Ich hörte, dass gesagt wurde: Aahad-Ahadith beweisen nicht die ‚Aqida, weil sie (nur) Vermutungen und nicht Gewissheit sind. Wie ist Ihre Antwort auf diese Frage?

 Alles Lob gehört Allah.

Unsere Antwort an jene, die sagen, dass Aahad-Ahadith nicht die ‚Aqida
beweisen, weil sie (nur) Vermutungen sind und die ‚Aqida nicht auf Vermutungen aufgebaut
werden kann ist: Diese Meinung ist nicht richtig, weil sie nicht auf
Richtigkeit aufgebaut ist und das aus mehreren Perspektiven:

1: Die Aussage, dass Aahad-Ahadith nur auf Vermutungen deuten ist nicht
allgemein so, vielmehr gibt es Aahad-Aussagen, die auf Gewissheit beruhen, wenn
es einen Zusammenhang gibt, der auf die Wahrhaftigkeit hindeutet. Zum Beispiel,
wenn es die Ummah (Muslimische Religionsgemeinschaft) mit ihrer Zustimmung
entgegengenommen hat, wie im Hadith von
‚Umar ibn
al Khattab (Möge
Allah mit
ihm zufrieden sein): „Die Taten sind nur entsprechend den Absichten…“.

So ist dies ein Aahad-Hadith und
trotzdem wissen wir, dass der Gesandte (Allahs Segen
und Frieden auf ihm) es gesagt hat. Das ist, was Shaykh al Islam ibn Taymiyya
und al Hafidh ibn Hajar und andere bestätigt haben.

2: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) entsandte einzelne
Personen mit den Grundlagen der ‚Aqida, Dem Bezeugnis, dass es keinen gibt, der
das Recht hat angebetet zu werden, außer Allah und das Muhammad sein
Gesandter ist.

Die  Entsendungen des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sind verpflichtende Beweise. So
schickte er Mu’adh (alleine) nach Jemen und diese Entsendung wurde als
verpflichtender Beweis an die Leute Jemens gesehen und sie mussten dem
zustimmen.

3: Wenn wir sagen würden, dass die ‚Aqida nicht mit Aahad-Ahadith bewiesen
wird, so wäre es auch möglich zu sagen: Die Handlungsregeln (alles
außer ‚Aqida) werden nicht mit Ahad-Ahadith bewiesen, weil diese
Handlungsregeln von der ‚Aqida begleitet werden, das Allah, der Erhabene, es
befohlen oder verboten hat.

Würde diese Aussage angenommen werden, so würden viele Regeln in der Shari’a
(islamisches Recht) eingestellt werden.

Wenn wir jedoch diese Aussage erwidern, so muss ebenfalls die Aussage, dass
die ‚Aqida nicht mit Aahad-Ahadith bewiesen wird, wiederlegt werden, da es
keinen Unterscheid zwischen beiden Themen gibt.

Die Schlussfolgerung: Wenn es bei Aahad-Ahadith einen Zusammenhang gibt, der
auf die Wahrhaftigkeit deutet, so beweist es das Wissen und sowohl die
Handlungsregel als auch die Wissensregel wird dadurch bewiesen und
bestätigt.

Es gibt keinen Beweis, der zwischen den beiden unterscheidet. Wer einem
der  Gelehrten zuschreibt, dass sie
zwischen diesen beiden (‚Aqida und Handlungsregeln) unterschieden haben, so
soll er einen Beweis mit richtiger Überlieferungskette erwähnen und
alsdann dessen Beweis und worauf er sich stützt, nennen.

4: Allah der Erhabene hat den Unwissenden befohlen, dass sie in den
großen ‚Aqida-Angelegenheiten, welche die Botschaft  darstellen, zu den Leuten des Wissens
zurückkehren sollen.

„Und Wir haben vor dir nur Männer gesandt, denen Wir
(Offenbarungen) eingegeben haben. So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr
(etwas) nicht wisst.
(Wir haben sie
gesandt) mit den klaren Beweisen und den Büchern der Weisheit.“

al Nahl 16:43-44

Und das beinhaltet sowohl einen oder mehrere, die man fragt.

Der geehrte Shaykh Muhammad ibn Salih al ‚Uthaimin (Möge Allah ihm barmherzig
sein)