Eine Frau hat den Islam angenommen und lebt mit ihrer nichtmuslimischen Familie. Zurzeit haben sie keine Einwände gegen ihren Islam. Sie hat sie schon auf verschiedenen Wegen zum Islam aufgerufen, jedoch hatte sie keinen Erfolg. Wie soll sie nun mit ihnen umgehen, wo sie doch auf dem falschen Weg sind? Soll sie ihre Beziehung weiterhin mit ihnen pflegen oder eher einschränken?

Alles Lob
gebührt Allah.

Es ist für
jeden, den Allah, erhaben sei Er, zum Islam rechtgeleitet hat,
verpflichtend, dass er sich beeilt mit diesem Licht das Leben seiner Familie
und Verwandten zu erhellen. Sie sind jene, die das größte Anrecht haben von
ihm zum Licht des Islam aufgerufen zu werden. Wenn es nun jemanden gibt, der
dem Islam nicht negativ gegenüber eingestellt ist, so ist dieses eine
gewaltige Gnade gegenüber dem Muslim, und er sollte alles einsetzen um ihnen
den Islam auf eine gute Art und Weise zu präsentieren, und er soll jeden
erlaubten Weg beschreiten um sie aufzurufen. Dazu gehört es, dass er ihnen
Audio- und Videomaterial gibt, Bücher, Webseiten empfiehlt,  einflussreiche
Persönlichkeiten einlädt, ihnen Geschenke macht, sie gut behandelt,
vorzüglichen Charakter zeigt, sich von schlechtem Benehmen fernhält, und er
soll beständig dabei bleiben Allah um ihre Rechtleitung zu bitten und Ihn
(darum bitten), dass Er ihnen Erfolg gewährt. 

Wenn Allah,
erhaben sei Er, Güte gegenüber den Eltern vorgeschrieben hat, welche ihr
Kind zum Unglauben (Kufr) rufen, und mit voller Mühe dieses tun, so ist es
doch eher, dass dieser gute Umgang (und Güte) denen gegenüber gezeigt wird,
welche deinen Islam akzeptieren und sich nicht dagegen stellen.

Allah,
erhaben sei Er, sagte:
„Und Wir haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen – seine
Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert
zwei Jahre -: „Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist die Heimkehr. 
Doch wenn sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine
Kenntnis hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre
mit ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir
wendet.“
[Luqman 31:14-15]

Ibn Jarir
At-Tabari, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„O Mensch, wenn sie, deine Eltern dich mit Mühe dazu bringen wollen, dass du
jemanden neben Mir in deine Anbetung mit einschließt (Schirk machst), von
dem du nicht weißt, dass er Mein Teilhaber ist – wobei Er, möge seine
Erwähnung hoch erhoben werden, keinen Teilhaber hat– so gehorche ihnen nicht
in dem, was sie an Götzendienst (Schirk) von dir verlangen.“
In Bezug auf: „In weltlichen Dingen aber verkehre mit ihnen auf gütige
Weise.“ – sagt er:
„Verkehre mit ihnen im Diesseits in Gehorsamkeit ihnen gegenüber, solange es
nicht etwas ist, was deine Beziehung zwischen dir und deinem Herrn
beeinträchtigt, oder solange es keine Sünde ist.“
[Auszug aus „Tafsir At-Tabari“ (20/139)]

Ibn Kathir,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Das
bedeutet: „Wenn sie dich mit vollem Bestreben dazu bringen wollen mit ihnen
ihrer Religion zu folgen, so nimm das nicht von ihnen an, und dieses hindert
dich nicht daran mit ihnen im Diesseits gütig zu verkehren, ihnen Güte zu
erweisen.“
Mit „Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet.“ sind die Gläubigen
gemeint.“
[Ende des Zitats aus „Tafsir Ibn Kathir“ (6/337)]
Das Ständige Komitee für Rechtsfragen wurde gefragt:

„Ich habe
eine Familie, die alle Nichtmuslime sind (Muschrikun), außer einer
Schwester, welche Muslima ist. Ist es mir erlaubt mit ihnen zu bleiben, mit
ihnen zu essen und zu trinken? Und wenn dieses erlaubt ist, wobei es dann
nicht auf Kosten meiner Religion geht, ist es mir dann erlaubt ihnen offen
zu bekunden, dass sie Ungläubige (Kuffar) sind, sich außerhalb der Religion
Allahs befinden? Wobei ich anmerken muss, dass ich sie (zum Islam)
aufgerufen habe, doch sie dies abgelehnt haben. Sie sind weder so (gläubig)
noch so (ungläubig), jedoch neigen eher zum Götzendienst. Außerdem finde ich
auch keine andere Wohnmöglichkeit, außer mit ihnen.“
Sie antworteten:
„Du bist dazu verpflichtet ihnen weiterhin gute Ratschläge zu geben, sie zu
ermahnen und mit ihnen in allem Guten zu verkehren, sanft mit ihnen zu
reden, und falls du vermögend bist, so gib von deinem Vermögen für sie aus,
auf dass Allah, erhaben sei Er, ihre Herzen öffnet und ihre Sicht
erleuchtet. Er, erhaben sei Er, sagte:

„Doch wenn
sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine Kenntnis
hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre mit
ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet.“
[Luqman 31:15]

Und suche
nach allen Mitteln um ihnen die Wahrheit zukommen zu lassen, sei dies durch
Briefe, Bücher, Audio- und Videomaterial…“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Da’ima“ (12/255,256)]

Schaikh
Salih Ibn Fauzan al-Fauzan, möge Allah ihn bewahren, sagte:
„So hat Allah, gepriesen sei Er, das gute Benehmen und die Güte gegenüber
den Eltern zur Obligation gemacht, selbst wenn sie Nichtmuslime sind. Er,
erhaben sei Er, sagte:

„Und Wir
haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen – seine Mutter
trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei
Jahre -: „Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist die Heimkehr.  Doch
wenn sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine
Kenntnis hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre
mit ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir
wendet.“

[Luqman
31:14-15]

Somit bist
du dazu verpflichtet in diesseitigen Angelegenheiten gütig zu deinen Eltern
zu sein. Was jedoch die Religion anbetrifft, so befolgst du die wahre
Religion, selbst wenn sie der Religion deiner Eltern widerspricht, wobei du
ihnen Güte entgegenbringen solltest, als eine Art Gegenleistung. Du
behandelst sie gütig, um ihnen vom Guten zurückzugeben, was sie dir
gegenüber gezeigt haben, selbst wenn sie Nichtmuslime sind. Daher gibt es
keinen Hinderungsgrund, dass du die Beziehung zu ihnen fortführst, gütig
bist und dich erkenntlich zeigst, jedoch darfst du ihnen nicht in etwas
gehorchen, was eine Sünde gegenüber Allah darstellt.“
[Ende des Zitats aus „ Al-Muntaqa min Fatawa Al-Fauzan“ (2/257, Frage Nr.
226)]
Für mehr Informationen siehe die Antwort auf die Fragen: (20961),
(27196), (27105), (6401)
Und Allah weiß es am besten.