Darf ich das Gebet verrichten, wenn ich mich während sehr kalter Tage durch den Tayammum von der großen Unreinheit (Janabah) gereinigt habe? Zu bedenken wäre, dass ich keine Möglichkeit habe die Reinigung schnell zu vollziehen, sowie dass ich kältempfindlich bin und krank werde, indem mein Rücken betroffen wird, was mich sehr einschränkt.

Alles Lob
gebührt Allah

Derjenige, der
sich im Zustand der Janabah (großen Unreinheit) befindet, ist verpflichtet
sich mit Wasser zu waschen, aufgrund Seiner -erhaben ist Er- Aussage: „Und
wenn ihr im Zustand der Unreinheit (Janabah seid, dann reinigt euch.“
[Al-Maida 5:6]

Wenn er kein
Wasser verwenden kann, weil es nicht vorhanden ist, oder er welches findet,
dessen Benutzung jedoch seine Krankheit verschlimmert, oder aufgrund der
starken Kälte –und er nichts hat, womit er es aufwärmen könnte-, so soll er
anstelle der Waschung (Ghusl) mit Wasser den Tayammum mit Erde vollziehen.
Dies aufgrund Seiner -erhaben ist Er- Aussage: „Und wenn ihr krank seid oder
auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt
habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und
streicht euch damit über das Gesicht und die Hände.“ [Al-Maida 5:6]

Der Vers beinhaltet einen Beleg dafür, dass der Kranke den Tayammum
vollziehen darf, wenn die Waschung mit Wasser zum Tode führen kann, zur
Verschlimmerung der Krankheit oder Verzögerung der Heilung. Allah -erhaben
ist Er- hat die Art und Weise des Tayammum erläutert, indem Er sagte: „…so
wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht
und die Hände.“ [Al-Maida 5:6]

Dabei erwähnte
Er auch die Weisheit hinter dieser Vorschrift, indem Er sagte: „Allah will
euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine
Gunst an euch vollenden, auf dass ihr dankbar sein möget.“ [Al-Maida 5:6]

Von ˈAmr Ibn
Al-ˈAs -möge Allah mit ihm zufrieden sein- wurde berichtet, dass er sagte:
„In einer kalten Nacht während des Kriegszugs von „Dhat As-Salasil“ erlebte
ich einen feuchten Traum und hatte Angst, dass ich sterbe, wenn ich mich
waschen würde, daher vollzog ich den Tayammum. Danach verrichtete ich mit
meinen Gefährten das Morgengebet, und sie erwähnten dies dem Propheten
-Allahs Segen und Frieden auf ihm-. Er sagte: „O ˈAmr, du hast deine
Gefährten im Gebet angeführt, während du Junub (im Janabah Zustand) warst?“
Ich erzählte ihm dann davon, was mich daran gehindert hat, mich zu waschen
und sagte: Ich hörte Allah sagen: „Und tötet euch nicht selbst
(gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.“ [An-Nisa 4:29]
Daraufhin lachte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und
sagte nichts weiter.

Überliefert von
Abu Dawud (334) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als
authentisch (Sahih) klassifiziert.

Hafidh Ibn Hajar
-möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Diese Überlieferung beinhaltet, dass es demjenigen, bei dem die Verwendung
von Wasser (bei der Waschung) zum Tode führt, sei es aufgrund von Kälte oder
sonst was, erlaubt ist den Tayammum zu vollziehen und in diesem Zustand mit
denjenigen das Gebet zu verrichten (bzw. anzuführen), die die Gebetswaschung
(Wudu) vollzogen haben.“

[Fath Al-Bari
(1/454)]
Schaikh ˈAbdullah Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn es dir möglich ist, warmes Wasser aufzutreiben, oder du kaltes Wasser
aufwärmen kannst, oder von deinem Nachbarn und anderen kaufen kannst, so
bist du dazu verpflichtet es zu tun, weil Allah -erhaben ist Er- sagt:
„Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“

[At-Taghabun
64:16]

Es ist an dir
alles (Mögliche) zu tun, sei es Kauf (vom Wasser), Aufwärmung etc., damit du
die Gebetswaschung (Wudu) mit Wasser vollziehen kannst. Wenn du dazu nicht
in der Lage bist, die Kälte groß ist, es gefährlich für dich wäre, und du
weder das Wasser aufwärmen noch warmes Wasser von jemand in deiner Umgebung
kaufen kannst, so bist du entschuldigt. Dann genügt es dir den Tayammum zu
vollziehen, aufgrund der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Daher fürchtet
Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun 64:16] Und aufgrund Allahs -erhaben
ist Er- Aussage: „…und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten
Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht und die Hände.“
[Al-Maida 5:6]

Das Urteil
desjenigen, der nicht in der Lage ist, Wasser zu verwenden, ist gleich dem
Urteil desjenigen, der kein Wasser auftreiben kann.“
[Aus „Majmuˈu Fatawa Ibn Baz“ (10/199,200)]

Es obliegt dir das von deinem Körper zu waschen, wozu du in der Lage bist,
wie beispielsweise die Hände zu waschen, die Füße etc., wenn du dadurch
nicht zu Schaden kommst. Danach vollziehst du den Tayammum.

Wir bitten Allah um eine baldige Heilung für dich, und dass Er das, was dich
getroffen hat zur Sühne deine Sünden macht und Erhebung deines Rangs.

Und Allah weiß
es am besten.