Ist es möglich, dass ich ein Sunnah-Fasten mit der Absicht faste meine Nachholtage vom Ramadan nach zu fasten? Geht dies auch mit der Absicht eines freiwilligen Fastens (wie ‚Aschura)?

Alles Lob gebührt Allah

Diese Angelegenheit ist bei den Gelehrten bekannt als „das
Verbinden oder Kombinieren von gottesdienstlichen Handlungen“. Dafür gibt es
viele Arten, wozu diese Art auch gehört, welche das Verbinden zwischen einer
obligatorischen und einer wünschenswerten Tat, mit nur einer Absicht, ist.
Und wer die Absicht fasst eine wünschenswerte Tat zu verrichten, so wird ihm
dadurch nicht die obligatorische bestätigt. Wer also mit der Absicht von
‚Aschura fastet, so wird das Nachholen von Ramadan nicht bestätigt, doch wer
die Absicht fasst die Tage vom Ramadan nachzuholen und dies an ‚Aschura
macht, so ist das Nachgeholte gültig und einige Gelehrten sagen, dass man
darauf hofft, dass er den Lohn von ‚Aschura dazu noch erhält.

Ar-Ramli -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Nihaya
Al-Muhtaj“ (208/3):

„Und wenn man im Schawwal oder in ‚Aschura seine Nachholtage
oder die Tage eines Eides, den man geschlossen hat, etc. fastet, so erhält
man noch (dazu) den Lohn der freiwilligen Handlung, so wie dazu mein Vater
-möge Allah ihm barmherzig sein-, gemäß Al-Baarizi, Al-Asfuuni,
An-Naaschiri, Al-Faqih ‚Ali Ibn Salih Al-Hadrami usw. ein Rechtsurteil
fällte. Jedoch erhält man dadurch nicht den vollständigen Lohn, welcher erst
dann erlangt wird, wenn man das verrichtet, was verlangt wird, besonders
wenn jemand Ramadan verpasst hat und dafür an Schawwal fastet.“

Gleiches steht in „Mughni Al-Muhtaj“ (184/2) und „Hawaschi
Tuhfah Al-Muhtaj“ (457/3).

Schaikh Ibn ‚Uthaimin sagte in „Fatawa As-Siyam“ (438):

„Wer an ‚Arafa oder ‚Aschura fastet und noch etwas vom
Ramadan nachholen muss, so ist sein Fasten gültig. Wenn er aber die Absicht
fasst an diesem Tag sein Fasten vom Ramadan nachzuholen, so erhält er zwei
Löhne: Den Lohn von ‚Arafa oder ‚Aschura und den Lohn vom Nachholen. Dies
ist so in Bezug auf ein allgemeines, freiwilliges Fasten, das keinerlei
Verbindung zu Ramadan hat. Was die sechs Tage von Schawwal angeht, so sind
sie mit dem Ramadan verbunden und können erst gefastet werden, nachdem man
die Tage von Ramadan nachgeholt hat. Wenn man sie aber vor dem Nachholen
gefastet hat, so erhält man nicht den Lohn, da der Prophet -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- sagte:

„Wer im Ramadan fastet und ihn dann sechs Tage von Schawwal
folgen lässt, so ist es, als hätte man das ganze Jahr gefastet.“ Und es ist
bekannt, dass derjenige, der noch vom Ramadan etwas nachholen muss, nicht
als einer gezählt wird, der im Ramadan gefastet hat, bis er das Fasten mit
den nachzuholenden Tagen vervollständigt.“

Man sollte sich beeilen das nachzuholen, was auf einen
lastet, denn dies ist wichtiger als eine freiwillige Tat. Wenn einem die
Zeit aber zu knapp ist, man es nicht schafft alles nachzuholen und
befürchtet das Fasten eines vorzüglichen Tages, wie ‚Aschura oder ‚Arafa, zu
verpassen, so soll man mit der Absicht fasten seine Fastentage nachzuholen
und erhält vielleicht den Lohn von ‚Aschura‘ und ‚Arafa noch dazu. Denn der
Vorzug Allahs ist groß.

Und Allah weiß es am besten.