Am 30. Scha’baan sind wir rausgegangen um den Neumond zu sichten. Das Wetter aber war bewölkt und somit waren wir nicht imstande die Sichtung durchzuführen. Sollen wir den 30. Scha’baan fasten, da dieser ein zweifelhafter Tag ist?

Alles
Lob gebührt Allah. 

Dies
ist, was als „Tag des Zweifels“ oder „Zweifelstag“ (arab.: Yaum Asch-Schakk)
bezeichnet wird, da man über ihn zweifelt, ob er der letzte Tag von Scha’ban
oder der erste Tag von Ramadan ist. Es ist verboten an diesem Tag zu fasten, da
der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Fastet,
wenn ihr ihn (den Mond) sieht und bricht euer Fasten, wenn ihr ihn sieht. Und
wenn er bedeckt ist, dann vervollständigt die Anzahl (der Tage) von
Scha’ban um dreißig.“ Überliefert von Al-Bukhari (1909) 

´Ammaar
ibn Yaasir sagte:

„Wer
den Tag fastet, über den man zweifelt, der widersetzt sich Abu al-Qaasim
(Beiname des Propheten), Allahs Segen und Frieden auf ihm.“

Überliefert
von at-Tirmidhi und al-Albaani stufte diesen in „Sahih at-Tirmidhi“ (553) als
authentisch ein. 

Al-Haafidh
ibn Hajar sagte:

„Damit
wurde argumentiert, dass es verboten (Haram) ist am Zweifelstag zu fasten, da
der Prophetengefährte nicht dies aus seiner (eigenen) Meinung sagte, so
dass dies zu den Marfu‘-Überlieferungen (Überlieferungen, die auf den
Propheten zurückzuführen sind) gehört.“ 

Die
Gelehrten des ständigen Komitees sagten über den Zweifelstag: „Die Sunnah
hat bewiesen, dass es verboten ist an diesem Tag zu fasten.“

Aus
„Fatawa al-Lajnah“ (117/10) 

Schaikh
Muhammad ibn ´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, nachdem er
die Meinungsverschiedenheit über das Urteil vom Fasten des Zweifelstags
erwähnte:

„Die
authentischste dieser Meinungen ist, dass es verboten ist. Aber wenn beim
Führer bestätigt wurde, dass es Pflicht ist an diesem Tag zu fasten, und
er den Leuten befiehlt an diesem zu fasten, so soll man sich von diesem nicht
entfernen. Und dies soll dadurch gebracht werden, indem man nicht
öffentlich sein Fasten bricht, sondern geheim.“

Aus
„Scharh Al-Mumti‘“ (318/6)