Wird durch die Narkoseinjektion das Fasten gebrochen?

Alles Lob
gebührt Allah

Durch die
Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) bricht der Fastende nicht das Fasten,
weil sie weder zum Essen noch Trinken gehört, und dem auch nicht
gleichzusetzen ist.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Bezüglich der Lokalanästhesie, welche man bei der Zahnbehandlung in den
Tagen von Ramadan bekommt, bin ich dazu verpflichtet diesen Fastentag
nachzuholen, wenn ich diese Betäubung in Anspruch genommen habe?
Er antwortete:
„Nein, da die Betäubung nicht das Fasten bricht. Die Lokalanästhesie wirkt
sich auf die betroffene Stelle aus, gelangt jedoch nicht in den Magen. Wer
nun eine Betäubung bekommt, während er am Fasten ist, sei es freiwilliges
Fasten oder Pflichtfasten, so ist sein Fasten gültig.“

[Ende des Zitats
aus „Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb“]

Siehe dazu „Fatawa Schaikh Ibn Baz“ (15/259)
 

Handelt es sich
jedoch um eine Vollnarkose, welche zur Bewusstlosigkeit den Tag hindurch
führt, so ist das Nachholen des Fastens verpflichtend.

Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Wenn er den
ganzen Tag bewusstlos ist und während dessen für eine Zeitweile nicht
aufwacht, so ist sein Fasten, nach der Aussage unseres Imams und
Asch-Schafiˈi, ungültig.“ Dann sagte er: „Wenn der Bewusstlose (in Ohnmacht
Gefallene) an einem Tagesabschnitt aufwacht, ist sein Fasten gültig,
ungeachtet dessen, ob es zu Beginn des Tages oder seinem Ende geschieht.“
[Ende des Zitats aus „Al-Mughni“ (3/13)] 

Daher, wenn der
Fastende während des Fastens eine Narkoseinjektion bekommt, so ist sein
Fasten gültig, und er bricht dadurch sein Fasten nicht. Und falls er sie vor
dem Morgenanbruch (Fajr) bekommt und unter ihrer Einwirkung am Schlafen
bleibt bis die Sonne untergegangen ist, so ist sein Fasten diesen Tages
nicht gültig.“

Und Allah weiß
es am besten.