Wozu ist derjenige verpflichtet, der sich beim Einbruch des Monats Ramadan im Koma, aufgrund eines Autounfalls, befindet, und erst nach 22 Tagen aufgewacht ist?

Alles Lob
gebührt Allah

Diese Frage
wurde Schaikh Muhammad Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-
vorgelegt, worauf er sagte:
„Die richtigere Aussage ist, dass durch die Bewusstlosigkeit im Komazustand,
sei es durch eine Krankheit hervorgerufen oder etwas anderes, die
Verpflichtung zum Gebet aufgehoben ist, und das Nachholen des Gebets nicht
verpflichtend ist. Was das Fasten anbelangt, so ist die betroffene Person
dazu verpflichtet die Tage nachzuholen, welche er während seines Komas nicht
gefastet hat.
Der Unterschied zwischen dem Gebet und dem Fasten ist, dass das Gebet sich
wiederholt, und wenn er die versäumten Gebete nicht nachholt, so wird er am
nächsten Tag (sowieso) beten. Was das Fasten anbelangt, so wiederholt es
sich nicht. Aus diesem Grund holt die menstruierende Frau das Fasten nach,
jedoch nicht das Gebet.“

Und Allah
weiß es am besten.