Ist es verboten sich bei (menschengemachten) Gesetzen ein Urteil zu ersuchen, oder danach zu handeln?
Alles
Lob gebührt Allah
Das
Ersuchen eines Urteils bei menschengemachten Gesetzen, die der islamischen Gesetzgebung
zuwiderhandeln, ist nicht erlaubt, genauso wenn man danach handelt und es unter
den Menschen anwendet, aufgrund der Aussage Allahs, erhaben sei Er:
„Und
so richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herab gesandt
hat, und folge nicht ihren Neigungen, sondern sieh dich vor ihnen vor, dass sie
dich nicht der Versuchung aussetzen (abzuweichen) von einem Teil dessen, was
Allah zu dir (als Offenbarung) herab gesandt hat! Doch wenn sie sich abkehren,
so wisse, dass Allah sie für einen Teil ihrer Sünden treffen will. Viele von
den Menschen sind fürwahr Frevler. Begehen sie etwa das Urteil der
Unwissenheit? Wer kann den besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben)
überzeugt sind?“ [Al-Maa`ida 5:49-50]
Er,
erhaben sei Er, sagte auch:
„O
die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern
unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah
und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das
ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang. Siehst du nicht jene, die
behaupten, an das zu glauben, was zu dir (als Offenbarung) herab gesandt worden
ist, und was vor dir herab gesandt wurde, während sie sich in
Entscheidungsfragen an falsche Götter wenden wollen, wo ihnen doch
befohlen worden ist, es zu verleugnen? Aber der Satan will sie weit in die Irre
führen. Und wenn man zu ihnen sagt: „Kommt her zu dem, was Allah (als
Offenbarung) herab gesandt hat, und zum Gesandten“, siehst du die Heuchler sich
nachdrücklich abwenden.“ [An-Nisaa:59-61] Und Seine, erhaben ist Er, Aussage:
„Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das
richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst
keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich
voller Ergebung fügen.“ [An-Nisaa 4:65]
Es
gibt noch weitere Verse, die verpflichten, dass man nach dem richten soll, was
Allah herabgesandt hat, und verbieten nach dem zu richten, was diesem
widerspricht.
Wenn
jemand aber gezwungen ist ein Urteil bei menschengemachten Gesetzen zu
ersuchen, um dadurch eine Ungerechtigkeit abzuwehren oder ein Recht
einzufordern, so ist dies unter folgenden Bedingungen erlaubt:
1.
Dass man
sein Recht nur durch diesen Weg erreichen kann,
2.
dass man
das Ersuchen dieses Urteils hasst und verabscheut,
3.
dass man
nicht mehr als sein Recht nimmt, auch wenn das Gesetz danach richtet.
Die Gelehrten „des
Ständigen Komitees für Rechtsurteile“ wurden gefragt:
„Was ist das Urteil, wenn man
bei Streit zwischen Muslimen, wie Angelegenheiten der Scheidung, des Handelns
und weiteres, das amerikanische Gericht richten lässt?“
Sie antworteten:
„Es ist dem Muslim nicht
erlaubt ein Urteil bei menschengemachten Gerichten zu ersuchen, außer bei
Notfällen, solange er keine islamischen Gerichte findet. Und wenn für ihn
(für sein Vorteil), ohne dass er Recht hat, gerichtet wird, dann darf er nicht davon
nehmen.“
Aus „Fatawa al-Lajna Ad-Daa`ima“ (502/23)
Der Schaikh ibn ´Uthaimin,
möge Allah ihm barmherzig sein, wurde auch gefragt:
„Was ist das Urteil darüber,
dass der Muslim das menschengemachte Gesetz studiert, hierauf eine
Anwaltskanzlei öffnet und vor Zivilgerichten Firmen/Unternehmen verteidigt?
Und was ist das Urteil von dem Vermögen, dass er (sich dadurch)
anhäuft?“
Daraufhin antwortete er:
„Die Gesetze, die der
islamischen Gesetzgebung widersprechen, an ihrer Stelle zu positionieren ist
eine Tat des Unglaubens (Kufr), weil man dadurch die islamische Gesetzgebung
aufhebt und an ihrer Stelle den Taghut (falschen Gott) positioniert. Dies ist
in Seiner, mächtige und gewaltig sei Er, Aussage mit inbegriffen: „Wer
nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herab gesandt hat, das sind
die Ungläubigen.“ [Al-Maaida 5:44]
Was aber das Erlernen der
menschengemachten Gesetze betrifft, wenn man sie lernt damit man die Falschheit
mit dem Recht abwehrt, so besteht darin kein Problem. Doch wenn man sie lernt,
um den Gesetzen zu folgen, die der islamischen Gesetzgebung widersprechen, so
ist dies verboten (Haraam). Diesbezüglich sagen wir: Sogar über den
Anwaltsberuf, in einem Land, das mit der islamischen Gesetzgebung (Schari’ah)
richtet, sagen wir, dass wenn der Anwalt das Recht zu ihren (rechtmäßigen)
Besitzern führen will, so besteht darin kein Problem diese Arbeit zu
praktizieren, doch wenn er die Menschen mit seiner Aussage und seiner
Anwaltstätigkeit, ob mit oder ohne dem Recht, besiegen will, so ist dies
verboten (Haraam).“
Zusammengefasst aus „Liqaa`
Al-Baab Al-Maftuuh“ (6/33)
Und Allah weiß es
besser.
