Gilt das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft als eine Erneuerung, weil es dieses zu Lebzeiten des Propheten nicht gab, und weil der erste, der es abhielt, ´Umar ibn Al-Khattab, möge Allah mit ihm zufrieden sein, war?

Alles Lob gebührt Allah.

Die Aussage, dass das
Tarawih-Gebet eine Erneuerung sei, steht nirgends. Vielmehr wird gefragt, ob
sie zu den Sunan (mehrz. von Sunnah) von ´Umar ibn Al-Khattab, möge Allah
mit ihm zufrieden sein, gehöre, da es zu Lebzeiten des Propheten, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, nie stattfand, aber in seiner Epoche gemacht wurde,
oder ob es zu den Sunan des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
gehört. 

Einige Leute behaupten, dass
es zu den Sunan von ´Umar gehöre. Sie führen hierfür als Beweis, dass
´Umar ibn Al-Khattab Ubayy ibn Ka’b und Tamim Ad-Dari befahl für die Leute, mit
elf Gebetseinheiten (Raka’a), vorzubeten. Eines Nachts ging er raus,
während die Menschen beteten und sagte: „Welch schöne Bid’a
(Erneuerung) diese doch ist.“ Und dies beweist, dass es dafür davor keine
Gesetzmäßigkeit geben soll. 

Die Meinung jedoch ist
schwach, und der, der diese äußert vergisst das, was in den zwei
Sahih-Werken u.a. überliefert wurde, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, mit seinen Gefährten drei Nächte lang betete. In der dritten
oder vierten betete er dann nicht mehr und sagte:

„Ich befürchte, dass dies für
euch als Pflicht auferlegt wird.“

Überliefert von al-Bukhari
(1271).

Somit wurde das Tarawih durch
die (oder als) Sunnah des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
bestätigt. Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, selbst
erwähnte das Hindernis dieses fortzusetzen, nicht das Hindernis für dessen
Gesetzmäßigkeit. Dieses ist, dass er Angst hatte, dass es als
Pflicht auferlegt wird. Diese Angst verschwand durch den Tod des Gesandten,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, da, als er, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
starb, unterbrach dadurch die Offenbarung und man war sicher davor, dass es als
Pflicht auferlegt wird. Als nun der Grund, welcher die Angst vor der
Verpflichtung ist, durch die Unterbrechung der Offenbarung verschwand, wurde
auch dadurch bestätigt, dass das, was den Grund bewirkte verschwand. In
diesem Fall kehrte Das „Sunnah-sein“ zu ihr zurück.

Siehe auch „Asch-Scharh
Al-Mumti‘“ von Ibn ´Uthaimin (Band 4, S. 78) 

In den zwei Sahih-Werken
wurde auch authentisch von ´Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überliefert,
dass sie sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte
eine Tat zu unterlassen, obwohl er es liebte sie zu verrichten, aus Angst, dass
die Leute diese machen und sie dann für sie als Pflicht auferlegt wird.“

Überliefert von al-Bukhari
(Al-Jumu’ah/1060) und Muslim (Salaat Al-Musafirin/1174). 

An-Nawawi sagte:

„Hier entnehmen wir, dass er
sich, auf vollkommenste Weise, um seine Nation (Ummah) gesorgt hat.“ 

Es gibt also keinen Aspekt
dafür, dass das Tarawih-Gebet nicht zu der Sunnah des Gesandten Allahs, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, gehöre. Vielmehr gehört es zur Sunnah des
Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, welche er unterließ, da er
befürchtete, dass dieses seiner Nation als Pflicht auferlegt wird. Als er
gestorben ist, verschwand diese Angst, doch war Abu Bakr, möge Allah mit
ihm zufrieden sein, damit beschäftigt die Abtrünnigen zu bekämpfen,
außerdem dauerte sein Kalifat nur kurz (zwei Jahre). Als nun die Epoche
´Umars begann und sich die Lage der Muslime festigte, sammelte er die Menschen
zum Tarawih-Gebet im Ramadan, so wie sie sich einst mit dem Propheten, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, sammelten. Somit war das Äußerste, was
´Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, machte die Rückkehr zu dieser
Sunnah und ihre Wiederbelebung.

Und Allah verleitet zum
Erfolg.