Ist es erlaubt mit der Einnahme von Suhur (morgendlicher Fastenmahlzeit) fortzufahren, während der Muadhin (Gebetsrufer) den zweiten Adhan (Gebetsruf) ausruft, oder nicht?
Alles Lob
gebührt Allah
Die
Angelegenheit muss differenziert betrachtet werden.
Falls der
Muadhin zum Morgengebet (beim wahren Morgenanbruch „Fajr Sadiq“) ruft, so
ist man verpflichtet mit dem Essen und Trinken aufzuhören, aufgrund der
Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Der Adhan von
Bilal hindert euch nicht (verbietet es euch nicht) mit der Einnahme von
Suhur fortzufahren, da er des Nachts den Adhan ausruft, so esst und trinkt,
bis Ibn Umi Maktum zum Gebet ruft.“
Die
Grundlage hierbei sind die Worte Allahs -erhaben ist Er-: „…und esst und
trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung
klar unterscheidet!“ [Al-Baqara 2:187]
Wenn man
nun weiß, dass der (wahre) Morgen angebrochen ist, selbst wenn der Adhan
nicht ausgerufen wurde, wie es sich beispielsweise in der Wüste etc.
ereignet, so wird man das Essen und Trinken unterlassen, wenn man den
Morgenanbruch sah, auch wenn man den Adhan nicht gehört hat.
Falls der
Muadhin jedoch verfrüht den Adhan ausruft oder ein Zweifel an seinem Timing
des Adhan besteht, sprich ob er zum Morgenanbruch stattgefunden hat oder
nicht, so kann man essen und trinken bis der Morgenanbruch bestätigt wurde
(sich bewahrheitet hat), entweder durch die bekannten Adhan-Zeitkalender
oder mittels des Adhans einer vertrauenswürdigen Person, von der Mann weiß,
dass sie zum richtigen Morgenanbruch den Adhan ausruft. In diesem Fall (wenn
der Adhan verfrüht ausgerufen wurde) wird man während des Adhan noch das
essen oder trinken, was man in der Hand hat, weil es unsicher ist ob der
Adhan zur rechten Zeit (zum Morgenanbruch) erfolgt ist.
Und Allah
weiß es am besten.
