Ist es für meine Frau Pflicht, den Hijaab (islamische Kopfbedeckung der Frau) zu tragen, wenn wir gemeinsam beten und sich keine andere Person mit uns befindet?
Alles Lob gebührt
Allah.
Die Situation der
Frau im Gebet –selbst mit ihrem Ehemann- unterscheidet sich von ihrer Situation
außerhalb des Gebets. Das Bedecken der ‘Aurah (der Teil des Körpers,
der nicht offen gezeigt werden darf) ist eine der Voraussetzungen für die
Gültigkeit des Gebets. Dies gilt für den Mann ebenso wie für die Frau (wobei
sich die ‘Aurah des Mannes jedoch von der der Frau unterscheidet). Ihr Gebet
ist ohne das Bedecken der ‘Aurah ungültig.
In einer
authentischen Überlieferung von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr)
wird berichtet, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) (entsprechend der
ungefähren Bedeutung in deutscher Sprache) sagte: „Allah nimmt kein Gebet
einer menstruierenden Frau an außer wenn sie sich bedeckt.“
(Überliefert bei Abi Dawuud, Kapitel über das Gebet, 546; und Al-Albaany
bezeichnete diese Überlieferung als authentisch in Sahiih Sunan Abi
Dawuud, 596)
Die Bedeutung
(der Worte: „Allah nimmt kein Gebet einer menstruierenden Frau an…“) ist: Das
Gebet einer im islamischen Sinne volljährigen Frau ist ungültig… (außer
wenn sie sich bedeckt). Dies, da der Grund für die Nicht-Annahme des Gebets
dessen Ungültigkeit ist.
Shaykhu-l Islaam
(Ibn Taimiyah) sagte: „Selbst wenn die Frau alleine betet, ist sie dazu
verpflichtet, sich zu bedecken…. Und deswegen bedeckt der betende (von seinem
Körper) während dem Gebet, was ihm außerhalb des Gebets zu
zeigen erlaubt ist.“ (Siehe: Majmoo‘ Al-Fataawa 22/109)
Aufgrund des
zuvor genannten ist es also für die Frau Pflicht, im Gebet ihren Körper
außer Gesicht und Hände zu bedecken.
Siehe auch die
Antwort auf die Frage Nr. (1046) über die ‘Aurah (der Teil des Körpers, der
nicht offen gezeigt werden darf) der Frau, die während dem Gebet bedeckt
werden muss.
Und Allah
weiß es am besten.
