Ich bin eine junge Frau aus China. Ich heiratete einen muslimischen Mann aus Libanon, was auch der primäre Hauptgrund meiner Annahme des Islams war. Wir heirateten auf islamische Art und Weise, jedoch wurde die Eheschließung, aufgrund einiger schwieriger Umstände, ohne Wissen unserer beider Familien vollendet. Glauben Sie, dass dieses verboten (Haram) ist? Ich meine, steht es in Widerspruch zum Koran?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Wenn deine Familie sich gegen deine Heirat dieses
jungen Mannes sträubt, weil er Muslim ist, und weil sie möchten, dass
du einen nichtmuslimischen Mann heiratest, so bist du nicht dazu verpflichtet
ihnen Gehorsam zu leisten, und du kannst diesen muslimischen jungen Mann ohne
ihr Einverständnis heiraten.

Dir obliegt es auf eine milde Art und Weise sie
(deine Eltern) von dieser Ehe (Heirat) zu überzeugen, und ihnen zu
erläutern, dass deine Religion es in keinem Fall erlaubt einen Nichtmuslim
zu heiraten.
Falls sie sich dieser Heirat widersetzen, weil sie mit dem Charakter, Verhalten
oder anderen nichtreligionsgebundenen Angelegenheiten dieses Mannes nicht
zufrieden sind, so solltest du dir eher einen anderen Ehemann suchen, mit dem
ihr alle zufrieden seid, da dieses zum geziemendem Umgang mit ihnen
gehört, welchen Allah den Gläubigen gegenüber seinen
nichtmuslimischen Eltern anbefohlen hat, wie Er -erhaben sei Er- es sagte: „Und
gehe mit ihnen (begleite sie) im Diesseits in rechtlicher (geziemender) Weise
um (Maˈrufan).“ [Luqman 31:15]
At-Tabari sagte:
„Gehe mit ihnen im Diesseits in rechtlicher/geziemender Weise um, mit Gehorsam
ihnen gegenüber, solange das für dich keine (negativen) Konsequenzen für deine
Beziehung zu deinem Herrn hat, oder (solange) es keine Sünde darstellt.“ [Aus
„Jamiˈu Al-Bayani“ (18/553)]
Ibn ˈAschur sagte:
„“Al-Maˈruf“, das Geziemende, Rechtliche und Gute ist etwas Anerkanntes
und Wohlbekanntes, dass nicht geleugnet werden kann. Es ist somit etwas Gutes.
Es bedeutet: Begleite sie, gehe mit ihnen im Diesseits in guter Weise um.“

[Ende des Zitats aus „At-Tahrir At-Tanwir“
(21/161)]
Es besteht kein Zweifel daran, dass dieses den frommen/freundlichen Umgang
umfasst, die Konsultation und Rücksprache (mit ihnen) und das Streben nach
deren Zufriedenheit. Und falls ihr euch nicht auf einen muslimischen Mann einigen
könnt, liegt die Entscheidung in dieser Sache bei dir alleine, und sie
haben diesbezüglich keine Macht über dich, da ein Nichtmuslim keine
Vormundschaft (Wilaya) über eine muslimische Frau hat, weder in Bezug auf die
Heirat, noch bezüglich anderer Angelegenheiten.
Wie auch immer. Es ist jedenfalls erforderlich (verpflichtend), dass bei deiner
Eheschließung (Nikah) ein muslimischer Verwandter die Rolle des Vormundes
(Wali) übernimmt, und falls es ihn nicht gibt, so soll dich der Vorsitzende des
islamischen Zentrums oder der Imam der Moschee verheiraten.

Und Allah weiß es am besten.