Mein Vater fastete den gesamten Ramadan nicht, da er, aufgrund seines hohen Alters und seiner Krankheit, nicht dazu in der Lage war. Dann starb er ohne, dass er das Fasten dieses Monats nachholte. Daraufhin sühnten wir für ihn, indem wir den Armen Geld spendeten. Dann hörten wir aber, dass die Sühne nur als Speisung gilt. Sollen wir also die Sühne nochmal für ihn ausgeben, und in welcher Höhe ist diese?
Die
Antwort:
Alles
Lob gebührt Allah.
Die
Mehrheit der Rechtsgelehrten unter den Malikiten, den Schafiiten und den
Hanbaliten sind der Meinung, dass das Ausgeben von Bargeld als Ersatz für das
Fasten nicht reicht, und dass es Pflicht ist zu speisen.
Allah,
erhaben sei Er, sagte:
„Und
diejenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines
Armen auferlegt.“
[Al-Baqara
2:184]
Ibn
´Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte:
„Diese
sind der alte Mann und die alte Frau, die nicht in der Lage sind zu fasten. So
sollen sie anstelle jeden Tages einen Armen speisen.“
Überliefert
von Al-Bukhari (4505).
In
„Fatawa Al-Lajnah Ad-Daa`ima“ (198/10) steht:
„Und
wenn die Ärzte festlegen, dass man bei dieser Krankheit, an der du leidest
und mit der du nicht fasten kannst, keine Hoffnung auf eine Heilung hat, so
musst du anstelle für jeden Tag einen Armen (ungefähr) eine Handvoll von
dem, wovon sich das (jeweilige) Land, an Datteln u.Ä., ernährt,
speisen und das für die vergangenen und kommen Monate. Und wenn du einen Armen
zum Abend oder zu Mittag, in der Anzahl der Tage, die auf dir lasten, speist,
reicht dies aus. Was das Bargeld angeht, so reicht die Ausgabe davon nicht.“
Demnach
soll der Alte oder der Kranke, auf dessen Heilung man keine Hoffnung hat,
anstelle jeden Tages einen Armen, mit einer Handvoll Weizen, Datteln, Reis oder
ähnliche (und übliche) Nahrung des (jeweiligen) Landes, speisen. Dies (die
Handvoll) entspricht ungefähr eineinhalb Kilogramm. Siehe: „Fatawa
Ramadan“ (S. 545)
Man
kann (den Ersatz) auch am Ende des Monats ausgeben, zum Beispiel 45 kg Reis.
Und wenn man Essen zubereitet und die Armen einlädt, ist es eine gute
Sache, da dies (auch) Anas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, tat.
Zweitens:
Wenn
ihr Bargeld ausgegeben habt, und euch dabei auf die Aussage von einem der
Gelehrten stützt, der dazu ein Rechtsurteil gab, dann müsst ihr nichts wiederholen.
Doch wenn ihr dies von euch selbst heraus getan habt, müsst ihr ihn (den
Ersatz) nochmal ausgeben. Und dies ist für euren Vater, möge Allah ihm
barmherzig sein und ihm vergeben, sicherer und entlastender.
Und
Allah weiß es am besten.
