Ich bemerke, dass einige Leute, wenn sie zum ‘Iid-Gebet kommen, zwei Gebetseinheiten (Raka’a) beten, andere beschäftigen sich mit dem Takbir (Sie sagen: Allahu Akbar Allahu Akbar La ilaha illa Allah Allahu Akbar wa Lillahil Hamd). Ich hoffe, dass Sie mir das Urteil der islamischen Gesetzgebung, bezüglich dieser Angelegenheiten, darlegen können. Und gibt es einen Unterschied über das Gebet an sich in der Moschee oder im ‘Iid-Gebetsplatz?
Alles
Lob gebührt Allah.
Die
Sunnah für den, der zum ‘Iid-Gebetsplatz kommt, um das ‘Iid-Gebet zu beten,
oder um nach Regen zu bitten, ist, dass er sich hinsetzt, ohne Tahiyyah
Al-Masjid (Das Gebet, welches man nach Eintritt in die Moschee betet) gebetet
zu haben. Dies wurde nie vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und
seinen Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, nach dem, was
wir wissen, überliefert, außer wenn das Gebet in der Moschee gehalten
wird. Dann soll er Tahiyyah Al-Masjid beten, da der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, allgemein sagte:
„Wenn
einer von euch die Moschee betritt, soll er sich erst hinsetzen nachdem er zwei
Gebetseinheiten gebetet hat.“
Über
dessen Authentizität ist man sich einig.
Für
den, der sich hinsetzt und auf das ‘Iid-Gebet wartet, ist vorgeschrieben, dass
er viel Tahlil („La ilaha illa Allah“ sagen) und Takbir („Allahu Akbar“ sagen)
aussprechen soll, weil dies die Parole diesen Tages ist. Es ist die Sunnah für
alle, ob in oder außerhalb der Moschee, bis die Predigt fertig ist. Und
wer sich mit Koranlesen beschäftigt, so besteht darin kein Problem.
Und
bei Allah liegt der Erfolg.
