Wenn ich zu denen gehöre, die Alkohol trinken, und dann die Absicht fasse morgen und übermorgen (9. und 10. Muharram) zu fasten, wird mir dieses Fasten dann angerechnet und werden mir demzufolge dann auch die Sünden des letzten und nächsten Jahres vergeben?

Alles Lob gebührt Allah

Erstens:

Allah vergibt die Sünden von zwei Jahren durch das Fasten am
Tag von ‚Arafa. Was das Fasten an ‚Aschura betrifft, so vergibt Allah
dadurch die Sünden eines einzigen Jahres. 

Siehe über den Vorzug am Tag von ‚Arafa zu fasten die Antwort
auf die Frage Nr. 98334 und über den Vorzug an
‚Aschura‘ zu fasten die Antwort auf die Frage Nr. 21775

Zweitens:

Es besteht kein Zweifel, dass das Trinken von Alkohl zu den
großen Sünden gehört, speziell wenn man darauf beharrt (es andauernd tut).
Denn das Berauschende (Alkohol) ist die Mutter aller üblen Dinge und das Tor
allen Bösen. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat im Bezug auf
das Berauschende zehn Arten von Personen verflucht. So überlieferte
At-Tirmidhi (1295) über Anas Ibn Malik -möge Allah mit ihm zufrieden sein-,
dass er sagte:

„Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
verfluchte im Bezug auf das Berauschende zehn Arten von Personen:
Denjenigen, der es auspresst, den Mu’tasir, der es trinkt, der es trägt,
denjenigen, zu dem es getragen wird, der es einschenkt, der es verkauft, der
den Preis davon verschlingt, der es kauft und denjenigen, für den es gekauft
wird.“

Al-Albaani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch
ein. 

Die Pflicht ist damit aufzuhören, reuig davon zurückzukehren
und auf Allah zuzukommen.

Das Fasten an ‚Aschura oder ‚Arafa tilgt nur die kleinen
Sünden, für die großen aber bedarf es einer aufrichtigen Reue.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig
sein- sagte:

„Es wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
authentisch überliefert, dass er sagte: „Das Fasten am Tag von ‚Arafa tilgt
die Sünden von zwei Jahren und das Fasten am Tag von ‚Aschura tilgt die
Sünden eines Jahres.“ Jedoch allgemein zu sagen, dass sie die Sünden tilgen,
bedeutet nicht, dass sie die großen ohne eine Reue tilgen. Denn er -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- sagte über die Zeit zwischen einem Freitag bis
zum nächsten und einem Ramadan bis zum nächsten (, dass sie): „… eine Sühne
für das (sind), was dazwischen liegt, solange man sich von den großen Sünden
fernhält.“ Es ist bekannt, dass das Gebet besser als das Fasten und dass das
Fasten im Ramadan besser als das Fasten an ‚Arafa ist. Und die großen Sünden
werden nur dann getilgt, wenn man sich von den großen fernhält, so wie es
der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- eingeschränkt hat. Wie kann
man also glauben, dass das freiwillige Fasten eines oder zweier Tage die
Unzucht, den Diebstahl, das Alkoholtrinken, den Glücksspiel, die Zauberei
(schwarze Magie) etc. tilgen? Dies kann nicht sein!“

Aus „Mukhtasar Al-Fatawa Al-Misriya“ (1/254). 

Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Manche sagen, dass der Tag von ‚Aschura alle Sünden des
Jahres tilgt und durch den Tag von ‚Arafa wird der Lohn vermehrt. Dieser
Verirrte aber weiß nicht, dass das Fasten im Ramadan und die fünf Gebete
noch gewaltiger sind als das Fasten am Tag von ‚Arafa und ‚Aschura, und sie
(das Fasten im Ramadan und die fünf Gebete) tilgen nur das, was dazwischen
begangen wurde, solange man sich von den großen Sünden fernhält.

Denn die Zeit zwischen dem einen Ramadan bis zum nächsten und
dem einen Freitag bis zum nächsten, schafft es nur die kleinen Sünden zu
tilgen, wenn man dazu noch die großen Sünden unterlässt. So schaffen es nur
beide Angelegenheiten gemeinsam die kleinen Sünden zu tilgen.

Wie soll dann das freiwillige Fasten eines Tages jede große
Sünde tilgen, welche der Diener begeht und dabei noch darauf beharrt, ohne
Reue zu zeigen? Dies ist unmöglich!

Es bedeutet aber nicht, dass das Fasten von ‚Arafa und
‚Aschura im Allgemeinen nicht alle Sünden des Jahres tilgen. Dies gehört zu
den Quellen der Hoffnung, für welche es Voraussetzungen und Hindernisse
gibt, das Beharren auf große Sünden aber verhindert, dass sie getilgt
werden. Wenn man also nicht auf große Sünden beharrt, so würden sich das
Fasten und das Nicht-Beharren gegenseitig helfen und zur allgemeinen Tilgung
(der Sünden) unterstützen, genauso wie sich der Ramadan und die fünf Gebete,
mit dem Unterlassen der großen Sünden, gegenseitig helfen und unterstützen
die kleinen Sünden zu tilgen. Dies, obwohl Er -gepriesen ist Er- sagte:
„Wenn ihr die schwerwiegenden (Dinge) meidet, die euch verboten sind, tilgen
Wir euch eure bösen Taten.“ [An-Nisaa‘:31]

Dadurch weiß man, dass, wenn man eine Sache zu einer Ursache
für die Tilgung der Sünden macht, es kein Hindernis darstellt, wenn sie und
eine weitere Ursache sich zur Tilgung gegenseitig helfen. Und die Tilgung
wird durch die Zusammenführung beider Ursachen stärker und vollständiger als
wenn nur eines der beiden Ursachen alleine dasteht. Und je stärker die
Ursachen der Tilgung werden, desto stärker, vollständiger und umfassender
wird es.“

Aus „Jawab Al-Kafi“ (S. 13). 

At-Tirmidhi (1862) überlieferte über ‚Abdullah Ibn ‚Umar,
dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer
Berauschendes/Alkohol trinkt, dessen Gebete wird Allah vierzig Tage lang
nicht annehmen, doch wenn er reuig zurückkehrt, wird Allah seine Reue
annehmen und wenn er es wieder tut, so wird Allah seine Gebete vierzig Tage
lang nicht annehmen und wenn er wieder reuig zurückkehrt, wird Allah seine
Reue annehmen, doch wenn er es wieder tut, so wird Allah seine Gebete
vierzig Tage lang nicht annehmen und wenn er reuig zurückkehrt, wird Allah
seine Reue annehmen. Und wenn er es zum vierten Mal wieder tut, wird Allah
seine Gebete vierzig Tage lang nicht annehmen und wenn er reuig zurückkehrt,
so wird Allah seine Reue nicht annehmen und ihn vom Al-Khabaal-Fluss trinken
lassen.“ Al-Albaani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch ein. 

Al-Mubarakfuri sagte in „Tuhfah Al-Ahwadhi“:

„Es wird gesagt, dass er das Gebet speziell erwähnte, da es
die beste gottesdienstliche Handlung des Körpers ist. Und wenn es nicht
angenommen wird, dann werden erst recht die anderen gottesdienstlichen
Handlungen nicht angenommen.“ Aus „Tuhfah Al-Ahwadhi“ (488/5). Dasselbe
sagten auch Al-‚Iraaqi und Al-Mannaawi.

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr.
38145
 

Wenn nun die gottesdienstlichen Handlungen nicht angenommen
werden, wenn man auf das Trinken von Alkohol beharrt, wie soll dann das
Fasten von ‚Aschura angenommen werden? Und wie sollen dann sogar die Sünden
eines Jahres getilgt werden?

Deshalb musst du dich beeilen aufrichtig Reue zu zeigen,
damit aufhören weiterhin Alkohol zu trinken, deine Nachlässigkeit zu
korrigieren und viele bleibende, rechtschaffene Taten zu vollbringen, in der
Hoffnung, dass Allah deine Reue annimmt und von deiner vergangenen
Nachlässigkeit und Übertretung Seiner Grenzen hinwegsieht.

Drittens:

Alles, was wir hier erwähnt haben, soll einen nicht daran
hindern an ‚Arafa oder ‚Aschura zu fasten oder alle freiwilligen guten
Taten, die man vollbringen will, zu verrichten; zu beten, fasten, spenden
oder ein Opfertier darzubringen. Denn das Trinken von Alkohol hindert einen
an nichts davon. Und eine große Sünde zu begehen, bedeutet nicht, dass man
sich selbst daran hindern soll gute und rechtschaffene Taten zu begehen,
denn dadurch wird die Lage nur schlimmer. Vielmehr sollst du reuig zu Allah
zurückkehren, mit den Sünden aufhören und viele rechtschaffene Taten
verrichten, auch wenn deine Seele dich überkommt/besiegt und du einige
Sünden begehst.

Jedoch sind die Richtigkeit einer Tat und die Annahme dessen
eine Sache und der spezielle Vorzug, dass die Sünden von ein oder zwei
Jahren getilgt werden, eine andere.

Ja’far Ibn Yunus sagte:

„Ich war mit einer Karawane in der Levante. Daraufhin kamen
Beduinen und ergriffen sie (die Karawane) und brachten sie zur ihrem Führer.
Dann wurde ein Sack voll Zucker und Mandeln herausgeholt. Sie aßen davon,
doch ihr Führer aß nichts. Ich fragte ihn dann: „Warum isst du nichts?“ Er
antwortete: „Ich faste.“ Ich sagte dann: „Du begehst
Wegelagerei/Straßendiebstahl, nimmst das Vermögen, tötest Leute aber
fastest?“ Er sagte dann: „O Schaikh, ich werde den Frieden/die Aussöhnung
zur ihrer Zeit machen.“ Nach einiger Zeit sah ich ihn, wie er um die Ka’ba
den Tawaaf vollzog und im Weihezustand war. Ich fragte ihn: „Bist du jener
Mann?“ Er antwortete: „Dieses Fasten brachte mich an diesen Ort.““Aus
„Tarikh Dimaschq (52/66).

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr.
14289
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