Wann beginnen wir mit der Verrichtung des Tarawih-Gebets: In der Nacht des ersten Tages von Ramadan (Die Nacht der Sichtung oder Vollendung (von Scha’ban)) oder nach dem ‚Ischa-Gebet des ersten Tages von Ramadan?

Alles Lob gebührt Allah.

Die Verrichtung des
Tarawih-Gebets ist dem Muslim, nach dem ‚Ischa-Gebet der ersten Nacht von
Ramadan, vorgeschrieben. Es ist jene Nacht, in welcher der Neumond (Hilal/Neumondsichel)
gesichtet wurde, oder nachdem die Muslime den Monat Scha’ban mit  30 Tagen vollendet haben.

Genau so ist es mit dem Ende
des Monats Ramadan. So wird das Tarawih-Gebet nicht verrichtet, wenn das Ende
des Monats, durch die Sichtung des Neumondes, bestätigt wurde, oder mit
der Vollendung der 30 Tage von Ramadan. Es ist somit klar, dass das
Tarawih-Gebet nicht an das Fasten der Tage von Ramadan gebunden ist, sondern an
das Eintreten des Monats, mit der Nacht an beginnend, und mit dem letzten Tag
von Ramadan endend.

Es sollte nicht die Aussage
gemacht werden, dass das Tarawih-Gebet ein uneingeschränktes freiwilliges
Gebet ist (Nafilah), und es deswegen in jeder beliebigen Nacht und jeder
beliebigen Gemeinschaft verrichtet werden kann. Das Tarawih-Gebet ist
(vielmehr) auf den Monat Ramadan beschränkt, und der Betende beabsichtig
dabei den Lohn, welcher an dessen Verrichtung gebunden ist. Die Verrichtung
dieses Gebets in der Gemeinschaft ist urteilsmäßig nicht wie die
Verrichtung eines anderen freiwilligen Nachtgebets außerhalb (von
Ramadan). So ist es im Ramadan gestattet, dass man das Gebet jede Nacht in der
Gemeinschaft verrichtet, mit der Ankündigung und Ermutigung dazu. Dieses im
Unterschied zur Verrichtung (des freiwilligen Nachtgebetes) außerhalb
(von Ramadan), da das nicht vorgeschrieben ist, außer das, was sich
unbeabsichtigt ereignet hat oder aus Gründen der Belehrung, denn dann ist es
manchmal vorgeschrieben, ohne dass es verbindlich (und dauerhaft) gemacht wird.

Schaikh Muhammad Salih
Al-‚Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
„Das Tarawih-Gebet außerhalb von Ramadan ist eine Neuerung (Bid’ah).
Falls die Menschen sich außerhalb von Ramadan zur Verrichtung des
Nachtgebetes in einer Moschee versammeln wollen, so gehört dies zur
Neuerung (Bid’a).
Es spricht nichts dagegen, dass man außerhalb des Ramadan manchmal
Zuhause in der Gemeinschaft betet. Dieses aufgrund der Tat des Gesandten
Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „So betete er einmal in Gemeinschaft
mit ibn ‚Abbas, und einmal mit ibn Mas’ud, und einmal mit Hudhayfah ibn al-Yamani.“
Dieses hat er jedoch nicht als eine regelmäßige Sunnahhandlung
genommen, und er hat es auch nicht in der Moschee getan.“
[Ende des Zitates aus „Asch-Scharh Al-Mumti’“ 4/60-61]

Darauf aufbauend:
Derjenige, der das Tarawih-Gebet vor der Bestätigung des Eintretens von
Ramadan verrichtet, so ist er wie derjenige, der das Gebet außerhalb
seiner Zeit verrichtet hat. Ihm wird der Lohn nicht geschrieben, selbst wenn er
dabei keine Sünde begangen hat, falls er das nicht beabsichtigte.

Und Allah weiß es am
besten.