Zinsen (ribā)

Ribā bedeutet wörtlich „Zusatz“. Zins ist eine im Islam streng verbotene Form des Handels, da es ein Instrument der Unterdrückung und Ausnutzung ist und zudem Schaden verursacht.

Es gibt verschiedene Arten von Zinsen. Die bekanntesten und verbotensten Arten von Zinsgeschäften sind: Zinsen für Schulden, die nicht rechtzeitig beglichen wurden und Zinsen für einen aufgenommenen Kredit. Es handelt sich hierbei um die Zurückzahlung eines höheren Betrages als den geliehenen Betrag, ohne dass hierfür mehr Ware oder eine sonstige Gegenleistung von einem der Vertragspartner erbracht wurde. Somit ergeben sich zwei Arten von Zinsgeschäften:

  • Zinsen für Schulden, die nicht rechtzeitig beglichen wurden:

Hierbei handelt es sich um eine Betragsmenge, d.h. Zinsen, die ein Schuldner zusätzlich zum geliehenen Geld zahlen muss, wenn er die Schulden zum Fälligkeitstag nicht tilgt (Verzugszinsen).

Beispiel: Ein Mann namens Said leiht von Khalid 1.000 Dollar aus, die er ihm nach einem Monat zurückzahlen muss. Nach diesem Monat, als der Fälligkeitstag kam, an dem Said die Schulden begleichen müsste, kann Said sein Versprechen nicht erfüllen und somit Khalid das geliehene Geld nicht zurückzahlen. Der Geldgeber Khalid stellt dann Said vor die Wahl: Entweder gibt ihm Said jetzt sein Geld ohne Zusatz zurück oder er zahlt ihm nach einem Monat 1.100 Dollar. Wenn er nach einem Monat immer noch nicht zahlen kann, dann muss er nach zwei Monaten 1.200 Dollar zahlen usw.

  • Zinsen für einen aufgenommenen Kredit:

Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Geldmenge, die man von einer Person oder einer Bank ausleiht, mit der Bedingung, dass man das Geld zuzüglich Zinsen zurückzahlen muss. So vereinbaren sie (mehr oder weniger) 5 % Zinsen pro Jahr.

Beispiel: Ein Mann möchte ein Haus kaufen, das 100.000 Dollar kostet. Doch er hat nicht genug Geld. Deshalb geht er zur Bank und leiht sich diese Summe (100.000 Dollar), um sich das Haus kaufen zu können. Für diesen Kredit, der ihm gewährt wurde, muss er der Bank eine Summe von insgesamt 150.000 Dollar zahlen, die er in monatlichen Raten in einem Zeitraum von fünf Jahren abbezahlt.

Das Geben und Nehmen von Zinsen ist im Islam streng verboten und gehört zu den größten Sünden (kabāʾir). Solange bei einem Kredit Zinsen gezahlt werden müssen, ist der Kredit verboten. Dabei spielt es keine Rolle, was mit dem Kredit finanziert werden soll: Investitionen, Handel, Industrie, wichtige Immobilien wie Eigenheim und Grundstück oder private Wünsche wie Konsum- und Luxusgüter.

Was jedoch den Ratenkauf bzw. den Finanzkauf betrifft, der daraus besteht, dass man für eine Ware aufgrund der monatlichen Ratenzahlung einen höheren Preis zahlt als ihr ursprünglicher Preis bei Barzahlung, so handelt es sich nicht um ein Zinsgeschäft.

Beispiel: Ein Mann kauft ein Gerät, das bei Barkauf 1.000 Dollar und bei Finanzkauf 1.200 Dollar kosten würde. So zahlt er dem Geschäft, dem dieses Gerät gehörte, jeden Monat einen Betrag von 100 Dollar für einen Zeitraum von einem Jahr.