Wie soll man die Absicht zum Fasten des Monats Ramadan fassen? Und bis wann muss man die Absicht für das Fasten gefasst haben?
Alles Lob
gebührt Allah
„Die
Absicht geht mit der Entschlossenheit zum Fasten einher, und daher muss die
Absicht zum Fasten des Monats Ramadan nachts, und zwar jede Nacht, gefasst
werden.“
[Aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima (Band 10, S. 246)]
„Einige
Gelehrten vertreten die Ansicht, dass bei dem, wofür die Aufeinanderfolge
vorausgesetzt ist, die (Fassung der) Absicht an seinem Beginn genügend ist,
solange es nicht aufgrund eines Entschuldigungsgrundes unterbrochen wurde,
und die Absicht erneut gefasst werden muss. Daher, wenn die Person am ersten
Tag des Monats Ramadan die Absicht fasst, dass er diesen ganzen Monat
fastet, so genügt es ihm für den ganzen Monat, solange sich nicht ein
Entschuldigungsgrund ereignet, wegen dem er die Aufeinanderfolge
unterbrechen muss, wie wenn er beispielsweise während des Ramadan verreist,
so muss er nach seiner Rückkehr die Absicht für das Fasten erneut fassen.
Und dieses ist die richtigere (Ansicht), da wenn du die Muslime allesamt
fragen würdest, so würde jeder einzelne von ihnen antworten, dass er das
Fasten vom Monatsbeginn bis zu seinem Ende beabsichtigt hat. (Auch) wenn die
Absicht in Wirklichkeit nicht überprüft wurde, so ist sie urteilsmäßig
verifiziert, da die Grundlage die Nichtunterbrechung ist. Aus diesem Grund
sagten wir, dass wenn die Aufeinanderfolge durch einen erlaubten Grund
unterbrochen wurde, und man danach das Fasten fortsetzt, so muss die Absicht
erneuert werden. Und diese Aussage ist jene, bei der die Seele Ruhe findet.“
Und Allah
weiß es am besten.
