Ein Mädchen möchte zum Islam konvertieren und lebt bei ihren christlichen Eltern, welche Schweinefleisch essen. Soll sie also mit ihnen speisen, wenn sie im geheimen den Islam annahm? Und wie kann sie (unter diesen Umständen) den Islam annehmen, das Gebet verrichten und den Hijab tragen?

Alles Lob gebührt Allah

Zuerst bitten wir Allah für
dieses Mädchen die Rechtleitung zu Seiner Religion zu schreiben und ihre
Brust für den Islam zu weiten, denn gewiß Er ist, in Dessen Hand dies
liegt und zu dem Er die Macht hat. 

Zweitens:
Der Eintritt in den Islam ist – und aller Lob dafür gebührt Allah – keine
schwere Angelegenheit. Wer also zum Islam konvertieren möchte muss nichts
tun, außer das Glaubensbekenntnis (arab.: Schahadatayn) auszusprechen,
welche wie folgt lautet:
„Aschhadu an la Ilaha illa Allah, wa aschhadu anna Muhammadan Rasul-Allah.“

(Ich bezeuge, dass es nichts
Anbetungswürdiges gibt außer Allah. Und ich bezeuge, dass Muhammad der
Gesandte Allahs ist.)

Drittens:

Die Grundlage ist es, dass
von jenem, der in den Islam eintritt auch verlangt wird, alle Vorschriften der
Religion einzuhalten, wozu das Handeln nach den Befehlen und das Distanzieren
von den Verboten zählt. Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Oh die ihr glaubt, tretet vollkommen in den Islam ein und folgt nicht den
Fußstapfen des Satans! Er ist euch ein deutlicher Feind.“

(Al-Baqara 2:208) 

Ibn Kathir, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte:

„Allah, erhaben sei Er,
ordnet Seine gläubigen Diener, die seinen Gesandten bestätigen und an
Ihn glauben, an, sich an alle Vorschriften des Islams zu halten, nach all ihren
Befehlen zu handeln und all ihre Verbote zu unterlassen, so gut sie nur
können.“

Ende des Zitats aus „Tafsir
ibn Kathir“ (565/1) 

Deshalb ist es so, dass wenn dieses
Mädchen den Islam annimt, alle Obligationen verpflichtend für sie werden.
Und hierzu gehört die Verrichtung des Gebets, das Tragen des Hijab,
genauso wie für sie die Distanzierung von allen verbotenen Dingen verpflichtet
sind, wie unter anderem auch der Verzehr von Schweinefleisch.

Wenn sie also nach etwas
davon nicht zu handeln vermag, oder gar zu all dem nicht in der Lage ist
und  für sich selbst befürchtet, Schaden
und Schmerz davonzutragen und dass sie sie in Versuchung bringen, sie von ihrer
Religion abzubringen, ist es ihr in einer solchen Situation erlaubt ihre
Annahme des Islams geheimzuhalten und sich dabei an die Obligationen zu halten,
an die sie sich halten kann und zu unterlassen, was ihr möglich ist von
den verbotenen Dingen zu unterlassen. Und was die Dinge angeht, zu welchen sie
nicht in der Lage ist, so ist dies vergeben von dem Allerbarmer, dem
Barmherzigen, so Allah will.

Bezüglich des Themas des
Gebets also kann gesagt sein, dass wenn sie nicht jedes Gebet zu ihrer Zeit
verrichten kann, sie jeweils zwei Gebete zusammenfassen darf. So betet sie das
Mittags- und das Nachmittagsgebet zusammen, sowie das Abend- und Nachtgebet.
Das Morgengebet betet sie allein zu seiner Zeit. Falls sie auch dazu nicht in
der Lage ist, betet sie was sie kann zu ihren Zeiten und den Rest betet sie
wenn sie dazu fähig ist, es zu verrichten, selbst wenn die Zeit (für das
jeweilige Gebet) bereits verstrichen ist und selbst, wenn sie aus Not alle
Gebete zu einer Zeit zusammenfasst, wenn sie alleine und sicher vor den Augen
der Beobachter ist.

Und eine Erklärung der
Art und Weise des Gebets, für jenen der den Islam annimmt wurde bereits
behandelt.

Siehe dafür für mehr Nutzen
die Antwort zu Frage Nr. 165426 und die Antwort zu Frage Nr.
100627.

Und bezüglich dem Tragen des
Hijab ist es so, dass wenn das Mädchen dazu nicht der Lage ist, sie sich
bemühen soll das zu tragen, was ihm (dem Hijab) am nähesten kommt und dabei
keine Angst vor Schädigung hat. Und sie bedeckt was für sie möglich
ist zu bedecken von ihrem Körper und ihren Haaren. Und wozu sie nicht in
der Lage ist, so ist Allah barmherzig und großzügig, jedoch geziemt es
sich ihr, sich darin anzustrengen das Hinausgehen aus ihrem Haus so gut es geht
zu vermindern, außer für ein Bedürfnis.

Für mehr Nutzen siehe Antwort
zu Frage Nr. 166604

Und so strengt sie sich im
Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls beim Unterlassen des Verzehrs von
Schweinefleisch an. So isst sie anderes oder sagt ihnen, dass ihr nicht danach
ist und ähnliches an Ausreden, welche akzeptiert werden und keinen
Konflikt zwischen ihr, der Familie und Leuten um sie herum, auslösen.

Und vor, während und
nach allen Dingen soll sie Allah, groß sei Seine Pracht, um Hilfe bitten,
sie auf Seiner Religion zu festigen,  die
offenkundigen und verborgenen Versuchungen von ihr abzuwenden und ihr eine
Erleichterung und Ausweg zu schaffen.

Und Allah weiß es am
besten.