Hat das Fasten im Monat Rajab einen bestimmten Vorzug?

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah

Erstens:
Der Monat Rajab ist einer der heiligen (geschützten) Monate über die Allah, der
Erhabene, sagte:

„Wahrlich, die Zahl der Monate bei Allah
beträgt zwölf Monate; (so sind sie) im Buche Allahs (festgelegt
worden) seit dem Tage, da Er die Himmel und die Erde erschuf. Von diesen
(Monaten) sind vier heilig (geschützt). Das ist der beständige Glaube.
Darum versündigt euch nicht in ihnen (diesen Monaten).“

[At-Tauba 9:36]
Die heiligen (geschützten) Monate sind: Rajab, Dhul-Qa’dah, Dhul-Hijjah und
al-Muharram.

Imam al-Bukhari (4661) und Muslim (1697)
überlieferten  von Abu Bakrah, möge
Allah mit ihm zufrieden sein, vom Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm,
dass er sagte: „Das Jahr hat zwölf Monate. Davon sind vier haram
(geschützt), drei aufeinanderfolgende: Dhul-Qa’dah, Dhul-Hijjaa, al-Muharram,
und der Rajab von Mudar, der zwischen Jumada und Scha’ban liegt.“

Diese Monate wurden aus zwei Gründen als heilig
(hurum/beschützt) genannt:
1. Wegen des Kampfverbotes in ihnen, außer dass der Feind (mit dem Kampf)
beginnt.

2. Da die Unverletzlichkeit des Verstoßes
gegen die Verbote in ihnen stärker ist als in anderen Monaten.

Aus diesem Grund hat uns Allah, der Erhabene, die
Begehung der Sünden (besonders) in diesen Monaten verboten, so sagte Er: „Darum
versündigt euch nicht in ihnen (diesen Monaten).“

[At-Tauba 9:36]

Das Begehen von Sünden ist in diesen und anderen
Monaten haram und nicht gestattet, wobei das Verbot bezüglich dieser Monate
noch stärker ist.

As-Sa’di, möge Allah ihm barmherzig sein,
sagte: „Darum versündigt euch nicht in ihnen (diesen Monaten).“ Es ist
möglich, dass das Personalpronomen „ihnen“ auf die 12 Monate zurückgeführt
wird, und dass Allah, der Erhabene, verdeutlicht, dass er sie zu einem
Zeitmaß für seine Diener gemacht hat, damit sie diese in Gehorsamkeit
verbringen, und damit sie Allah in ihnen Dankbarkeit für seine Gnaden zeigen,
und er hat sie für einen Nutzen für seine Diener bestimmt, daher nehmt euch in
Acht davor während dieser Monate euch selbst Unrecht zu tun.
Es ist auch möglich, dass das Personalpronomen „ihnen“ auf die  vier heiligen Monate zurückgeführt wird, und
dies damit das Verbot in ihnen Unrecht zu tun besonders hervorgehoben wird,
wobei es jederzeit verboten ist Unrecht zu tun, doch ist das Verbot in diesen
Monaten stärker (hervorgehoben), und das begangene Unrecht in ihnen ist
schwerwiegender als zu anderer Zeit.“
[Ende des Zitates}
Zweitens:

Was nun das Fasten des Monats Rajab anbelangt, so
wurde der Vorzug seines Fastens durch keine authentische
Überlieferung  bestätigt.
Die Tat einiger Menschen, dass sie speziell einige seiner Tage für das Fasten
bestimmen, von ihrem Vorzug gegenüber anderen Tagen überzeugt, hat keine
Grundlage in der islamischen Gesetzgebung.

Es gibt jedoch eine Überlieferung des
Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, welche darauf hinweist, dass das
Fasten in den vier heiligen (geschützten) Monaten erwünscht ist (und Rajab ist
einer von den heiligen Monaten), so sagte er, Allahs Frieden und Segen auf ihm:
„Faste (einige Tage) von den heiligen Monaten und lass (einige Tage).“
[Überliefert von Abu Dawud (2428) und wurde von Schaikh al-Albani als schwach
eingestuft in Da’if Abi Dawud]

Dieser Hadith – selbst falls er authentisch
wäre – so würde er auf die Erwünschtheit des Fastens in den heiligen
Monaten hindeuten. Und wer aus diesem Grund im Monat Rajab fastet, wobei er
auch in den anderen heiligen Monaten gefastet hat, so gibt es daran nichts
auszusetzen, doch insbesondere den Monat Rajab für das Fasten zu bestimmen, so
ist dieses nicht erwünscht.

Schaik al-Islam ibn Taymiyah, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte in „Majmu’u al-Fatawa“ (25/290): „Was das Fasten
speziell im Monat Rajab anbetrifft, so sind alle Überlieferungen
diesbezüglich nicht nur schwach, sondern vielmehr erfunden. Die Gelehrten
bestätigen nicht einmal etwas davon. Sie (die Überlieferungen)
gehören auch nicht zu denjenigen schwachen (Überlieferungen) welche
über Vorzüge sprechen, vielmehr sind die meisten davon erfunden und erlogen…
Im Musnad und anderen wird ein Hadith überliefert, indem der Prophet, Allahs Segen
und Frieden auf ihm, das Fasten in den vier heiligen Monaten anordnet, und
diese sind Rajab, Dhul-Qa’dah, Dhul-Hijjah und al-Muharram. Und dieses ist in
Bezug auf das Fasten von den vier Monaten gemeinsam und nicht insbesondere nur
von Rajab.“

[Ende des kurzgefassten Zitates]

Ibn al-Qayim, möge Allah ihm barmherzig sein,
sagte: „Alle Überlieferungen, welche das Fasten im Monat Rajab und das
Gebet in einigen seiner Nächte erwähnen, sind erfunden und gelogen.“
[Ende des Zitates aus al-Manar al-Munif, S. 96]

Al-Hafidh ibn Hajar sagte in Tabyin al-‚Ajab (S.
11): „Weder im Bezug auf den Vorzug des Monats Rajab, in Bezug auf das Fasten
in ihm oder eines Teiles von ihm, noch in Bezug auf die Verbringung seiner
Nächte im Gebet, wurde ein authentischer Hadith überliefert, welcher dem
Zweck dienen sollte.“

[Ende des Zitates]

Schaikh Sayid Saabiq, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte in Fiqhu as-Sunnah (1/383): „Das Fasten im Monat Rajab
hat gegenüber anderen Monaten keinen zusätzlichen Vorzug, außer dass
er zu den vier heiligen Monaten gehört. In der authentischen Sunnah wurde nichts
darüber überliefert, dass das Fasten (in ihm) einen besonderen Vorzug hat. Und
das, was diesbezüglich gekommen ist, so ist es nicht erwähnenswert.“

[Ende des Zitates]

Schaikh ibn ‚Uthaimin, möge Allah ihm
barmherzig sein, wurde bezüglich des Fastens und Nachtgebetes am
Siebenundzwanzigsten von Rajab gefragt.
Er antwortete:
„Das Fasten und Verbringung der Nacht im Gebet, speziell am
Siebenundzwanzigsten von Rajab, sind eine Erneuerung (Bid’ah), und jede
Erneuerung führt in die Irre.“
[Ende des Zitates aus Majmu’u Fatawa ibn ‚Uthaimin (20/440)]
Und Allah weiß es am besten.