Wenn ein Muslim eine Straftat verübt, welche eine Hadd-Strafe nach sich zieht, wie z.B. Unzucht (Zina), und er sich mit der Vollstreckung der Strafe davon reinigen möchte, die Regierung aber nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so was soll er tun? Und wenn er von einigen seiner Verwandten oder Freunde erbittet, dass sie diese Strafe an ihm ausführen, ist dieses dann korrekt, und wird seine Sünde vergeben?

Alles Lob gebührt Allah.
Die islamischen Rechtsgelehrten (Fuqaha) sind sich darüber einig, dass niemand
die Hadd-Strafe vollstreckt, außer der muslimische Führer oder sein
Vertreter. Dieses liegt im Interesse der Diener (Muslime) und dient der
Erhaltung ihrer Seelen, ihres Vermögens und ihrer Ehre. Der Führer ist
aufgrund seiner Macht und Stärke dazu in der Lage, und weil das Volk ihm
durch seine Gewalt und Kraft Gehorsam leistet.

Die Anklageerhebung, die Begnadigung und Aufschub
der Vollstreckung der Strafe gehört zu seinen Rechten. So vollstreckt er
die Strafe, so wie sie (richtig) vollstreckt werden soll und der
vorgeschriebene Zweck wird dadurch durch Gewissheit erreicht.“
[Al-Mausu’ah al-Fiqhiyah, 17:45]
In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees (21/7) wird gesagt:
„Und niemand vollstreckt die Strafen (Hudud) außer der muslimische
Herrscher, oder wer an der Stelle des Herrschers ist. Und es ist den einzelnen
Muslimen nicht erlaubt die Strafen selbst zu vollstrecken, da dies Chaos und
Aufruhr (Fitnah) zu Folge haben würde.“
Darin wird ebenfalls gesagt (6-721/5):
„Die Strafen (Hudud) vollstreckt niemand außer der muslimische Machthaber
oder jemand, der ihn  vertritt. Dieses
aus Gründen der Sicherheitserhaltung, der Verhinderung von
Überschreitungen und Bewahrung vor Unrecht. Dem Sünder obliegt die Bitte
um Vergebung, die Reue (Tauba) und Rückkehr zu Allah, und die Mehrung
rechtschaffener Taten. Wenn er in seiner Reue aufrichtig ist, so wird Allah
seine Reue annehmen, ihm aufgrund Seiner Huld und Güte vergeben. Allah, der
Erhabene, sagte:

„Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen
Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah(zu töten) verboten
hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht
begehen.- Wer das tut,hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm
am Tag der Auferstehung vervielfacht‘,und ewig wird er darin in Schmach
bleiben, außer demjenigen, der bereut,glaubt und rechtschaffene Werke
tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah
ist stets Allvergebend und Barmherzig.“ [Surah al-Furqan 25:68-70]
Und Er sagte:

„Und Ich bin wahrlich Allvergebend für
denjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten
lässt.“ [Surah Ta Ha 20:82]

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
sagte: „Der Islam löscht das aus, was vor ihm war, und die Reue
löscht das aus, was vor ihr war.“