs?
- Ja => Das ist Beigesellung (širk) und widerspricht gänzlich dem Islam und den Glaubensgrundsätzen. Denn Gegenstände und Tote können weder den Bittruf hören noch die Bitte erfüllen. Der Bittruf ist ein Gottesdienst. Und den Bittruf an jemand anderen als an Allah zu wenden, ist Beigesellung. Die Araber, die zur Zeit des Propheten lebten, haben Allah andere Götter beigesellt. Ihre Beigesellung bestand darin, Gegenstände und Tote anzurufen.
- Nein => Von einem Lebenden, der deine Worte und dein Anliegen hören kann, etwas zu bitten oder zu verlangen, ist keine Beigesellung. Ist er überhaupt in der Lage, dir zu helfen und dein Anliegen zu erfüllen? Wenn du beispielsweise eine Person darum bittest, dir bei einer Sache behilflich zu sein, besitzt sie denn überhaupt die Fähigkeit, um dir dabei zu helfen?
- Ja => Diese Bitte ist eine erlaubte Angelegenheit. Sie ist ein Teil der zwischenmenschlichen Beziehungen und des sozialen Verhaltens, die alltäglich vorkommen.
- Nein => Von einem Lebenden etwas zu verlangen, zu dem er nicht imstande ist und wozu er nicht fähig ist, gehört zur großen Beigesellung Allahs. Wenn beispielsweise eine unfruchtbare Person, die keine Kinder bekommen kann, zu einem Lebenden geht und ihn darum bittet, sie mit rechtschaffenen Kindern zu versorgen, handelt es sich um große Beigesellung. Diese Handlung widerspricht vollkommen dem Islam, weil es eine Bitte ist, die an jemand anderen außer Allah gerichtet wurde.

