Ich faste im Ramadan, aber ich bete nicht. Ist mein Fasten gültig?
Alles
Lob gebührt Allah.
Das
Fasten im Ramadan wird nicht akzeptiert. Vielmehr wird jegliche Tat, wenn man
dabei das Gebet unterlässt, nicht akzeptiert, da das Unterlassen des
Gebets Kufr (eine Tat des Unglaubens) ist. Der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sagte:
„Gewiss,
zwischen dem Mann, und zwischen dem Schirk (etwas Allah bei zugesellen) und
Kufr, ist das Unterlassen des Gebets.“
Überliefert
von Muslim (82). Siehe die Frage Nr. 5208.
Vom
Ungläubigen (arab.: Kafir) wird keine Tat akzeptiert, da Allah, erhaben
sei Er, sagte:
„Und
Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem
Staub machen.“
[Al-Furqan
25:23]
Und
Er, erhaben sei Er, sagte:
„Wenn
du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und
du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.“
[Az-Zumar:65]
Al-Bukhari
überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wer
das Nachmittagsgebet unterlässt, dessen Taten gehen zunichte.“
Überliefert
von Al-Bukhari (553).
Mit:
„gehen zunichte“, ist gemeint, dass sie ungültig werden und man aus ihnen
keinen Nutzen ziehen kann.
Dieser
Hadith beweist, dass Allah von demjenigen, der das Gebet unterlässt, keine
Tat akzeptiert. Der, der das Gebet unterlässt, wird von seinen Taten gar
keinen Nutzen ziehen, und keine seiner Taten wird zu Allah emporsteigen.
Ibn
Al-Qayyim, möge Allah, erhaben sei Er, ihm barmherzig sein, sagte über die
Bedeutung dieses Hadiths:
„Das,
was von diesem Hadith klar wird ist, dass das Unterlassen in zwei Arten
eingeteilt ist: (1.) Ein absolutes (ganzes) Unterlassen, von dem der überhaupt
nicht betet. Dessen Taten werden alle zunichte gehen. Und (2.) ein bestimmtes
Unterlassen an einem bestimmten Tag. Bei diesem werden die Taten des
(jeweiligen) Tages zunichte gehen. Somit gehen die Taten vollkommen zunichte,
wenn man es (das Gebet) vollkommen unterlässt, und sie gehen in bestimmter
Weise zunichte, wenn man es auf bestimmte Weise unterlässt.“
Aus „Kitab As-Salah“, S. 65.
Wir
raten der Fragenden zu Allah, erhaben sei Er, reuig zurückzukehren, zu bereuen,
dass sie Allahs Recht vernachlässigt und sich selbst Allahs, erhaben sei
Er, Hass, Zorn und Strafe aussetzt. Allah, erhaben sei Er, nimmt die Reue jener
Seiner Diener an, die zu Ihm reuig zurückkehren und vergibt ihnen ihre Sünden.
Vielmehr freut Er, gepriesen und erhaben sei Er, sich darauf auf intensivste
Art und Weise.
Der
Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, brachte dem reuig Zurückkehrenden
bereits die frohe Botschaft, indem er sagte:
„Derjenige,
der von seiner Sünde reuig zurückkehrt, ist als hätte er keine Sünde.“
Überliefert
von Ibn Maajah (4250) und Al-Albaani stufte diesen in „Sahih ibn Maajah“ (3424)
als gut (hasan) ein.
Sie
soll sich beeilen sich zu waschen und zu beten, damit sie sowohl die
äußerliche als auch die innere Reinheit miteinander vereint. Auch
soll sie die Reue nicht hinausschieben und sagen, dass sie morgen oder
übermorgen bereuen werde. Der Mensch weiß nicht, wann ihn der Tod ereilt.
Deshalb soll sie zu Allah reuig zurückkehren, bevor die Reue nichts mehr nützt:
„Und
an dem Tag wird der Ungerechte sich in die Hände beißen und sagen:
„O hätte ich doch mit dem Gesandten einen Weg eingeschlagen! * O wehe mir!
Hätte ich doch nicht den Soundso zum Freund genommen! * Er hat mich ja von
der Ermahnung abirren lassen, nachdem sie zu mir gekommen war.“ Der Satan
pflegt den Menschen stets im Stich zu lassen.“
[Al-Furqan 25:27-29]
