Was sind entsprechend dem Koran und der prophetischen Tradition (Sunna) die Rechte der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann? Oder in anderen Worten, was sind die Verantwortungen des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau und umgekehrt?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Der Islam hat dem Ehemann Rechte gegenüber seiner
Frau vorgeschrieben, sowie umgekehrt, sowie darüberhinaus obligatorische
Rechte, welche sich beide Ehepartner teilen.
Wir werden -mit der Hilfe Allahs- das erwähnen, was mit den Rechten der
Ehepartner im Zusammenhang steht, entsprechend dem Koran und der Sunnah und uns
dabei der Erläuterung und der Aussagen der Gelehrten bedienend.
Erstens:
Die Rechte der Ehefrau, die ihr eigen sind:
Die finanziellen (materiellen) Rechte der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann, wie
die Brautgabe (Mahr), die Ausgabe (An-Nafaqa), Wohnstätte.
Die nicht finanziellen (materiellen) Rechte, wie die
Gerechtigkeit bei der Aufteilung zwischen den Ehepartnern, guter Umgang, sowie
Unterlassung jeglicher Schädigung.
1. Die finanziellen (materiellen) Rechte:
A. Die Brautgabe (Al-Mahr):
Es ist das Vermögen, welches zum Recht der Ehefrau gehört, aufgrund
des Ehevertragsabschlusses oder des (ersten) Beiwohnens. Es ist ein
obligatorisches Recht, welches die Frau gegenüber dem Ehemann hat.
Allah -erhaben sei Er- sagte: „Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als
Schenkung.“
[An-Nisa 4:4]
In der Vorgeschriebenheit der Brautgabe (Al-Mahr) zeigt sich die
Ernsthaftigkeit und Stellung der Eheschließung, und sie stellt für die
Frau eine Ehre dar, sowie Großzügigkeit ihr gegenüber.
Die Brautgabe (Al-Mahr) ist, der Mehrheit der Gelehrten nach, weder eine
Voraussetzung für den Ehevertrag noch eine seiner Säulen. Es ist lediglich
ein Ergebnis des Ehevertrags, welches dieser nach sich zieht. Und wenn der Ehevertrag
ohne eine vorher erwähnte Brautgabe abgeschlossen wurde, so ist er nach
dem Konsens der Mehrheit der Gelehrten (trotzdem) gültig, aufgrund Seiner
-erhaben sei Er- Aussage: „Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen
entlasst, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewährt habt.“
[Al-Baqara 2:236]
Die Erlaubnis der Scheidung vor dem Ehevollzug und vor der Bestimmung der Brautgabe
deutet darauf hin, dass die Brautgabe während der Eheschließung
nicht erwähnt werden muss.
Wenn sie (die Brautgabe) während der Eheschließung genannt wurde, so
ist es für den Ehemann verpflichtend. Und wenn sie nicht genannt wurde, so obliegt
ihm „ein Gleiches“ (Al-Mithal) der Ehefrau gegenüber -eine Brautgabe, welche
die Frauen ihrer Stellung normalerweise
bekommen.
B. Die Ausgabe (An-Nafaqa):
Die Gelehrten des Islam sind sich einig, dass die Ehemänner ihre Ehefrauen
finanzieren müssen, unter der Voraussetzung, dass die Ehefrau sich ihrem
Ehemann hingibt. Falls sie sich verweigert oder sich widersetzt, so hat sie
kein Anrecht auf die Ausgabe ihr gegenüber.
Die Weisheit hinter der Finanzierung des Lebensunterhalts ist, dass die Ehefrau
durch den abgeschlossenen Ehevertrag an ihren Mann gebunden ist (nur ihm zur
Verfügung steht). Es ist ihr verboten das gemeinsame Haus zu verlassen,
außer nach der Erlaubnis des Ehemanns.
Daher ist es an ihm Geld für sie auszugeben, sie
zu unterhalten, wohingegen sie ihm gehorsam ist und ihm zur Verfügung steht.
Mit Ausgaben (An-Nafaqa) ist die Finanzierung dessen, was die Ehefrau an
Nahrung, Wohnstätte etc. benötigt gemeint. Das ist ihr Recht, selbst
wenn sie ihrerseits reich sein sollte. Dies aufgrund Seiner -erhaben sei Er-
Aussage:
„Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde,
für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen.“
[Al-Baqara 2:233]
Und Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte:
„Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er
die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll
gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von
keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach
einer Bedrängnis Erleichterung schaffen.“ [At-Talaq 65:7]
Und aus der Sunnah:
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte
zu Hind Bint ˈUtba -der Ehefrau von Abu Sufyan, als sie sich bei ihm wegen
Unterversorgung beschwerte: „Nimm (von ihm) in geziemender Weise das, was dir
und deinem Kind ausreicht.“
Von ˈAischa wurde überliefert, dass sie sagte:
„Hind Bin ˈUtba, die Ehefrau von Abu Sufyan
kam zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Oh Gesandter
Allahs, Abu Sufyan ist ein geiziger Mann. Er gibt uns von der Versorgung nicht
das, was mir und meinen Kindern ausreicht, außer dem, was ich ohne sein
Wissen von seinem Vermögen genommen habe. Liegt hierin eine Sünde für
mich?“ So sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Nimm in
geziemender Weise von seinem Vermögen das, was für dir und deinen Kinder
genügt.“
[Überliefert von Al-Bukhary (5049) und
Muslim (1714)]
Von Jabir wird überliefert, dass der Gesandte
Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- während der Abschiedspredigt
(während seiner Abschiedspilgerfahrt) (Khutba Hajja Al-Wadaˈ): „So
fürchtet Allah in Bezug auf eure Frauen. Ihr habt sie von Allah als ein
anvertrautes Gut genommen und sie wurden euch durch Sein Wort gesetzmäßig.
Daher sind sie verpflichtet niemandem auf eurem Ehebett sitzen zu lassen, der
euch zuwider ist. Und falls sie es tun, weist sie sanft zurecht (schlagt sie
schmerzlos). Der Lebensunterhalt und die Versorgung mit Kleidung ist ihr Recht
gegenüber euch.“
[Überliefert von Muslim (1218)]
C. Die Wohnstätte:
Sie gehört zu den Rechten der Ehefrau und bedeutet, dass der Ehemann ihr,
seinen (finanziellen) Möglichkeiten entsprechend, eine Wohnstätte
arrangiert.
Allah -erhaben sei Er- sagte: „Lasst sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß
euren Mitteln.“
[At-Talaq 65:6]
2. Die nichtmateriellen Rechte:
A. Die Gerechtigkeit zwischen den Ehefrauen:
Zu den Rechten der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann gehört die
Gleichbehandlung zwischen ihr und seinen anderen Ehefrauen, falls er
Nebenfrauen hat, sei dies in Bezug auf die Wohnstätte, die Versorgung oder
Bekleidung.
B. Das gute Zusammenleben:
Der Ehemann ist verpflichtet gegenüber seiner Frau einen guten Charakter zu
haben und sie mit Nachsicht und Milde zu behandeln. Er soll ihr das, was
möglich ist, entgegenbringen, um ihr Herz an sich zu binden.
Dieses aufgrund Seiner -erhaben sei Er- Aussage: „Und verkehrt in geziemender
(gütiger) Weise mit ihnen.“
[An-Nisa 4:19]
Und Seiner Aussage: „Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie
(die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben.“
[Al-Baqara 2:228]
Und aus der Sunnah:
Von Abu Huraira -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde überliefert, dass
er sagte: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Seid gütig zu
den Frauen und wünscht ihnen das Gute.““
[Überliefert von Al-Bukhary (3153) und
Muslim (1468)]
Dieses sind (vorbildliche) einige Beispiele eines
guten Zusammenlebens des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- mit
seinen Ehefrauen, und er ist das Vorbild und Leitbild:
1. Von Zaynab Bin Abi Salama wurde erzählt, dass Ummu Salama sagte: „Während
ich mit dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zusammen unter
einer samtenen Bettdecke lag, bekam ich meine Periode, so kroch ich aus ihr,
nahm meine Menstruationskleidung und zog sie an. Der Gesandte Allahs -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- sagte darauf: „Hast du deine Periode bekommen?“ Ich
sagte: „Ja.“ Daraufhin rief er mich und nahm mich zu ihm unter die Bettdecke.“
Sie sagte: „Sie hat mir erzählt, dass der Prophet -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- es pflegte sie zu küssen, während er am Fasten war. Und
der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und ich pflegten es uns aus
einem Gefäß uns zu waschen, um uns vom Janaba-Zustand zu reinigen.“
[Überliefert von Al-Bukhary (316) und Muslim
(296)]
2. Von ˈUrwa Ibn Az-Zubayr wurde überliefert, dass er sagte: „ˈAischa
sagte: „Bei Allah, ich sah den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf
ihm- wie er an der Türe seines Gemachs stand, während die Abessinier in
der Moschee des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- mit ihren
Speeren spielten. Er verdeckte mich mit seinem Obergewand, damit ich ihrem Spiel
zuschauen kann. Er blieb wegen mir am Stehen, so dass ich jene sein soll, die
weggeht (genug davon hat). Daher sollt ihr dem jungen Mädchen ein wenig
Zeitvertreib (Vergnügen) zumessen.“
[Überliefert von Al-Bukhary (443) und Muslim
(892)]
3. Von ˈAischa, der Mutter der
Gläubigen -möge Allah mit ihr zufrieden sein- wurde überliefert, dass
der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es pflegte (nachts) im
Sitzen zu beten und dabei im Sitzen zu rezitieren. Und wenn von der Rezitation
etwas wie 30 oder 40 Verse übrig blieben, stand er auf, dann verbeugte er sich,
dann warf er sich nieder und machte in der zweiten Gebetseinheit dann das Gleiche.
Nachdem er dann sein Gebet beendet hatte, schaute er zu mir, und falls ich noch
wach war, so würde er sich mit mir unterhalten. Und falls ich schlief, so würde
er sich hinlegen.“
[Überliefert von Al-Bukhary (1068)]
C. Kein Zufügen von Schaden:
(Dass man der Ehefrau keinen Schaden zufügt)
gehört zu den Grundlagen des Islams. Wenn es verboten (Haram) ist Fremden
einen Schaden zuzufügen, dann ist es eher verboten (Haram) diesen der Ehefrau
zuzufügen.
Von ˈUbada Ibn As-Samit wurde überliefert,
dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bestimmt hat „Es
gibt keine Zufügung von Schaden noch Erwiderung des Schadens.“
[Überliefert von Ibn Maja (2340). Der Hadith
wurde seitens Imam Ahmad, Al-Hakim und Ibn As-Salih und anderen als authentisch
eingestuft]
Siehe dazu „Khulasatu Al-Badri Al-Munir“ (2/438)
Zu denjenigen Dingen, auf welche das islamische Recht (Schariˈa)
aufmerksam gemacht hat ist das Nichtvorhandensein der Erlaubnis für ernsthaftes
(schmerzzufügendes) Schlagen.
Von Jabir Ibn Abdillah wurde überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- sagte während der Abschiedspredigt:
„So fürchtet Allah in Bezug auf eure Frauen. Ihr habt sie von Allah als ein
anvertrautes Gut genommen und sie wurden euch durch Sein Wort
gesetzmäßig. Daher sind sie verpflichtet niemanden auf eurem Ehebett
sitzen zu lassen, der euch zuwider ist. Und falls sie es tun, weist sie sanft
zurecht (schlagt sie schmerzlos). Der Lebensunterhalt und die Versorgung mit
Kleidung ist ihr Recht gegenüber euch.“ [Überliefert von Muslim (1218)]
Zweitens:
Die Rechte des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau:
Die Rechte des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau gehören zu den
gewaltigsten Rechten. Vielmehr ist es so, dass sein Recht gegenüber ihr
gewichtiger ist als ihr Recht gegenüber ihm, aufgrund der Aussage Allahs
-erhaben sei Er:
„Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu
wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die
Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig,
Allweise.“
[Al-Baqara 2:228]
Al-Jassas sagte: „Allah -erhaben sei Er- teilt
uns in diesem Vers mit, dass beide Ehepartner gegenüber einander Rechte haben,
und dass er bestimmte Rechte gegenüber seiner Ehefrau hat, welche sie ihm
gegenüber nicht hat.
Ibn AlˈArabi sagte: „Dieses ist ein Textbeleg dafür, dass der Ehemann in
Bezug auf die Eherechte vor der Ehefrau bevorzugt ist.
Zu diesen Rechten gehören:
A. Die Verpflichtung des Gehorsam:
Allah -erhaben sei Er- hat den Mann in Verantwortung der Frauen vorgestellt, in
Bezug auf das Anordnen, die Rechtweisung und Obhut, so wie der Hirte seine
Herde hütet und zwar dadurch, was Allah ihm an Vorzug an verstand- und
kräftemäßig gegeben hat und ihm an materiellen Pflichten
auferlegt hat.
Allah -erhaben sei Er- sagte:
„Die Männer stehen in Verantwortung für die
Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen
ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben.“ [An-Nisa
4:34]
Ibn Kathir sagte:
„ˈAli Ibn Abi Talha überliefert von Ibn ˈAbbas, dass „Die Männer
stehen in Verantwortung für die Frauen“ bedeutet „Gebieter über sie“, d.h. dass
die Frau ihm darin gehorcht, was er ihr an Gehorsamkeit ihm gegenüber
anbefiehlt und Gehorsamkeit ihm gegenüber bedeutet, dass sie gut zu seiner
Familie ist und sein Vermögen bewahrt.“
Das gleiche sagten Muqatil, As-Saddi und Ad-Dahhak. [Aus „Tafsir Ibn Kathir“
(1/492)]
B. Dem Ehemann zur Verfügung zu stehen:
Zu den Rechten des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau ist, dass sie ihm zur
Verfügung steht. Wenn der Mann eine Frau heiratet, sie zum Beischlaf in der
Lage ist, so obliegt es ihr, aufgrund des Ehevertrags, sich ihm hinzugeben,
wenn er es von ihr verlangt. Und dieses nachdem er ihr ihre vorgezogene
Brautgabe gegeben hat und ihr ein paar Tage Zeit lässt, dem Brauch
entsprechend, wie zwei oder drei Tage, um ihre Dinge zu ordnen, wenn sie das
von ihm verlangt, da es zu ihren Bedürfnissen gehört und weil das eine
kurze Weile ist, so wie üblich.
Wenn sie ihm jedoch den Beischlaf verweigert, so hat sie etwas Verbotenes getan
und eine große Sünde begangen, außer dass sie dafür einen
islamrechtlichen Entschuldigungsgrund hat, wie die Menstruation,
verpflichtendes Fasten, Krankheit und Ähnliches.
Abu Hurayra -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass der
Gesandte Allahs
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Wenn der Mann seine Frau ins Ehebett ruft, sie
ablehnt und er wütend auf sie die Nacht verbringt, so verfluchen sie die Engel
bis sie morgens aufwacht.“
[Überliefert von Al-Bukhary (3065) und Muslim (1436)]
C. Dass sie jemandem, der dem Ehemann zuwider ist, nicht gestattet sein Haus zu
betreten.
Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass der
Gesandte Allahs
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Der Frau ist es nicht erlaubt im Beisein ihres
Ehemanns zu fasten, außer mit seiner Erlaubnis und sie darf niemand, ohne
seine Erlaubnis, ins Haus lassen,…“
[Überliefert von Al-Bukhary (4899) und
Muslim (1026)]
Sulayman Ibn ˈAmr Ibn Al-Ahwas überliefert, dass sein Vater ihm
erzählte, dass er während der Abschiedspredigt des Gesandten Allahs -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- dabei war. Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- dankte Allah und lobpreiste ihn, erinnerte und ermahnte (uns)
und sagte:
„Wünscht euch für die Frauen Gutes und seid gütig zu ihnen, denn sie sind bei
euch in Obhut und ihr besitzt von ihnen nichts darüber hinaus, außer dass
sie offenkundigen Frevel begehen. Falls sie es tun, so meidet sie im Ehebett
und schlagt sie mit einem schmerzfreien Schlag.
Falls sie euch daraufhin gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie.
Ihr habt bei euren Frauen Rechte und sie haben Rechte gegenüber euch. Was ihr
Recht gegenüber ihnen anbelangt so ist es, dass sie niemanden auf eurem Bett
sitzen lassen, wen ihr nicht mögt, sowie dass sie niemand in euer Haus
lassen, der euch zuwider ist. Und was ihr Recht gegenüber euch anbetrifft, so
sollt ihr ihnen gegenüber gütig sein, sie einkleiden und ernähren.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (1163), der sagte: „Dieser Hadith ist „Hasan
Sahih“, und es überlieferte ihn auch Ibn Maja (1851)]
Von Jabir wird überliefert, dass er sagte. „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen
und Frieden auf ihm- sagte: „So fürchtet Allah in Bezug auf eure Frauen. Ihr
habt sie von Allah als ein anvertrautes Gut genommen und sie wurden euch durch
Sein Wort gesetzmäßig. Daher sind sie verpflichtet niemandem auf
eurem Ehebett sitzen zu lassen, der euch zuwider ist. Und falls sie es tun,
weist sie sanft zurecht (schlagt sie schmerzlos). Der Lebensunterhalt und die
Versorgung mit Kleidung ist ihr Recht gegenüber euch.“
[Überliefert von Muslim (1218)]
D. Sie darf das Haus nicht ohne die Erlaubnis des Ehemanns verlassen:
Zu den Rechten des Ehemanns gegenüber der Ehefrau gehört, dass sie das
Haus nicht ohne seine Erlaubnis verlassen darf.
Die Schafiˈiten und die Hanbaliten sagen:
„Sie darf nicht ohne die Erlaubnis ihres Ehemanns ihren kranken Vater besuchen
und er darf ihr das verwehren… da der Gehorsam dem Ehemann gegenüber Pflicht
ist und es nicht erlaubt ist eine Pflicht für etwas zu unterlassen, was keine
Verpflichtung darstellt.“
E. Zurechtweisung:
Der Ehemann hat das Recht sie zurechtzuweisen, wenn sie sich bei etwas
widersetzt, was er ihr an Gutem nicht an Sünde anbefohlen hat und. Dieses da
Allah -erhaben sei Er- anbefohlen hat, dass die Frau durch das Meiden im
Ehebett, oder (schmerzfreies) Schlagen zurechtgewiesen werden darf, falls sie
ungehorsam ist.
Die Hanefiten erwähnen vier Situationen in denen eine Zurechtweisung durch
das Schlagen erlaubt ist. Darunter sind: Wenn sie sich nicht hübsch macht, wenn
er das von ihr verlangt; wenn sie sich seiner Einladung ins Ehebett widersetzt,
während sie im reinen Zustand ist (außerhalb der Menstruation); das
Unterlassen des Gebets; und darunter ist das Verlassen des Hauses ohne seine
Erlaubnis.“
Zu den Belegen für eine Zurechtweisung gehören:
Die Aussage Allahs -erhaben sei Er:
„Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im
Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine
Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.“ [An-Nisa 4:34]
Und Seine -erhaben sei Er- Aussage:
„Oh ihr, die ihr glaubt, rettet euch und die Euren vor einem Feuer, dessen
Brennstoff Menschen und Steine sind“ [At-Tahrim 66:6]
Ibn Kathir sagte:
„Qatada sagte: „Befehle ihnen die Gehorsamkeit gegenüber Allah und verbiete
ihnen den Ungehorsam gegenüber Allah. Du sollst sie entsprechend der Anordnung
Allahs behandeln, ihnen anbefehlen diese zu erfüllen und ihnen dabei helfen.
Wenn du einen Ungehorsam gegenüber Allah siehst, so halte sie davon ab und
tadle sie deswegen.““
Dieses sagten auch Qatada und Ad-Dahhak:
„Zu den Pflichten des Muslim gehört es, dass
er seiner Familie, seinen Verwandten, seinen Hausangestellten und Dienern das
beibringt, was Allah ihnen als Pflicht auferlegt hat und was Er ihnen verboten
hat.“
[„Tafsir Ibn Kathir“ (4/392)]
F. Das Bedienen des Ehemanns seitens der Ehefrau:
Die Belege hierfür sind zahlreich, und es wurden bereits einige erwähnt.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Die Ehefrau ist verpflichtet dem Ehemann in geziemender Weise zu dienen, was
jedoch situationsbedingt ist, da die Diensterweisung einer Wüstenaraberin nicht
wie die einer der Stadtfrau ist und eine Diensterweisung einer starken Frau ist
nicht wie eine Diensterweisung einer schwachen Frau.“
[Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (4/561)]
G. Die Hingabe der Ehefrau dem Ehemann:
„Sind die Bedingungen des Ehevertrags erfüllt und dieser gültig, so ist die
Frau dazu verpflichtet sich dem Mann hinzugeben, damit er sich mit ihr
vergnügt. Dieses, da durch die
Eheschließung der Ehemann im Gegenzug das Anrecht darauf hat, sich mit
ihr (seiner Ehefrau) zu vergnügen, sowie die Ehefrau im Gegenzug ihr Anrecht
auf die Brautgabe (Al-Mahr) hat.
H. Gute Behandlung gegenüber dem Ehemann seitens der Ehefrau:
Dieses aufgrund Seiner -erhaben sei Er- Aussage:
„Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu
wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben.“ [Al-Baqara
2:228]
Al-Qurtubi sagte:
„Und von ihm -d.h. Ibn ˈAbbas- ebenfalls, d.h.: Sie haben gegenüber ihren
Ehemännern ein Anrecht auf gute Partnerschaft und Zusammenleben in
geziemender Weise, sowie die Ehemänner ein Anrecht darauf haben, dass sie
ihnen in dem gehorsam sind, was sie ihnen anbefehlen.“
Es wurde gesagt:
„Sie haben ein Anrecht darauf, dass ihnen kein Schaden zugefügt wird, so wie
die Ehemänner ein Anrecht darauf haben, dass ihnen ihrerseits kein Schaden
zugefügt wird, wie es At-Tabari sagte.“
Ibn Zayd sagte:
„Sie fürchten Allah in Bezug auf sie (ihre
Ehefrauen), sowie es ihnen obliegt Allah in Bezug auf euch zu fürchten.“
Die Bedeutung ist übereinstimmend und der Vers umfasst alle Rechte der der
beiden Ehepartner“
[Aus „Tafsir At-Qurtubi“ (3/123,124)]
Und Allah weiß es am besten.
