An einem Tag im Ramadan, nach dem Fastenbrechen, sah ich Menstruationsblut, jedoch weiß ich nicht, ob die Menstruation vor oder nach dem Fastenbrechen begonnen hat. Muss ich nun diesen Tag nachfasten oder was soll ich tun?

Alles Lob
gebührt Allah

Zu den
Grundlagen der islamischen Rechtswissenschaft (Al-Qawa’id Al-Fiqhiya),
welche die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- erwähnten, gehört,
dass die Grundlage jedes Geschehnisses nach der nächsten Zeit geschätzt
wird.

Diese Regel
bedeutet, dass, wenn irgendwas geschieht, und es möglich ist, dass die Zeit
dieses Geschehnisses nah oder fern sein kann, und es nichts gibt, was eines
der beiden Möglichkeiten stärkt, so ist die anerkannte Zeit die Zeit, welche
von beiden dem Geschehnis am nächsten ist. Denn diese Zeit ist es, in der
wir mit Gewissheit sagen können, dass es in ihr geschehen ist, und über die
andere sind wir unsicher.

Und zu den
Zweigen dieser Regel gehört, beispielsweise, wenn man Sperma auf seiner
Kleidung sieht und weiß, dass es von einem feuchten Traum (Pollution)
gekommen ist, aber sich nicht erinnert einen feuchten Traum gehabt zu haben,
dann führt man dies auf den letzten Schlaf zurück, den man geschlafen hat
und wiederholt die Gebete, die man nach diesem Schlaf gebetet hat.

Diese Regel
überlieferte Az-Zarkaschi in seinem Buch „Al-Manthur fi Al-Qaw’id“ und
As-Suyuti in seinem Buch „Al-Aschbahu wan Nadha’ir“. Beide erwähnten Zweige
davon, die man in beiden Quellen, für den Nutzen, nachschlagen kann.

Wenn nun
die Frau das Menstruationsblut sieht, und nicht die Zeit kennt, in der es
ausgeflossen ist, ob es vor oder nach Sonnenuntergang passiert ist, so wird
unter diesem Umstand für die Zeit des Ausflusses des Blutes die nächste der
beiden Zeiten erwägt. Und die nächste Zeit in deiner Angelegenheit ist, dass
das Blut nach Sonnenuntergang ausgeflossen ist.

In der
„Enzyklopädie für Rechtswissenschaften“ (194/26) steht:

„Zu dieser
Art gehört, was von einigen Rechtsgelehrten (Fuqaha‘) überliefert wurde, und
zwar, dass die Frau, die das Menstruationsblut sieht und nicht weiß, wann es
geschehen ist, dann ist ihr Urteil dasselbe, wie das desjenigen, der Sperma
auf seiner Kleidung sieht und nicht weiß wann es geschehen ist. Das
bedeutet, dass sie sich waschen (Ghusl; Ganzkörperwaschung) und das Gebet
nach dem letzten Schlaf nachholen muss. Und dies ist von allen Meinungen
die, welche am unkompliziertesten und klarsten ist.“

Schaikh
Muhammad Ibn Muhammad Al-Mukhtar Asch-Schanqiti -möge Allah ihn beschützen-
wurde über eine Frau gefragt, die etwas Menstruationsblut nach dem
Abendgebet sah, aber nicht weiß, ob dies vor oder nach Sonnenuntergang
geschehen ist. Was ist nun das Urteil bezüglich ihres Gebets und ihr Fasten?

Er
antwortete:

„Wenn sie
das Blut gesehen hat und es für sie wahrscheinlich ist, dass es vor dem
Sonnenuntergang geschehen ist, dann herrscht keine Unklarheit darin, dass
das Fasten dieses Tages ungültig ist und sie es nachholen muss.

Wenn sie es
aber als wahrscheinlich erachtet, dass das Blut frisch und erst nach dem
Abendgebet ausgeflossen ist, dann herrscht auch (hier) keine Unklarheit über
die Gültigkeit ihres Fastens und dass sie das Abendgebet beten muss, wenn
sie rein geworden ist, indem sie es nachholt und betet.

Und wenn
sie schwankt und zweifelt, so besagt die Regel bei den Gelehrten -möge Allah
ihnen barmherzig sein-, dass es auf das nächste Geschehnis zurückgeführt
wird. Somit ist die Grundlage, dass das Fasten gültig ist, bis ein Beweis
darlegt, dass es ungültig ist. Die Grundlage aber ist, dass sie einen
gesamten Tag gefastet hat und ihre Schuld frei ist, bis wir uns über die
Existenz dieses Einflusses vergewissern können, und demnach wird das Fasten
als gültig erachtet. Und was das Blut angeht, so hat es keinen Einfluss auf
diesen Tag, doch die Angelegenheit bleibt gegensätzlich, da, wenn du sagst,
dass ihr Fasten gültig sei, sie das Abendgebet nachholen muss. Und wenn du
sagst, dass ihr Fasten nicht gültig sei, muss sie das Abendgebet nicht
nachholen. Wenn nun die Zeit des Fastens vergangen ist (man also bis zum
Iftar gefastet hat), dann muss sie das Abendgebet nachholen, da der Eintritt
der Zeit, in Bezug auf die Menstruierende, die Schuld verpflichtet und das
Ende der Zeit wird nicht gezählt, so wie es die Rechtsgelehrten der
Hanafiten und einige Gefährten Imam Ahmads sagten.“

Aus „Scharh
Zad Al-Mustaqni’“ von Schaikh Asch-Schanqiti.

Kurz
gesagt: Dein Fasten ist gültig, solange du nicht davon überzeugt bist, dass
das Blut vor Sonnenuntergang ausgeflossen ist.

Und Allah
weiß es am besten.