Ist es erlaubt, nachdem man weiß, dass ein Hadith schwach ist, nach diesem zu handeln? Dieser gehört zum Kapitel der Fadaa`il al-A’maal: „Wenn die Nacht des 15.
Scha’baan eintrifft, so betet in dessen Nacht und fastet an dessen Tag.“
Wobei zu sagen ist, dass das Fasten als freiwillig, in Bezug auf die Anbetung Allahs und auch das Beten in der Nacht, gesehen wird.
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Alles was über den Vorzug des
Gebets, des Fastens und der Anbetung (allgemein) im 15. Scha’ban überliefert
wurde, wird nicht als schwach bestimmt, vielmehr werden diese als erfunden oder
falsch bestimmt. Und es ist nicht gestattet sich daran zu halten oder
entsprechend danach zu handeln, weder in den Fadaa`il al-A’maal (vorzügliche
Taten, die nicht mit der ‚Aqida und Regeln zu tun haben
und sie haben eine Grundlage in der Religion) noch
außerhalb davon.
Eine Gruppe von Gelehrten hat
bereits über die Falschheit der Überlieferungen diesbezüglich geurteilt.
Dazu gehören ibn al-Jauzi in seinem Buch „Al-Mauduu’aat“ (2/440-445), ibn
Qayyim al-Jauziya in „Al-Manaar Al-Muniif“ (Nr. 174-177), Abu Schaama
Asch-Schaafi’i in „Al-Baa’ith ´ala Inkaar Al-Bida‘ wal Hawaadith“ (124-137) und
Al-´Iraaqi in „Takhriij Ihyaa ´Uluum Ad-Diin“ (Nr. 582). Und Schaikh al-Islam
hat die Übereinstimmung (Konsens) über dessen Falschheit in „Majmuu‘
Al-Fataawa“ (28/138) überliefert.
Schaikh ibn Baaz, möge
Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Hukm Al-Ihtifaal bi Lailah An-Nisf min
Scha’baan“:
„Das Feiern in der Nacht vom
15. Scha’ban mit Gebeten u.a. und speziell an diesem Tag zu fasten, wird von
den meisten Gelehrten als eine verwerfliche Erneuerung (Bid’ah Munkara)
gesehen. Es hat auch keine Grundlage in der reinen islamischen Gesetzgebung.“
Er, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte auch:
„Es gibt über die Nacht des
15. Scha’ban keinen authentischen Hadith. Alle überlieferten Ahadith
diesbezüglich sind entweder erfunden oder schwach und haben kein Fundament. Es
ist eine Nacht, die keine Besonderheit aufweist, es gibt kein Lesen, spezielles
Gebet oder eine Gemeinschaft. Und das einige Gelehrte sagen, dass sie eine
Besonderheit aufweist, ist eine schwache Meinung. Somit ist es nicht erlaubt
diese für irgendetwas Spezielles auszusuchen. Dies ist das Richtige und Allah
verleiht den Erfolg.“ Aus „Fatawa Islaamiya“ (4/551)
Sie die Frage Nr.
8907
Zweitens:
Wenn wir zugestehen, dass
diese (die Ahadith darüber) schwach sind und nicht erfunden, so ist die
richtige Meinung von den Gelehrten, dass man sich überhaupt nicht an den
schwachen Hadith halten soll, auch wenn dieser im Bereich der Fadaa`il al-A’maal
und Targhiib (Begehrung) wa Tarhiib (Einschüchterung) ist. Und die authentische
Überlieferung macht es für den Muslim überflüssig, sich an die Schwachen
zu halten. Es ist auch nicht vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
oder von seinen Gefährten bekannt, dass sie diese Nacht oder diesen Tag für
etwas Bestimmtes auswählten
Der Großgelehrte Ahmad
Schakir sagte:
„Es gibt keinen Unterschied
zwischen den Urteilen und den Fadaa`il al-A’maal und ähnlichem bzgl.
dessen, dass man sich nicht an die schwache Überlieferung hält.
Vielmehr gebührt keinem ein Argument (zu haben), außer mit dem, was vom
Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, durch einen authentischen
oder guten Hadith überliefert wurde.“
Aus „Al-Baa’ith Al-Hathiith“ (1/278)
Siehe auch: „Al-Qaul Al-Muniif fi Hukm Al-´Amal bil Hadiith Ad-Da’iif“
Siehe auch die Antwort der
Frage Nr. 44877
Und Allah weiß es am
besten.
