Ich bin wegen den Umständen meines Studiums in eine neue Stadt umgezogen, um dort zu leben. Als ich zur Moschee gegangen bin um das Abendgebet zu verrichten, hat der Imam das Abend- und Nachtgebet zusammengelegt. Zwar weiß ich, dass es Gründe gibt, die es erlauben, die Gebete zusammenzulegen, jedoch weiß ich nicht alles darüber. Ich bin daraufhin zu ihm gegangen und habe ihn nach dem Grund gefragt, warum er (die Gebete) zusammenlegt. Er antwortete: „Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, legte (die Gebete) im Regen zusammen.“ Angesichts des Schnees draußen, legten wir die zwei Gebete zusammen. Ist das Zusammenlegen bei Schnee erlaubt? Und was sind die Gründe für das Zusammenlegen der Gebete? Möge Allah Dich mit Gutem belohnen!
Alles
Lob gebührt Allah.
Die
Sunnah legt dar, dass es erlaubt ist das Abend- und Nachtgebet, aufgrund von
Regen zusammen zu legen. Muslim (705) überlieferte von Sa’id ibn Jubair, dass
´Abdullah ibn ´Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte: „Der
Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, legte das Mittags- und
Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet in Medina zusammen; weder hatte
er Angst, noch regnete es.“ Ich fragte Ibn ´Abbas: „Warum hat er das getan?“ Er
antwortete: „Damit er seine Nation/Gemeinde nicht in Bedrängnis setzt.“
Es
ist erlaubt (die Gebete) zusammen zu legen, wenn der Schnee fällt,
verglichen mit dem Regen.
Der
Autor von „Kaschaf Al-Qana´“ sagte: „Es ist erlaubt die zwei Nachtgebete
(Abend- und Nacht), jedoch nicht die zwei Tagesgebete (Mittags und
Nachmittags), aufgrund von Schnee und Kälte zusammen zu legen. Weil diese
unter das Urteil des Regens fallen. Und es ist, aufgrund der schweren
Kälte, erlaubt bei Eis die zwei Nachtgebete zusammen zu legen.“
Schaikh
ibn ‚Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte über das Zusammenlegen
aufgrund von Kälte: „Es ist nur unter der Bedingung erlaubt, dass sie (die
Kälte) von kaltem Wind, der den Menschen beeinträchtigt, oder von
herabfallendem Schnee begleitet wird. Denn wenn der Schnee herabfällt
schädigt er zweifelsohne. Zu dieser Zeit ist das Zusammenlegen erlaubt.“
Und der ganze Text wird noch folgen.
Wisse,
dass die hanbalitische Rechtschule, die umfangreichste Rechtschule bzgl. dem,
was mit den erlaubten Entschuldigungsgründen für das Zusammenlegen, ist. Wir
werden für dich diese Entschuldigungsgründe hier für den vollständigen
Nutzen erwähnen.
Al-Bahuti,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Kaschaf Al-Qana‘“ (5/2):
„(Über
das Zusammenlegen) der Gebete … Es ist erlaubt das Mittags- und Nachmittagsgebet,
in eine ihrer beiden Zeiten, und die zwei Nachtgebete (Abend und Nacht), in
eine ihrer beiden Zeiten, zusammen zu legen. Dies sind die vier, die zusammen
gelegt werden: Mittag mit Nachtmittag und Abend mit Nacht, in eine ihrer
Zeiten. Was die erste (der zwei Zeiten, also Mittags oder Abends) angeht, so
wird dieses „das vorgezogene Zusammenlegen“ genannt, oder (das nächste)
„das zweite (Zusammenlegen)“ genannt. Es wird auch „Das späte (nach hinten
verschobene) Zusammenlegen“ genannt.
(All
dies) ist in acht Situationen erlaubt:
1.
Beim
Reisen, wenn man (die Gebete) kürzt. Es ist erlaubt die vierer Gebete (die mit
vier Gebetseinheiten) zu kürzen (also aus vier Gebetseinheiten, macht man zwei),
solange die Reise weder verpönt noch verboten ist.
2.
Der
Kranke, wenn er es (das Zusammenlegen) unterlässt, und ihm (aufgrund
dessen) Erschwernis und Schwäche heimsuchen. Es ist bestätigt, dass
es der Frau, die außerhalb ihrer Regelblutung blutet (Mustahaadah), und
dies ist eine Art Krankheit, erlaubt ist, (die Gebete) zusammen zu legen. Ahmad
argumentierte, dass die Krankheit schwerer als die Reise ist. Er (selbst)
ließ sich (das Blut) (aus)schröpfen, dann nahm er das Abendessen zu
sich und legte daraufhin sie (die zwei Nachtgebete) zusammen.
3.
Die
Stillende, aufgrund dessen, dass die vielen Unreinheiten ihr schwer fallen.
Gemeint ist, dass es schwer fällt, diese (Unreinheiten) für jedes Gebet zu
reinigen. Abu Al-Ma’ali sagte: „Sie ist wie eine Kranke (o. Gilt als Kranke).“
4.
Der, der
unfähig ist sich mit Wasser zu reinigen, oder für jedes Gebet den Tayammum
(sich mit trockener Erde zu reinigen, als Ersatz, falls kein Wasser vorhanden
ist) durchzuführen, weil das Zusammenlegen sowohl für den Reisenden als auch
für den Kranken, wegen der Erschwernis, erlaubt wurde. Und der, der
unfähig ist, sich für jedes Gebet zu reinigen, ist in der Bedeutung mit
inbegriffen.
5.
Der, der
unfähig ist die (Gebets-)Zeit zu erkennen, wie der Blinde, oder der Verschollene.
Darauf wies Ahmad hin und sagte es in „Ar-Ri’ayah“ und beschränkte sich
darauf in „Al-Insaf“.
6.
Die
Mustahadah und Ihresgleichen, wie der, der von Harninkontinenz befallen ist,
oder durchgehend Nasenbluten hat etc., aufgrund dessen, was in der
Überlieferung von Hamnah steht, als sie den Propheten, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, über die Blutung außerhalb der Monatsblutung befragte. Er
sagte ihr dann: „Wenn du es schaffst das Mittagsgebet später, und das
Nachmittagsgebet früher zu beten, dich wäschst, dann das Mittags- und
Nachmittagsgebet zusammen betest, danach das Abendgebet später, und das
Nachtgebet früher betest, dich hierauf wäschst und die zwei Gebete
zusammenlegst, dann tu es.“ (Überliefert von Ahmad, Abu Dawud und at-Tirmidhi
und er stufte es als authentisch ein) Wer von Harninkontinenz u.ä.
befallen ist, ist in der Bedeutung mit inbegriffen.
7.
und 8.
Der, der beschäftigt ist (o. arbeitet) oder einen Entschuldigungsgrund
hat, der ihm gestattet, das Freitagsgebet und das Gemeinschaftsgebet zu
unterlassen, wie wenn man Angst um sein Leben, seiner Unantastbarkeit oder seinem
Besitz hat oder dass die Lebensart, die man braucht, dadurch in Schaden
gerät, wenn man das Zusammenlegen unterlässt, etc.
Diese Entschuldigungsgründe
erlauben es, das Mittags- und Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet zusammen
zu legen.
Es gibt auch
Entschuldigungsgründe, die es erlauben speziell das Abend- und Nachtgebet
zusammen zu legen. Diese sind sechs, und er (Al-Bahuti) legte sie
folgendermaßen dar:
„Es ist erlaubt die zwei
Nachtgebete aufgrund von Regen, der die Kleidung, die Schuhe oder den
Körper nass macht und mit dem Erschwernisse entsteht, zusammen zu legen.
Al-Bukhari überlieferte mit eine seiner Überlieferungsketten, dass er (der
Prophet), Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Abend- und Nachtgebet in einer
regnerischen Nacht zusammenlegte. Dies taten auch Abu Bakr, ‚Umar und ‚Uthman.
Aber es ist, gemäß der Rechtschule, nicht erlaubt die Gebete
aufgrund von Schatten (gemeint ist wahrscheinlich ein sehr bewölkter
Himmel) oder schwachem Regen, der die Kleidung nicht nass macht, zusammen zu
legen, aufgrund dessen, dass keine Erschwernis darin besteht.
Es ist erlaubt die zwei
Nachtgebete, nicht die zwei Mittagsgebete, zusammen zu legen, wenn es schneit
oder kalt ist, weil diese beiden unter dem Urteil des Regens fallen.
Es ist erlaubt die zwei
Nachtgebete, bei Eis zusammen zu legen, da es zur harten Kälte, Morast und
einem kalten harten Wind gehört. Ahmad sagte in einer Überlieferung von
Maimuni: „Ibn Umar pflegte (die Gebete) in einer kalten Nacht zusammen zu
legen.“ Andere fügten hinzu: „nachts.“ Und in „Al-Madhhab“, „Al-Mustau’ab“ und
„Al-Kafi“ wurde: „… mit der Dunkelheit“, hinzugefügt.
Al-Qadi sagte:
„Wenn steht (beschlossen
wird), dass man das Gemeinschaftsgebet aufgrund von Kälte unterlassen
soll/kann, besteht darin ein Hinweis, dass Morast vorhanden ist, weil die
Erschwernis der Kälte nicht größer als die des Morastes ist.
Darauf weist der Bericht von Ibn Abbas hin, dass der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, (die Gebete) zusammenlegte, ohne, dass er sich (vor etwas)
fürchten müsse, oder dass es regnete.“ Man kann daraus, wenn keine Krankheit
besteht, nur den Morast darauf beziehen.
Al-Qadi sagte weiter:
„Und dies ist
wahrscheinlicher, als es so zu verstehen, dass er (der Prophet) es ohne
Entschuldigungsgrund machte, oder dass es aufgehoben wurde, weil man daraus
einen Nutzen versteht. Somit ist es erlaubt die Gebete mit diesen Gründen
zusammen zu legen, selbst wenn man zu Hause betet, oder in der Moschee seines
Weges, deren Gassen überdachten sind, oder wenn man Sesshaft in der Moschee
etc. ist, oder für jemanden, der nur wenige Schritte von der Moschee entfernt
wohnt. Auch wenn einen nur wenig davon trifft, so ist es erlaubt, die Gebete in
diesen Fällen zusammen zu legen, da die allgemeine Erlaubnis/Erleichterung
sowohl bei Vorhandensein von Erschwernis oder nicht, wie beim Reisen, gleich
bleibt (sich nicht unterscheidet). Diese Erlaubnis/Erleichterung bezieht sich nur
auf die zwei Nachtgebete, weil sie nur in ihrer Zeit überliefert wurden, und
weil es darin noch schwerer fällt, da sie in der Dunkelheit ausgeführt
werden. Und (die Erlaubnis bezieht sich auf) die Reise, aufgrund der Reise und
der fehlenden Gesellschaft, im Gegensatz zu dem, was hier ist.“ (Ende der
zusammengefassten Aussage)
Schaikh ibn ‚Uthaimin,
möge Allah ihm barmherzig sein, zog vor, dass man bei diesen
Entschuldigungsgründen auch die zwei Mittagsgebete zusammen legen kann, wenn es
mühselig (für den Betenden) wird.
Er, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte:
„Die richtige Meinung bzgl.
dieser Thematik ist, dass es erlaubt ist, die zwei Mittagsgebete, für diese
Entschuldigungsgründe, zusammen zu legen, so wie es erlaubt ist, die zwei
Nachtgebete zusammen zu legen. Der Grund dafür ist die Mühsal. Wenn sie nachts
oder tagsüber vorhanden ist, ist es erlaubt zusammen zu legen.“ (Aus
„Asch-Scharh al-Mumti‘“ 393/4)
Er, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte:
„Wenn es sehr kalt, mit einem
Wind, der den Menschen Schaden zufügt, wird, ist es dem Menschen erlaubt, das
Mittags- und Nachmittagsgebet, und das Abend- und Nachtgebet zusammen zu legen.
Da Muslim in seinem Sahih-Werk von Abdullah ibn ‚Abbas, möge Allah mit ihm
zufrieden sein, überlieferte, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, in Medina (die Gebete) zusammenlegte; weder hatte er Angst, noch regnete
es. Ibn Abbas wurde gefragt: „Was wollte er dadurch (bezwecken)?“ Er sagte: „Er
wollte seine Nation (Umma) nicht in Bedrängnis versetzen.“ Dies beweist,
dass die Weisheit von der Erlaubnis des Zusammenlegens (der Gebete), die
Beseitigung der Mühseligkeit von den Muslimen ist. Und wenn nicht, dann ist es
nicht erlaubt (sie) zusammen zu legen. Und die Mühsal der Kälte gilt nur,
wenn mit ihr kalte Luft oder Wind vorhanden ist. Doch wenn keine (kalte)
Luft/Brise vorhanden ist, dann soll man sich vor der Kälte mit viel
Kleidung schützen und sich selber damit nicht schädigen. Wenn uns deshalb
jemand fragt: „Ist das Zusammenlegen allein bei starker Kälte erlaubt?“ So
sagen wir: Es ist nicht erlaubt, außer unter der Bedingung, dass sie von
einem kalten Wind begleitet wird, der den Leuten Schaden zufügt. Oder wenn es
von Schnee begleitet wird. Denn, wenn der Schnee herabfällt, fügt er ohne
Zweifel Schaden zu. Demzufolge ist es erlaubt (sie) zusammen zu legen. Aber
wenn es nur kalt ist, dann ist dies kein Grund, der das Zusammenlegen erlaubt,
denn wer zwei Gebete ohne islamisch rechtlichen Grund zusammenlegt, so begeht er
eine Sünde. Und das Gebet, welches man mit dem zusammenlegt, das (von der Zeit)
davor war, ist nicht gültig und wird nicht gezählt. Man muss sie sogar
wiederholen. Und wenn es ein verspätetes Zusammenlegen ist, dann wurde das
erste Gebet nicht in seiner Zeit gebetet und dadurch begeht man (auch) eine
Sünde. Ich wollte auf diese Thematik hinweisen, da einige Leute mir
erzählten, dass sie vor zwei Nächten (die Gebete) aufgrund von
Kälte zusammenlegten, ohne dass es eine/n Wind/Brise gab, der den Leute Schaden
zufügt. Das ist ihnen nicht erlaubt.“ (Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ 1/18)
Und Allah weiß es
besser.
