Mein Bruder und ich, uns beiden gehört ein Haus, und wir möchten zum Festtag (ˈId) -so Allah will- ein Schaf schächten und den Geldwert des anderen Schafs spenden, also kein zweites Schaf zu schächten. Sind wir dazu verpflichtet zwei Schafe zu schächten oder nicht?
Alles Lob
gebührt Allah
Euch ist
gesetzlich vorgeschrieben zwei Opfertiere (Udhiya) zu schächten. Dabei ist
die Beteiligung (von euch beiden) an einem Opfertier unzureichend, da du
gesagt hast, dass ihr getrennt voneinander lebt. Die Voraussetzungen für die
Beteiligung am Opfertier (Zuhdija) wurden bereits in der Antwort Nr. (96741)
angeführt.
Dabei haben wir
den Meinungsunterschied zwischen den Rechtsgelehrten bezüglich des Urteils
des Opfertiers (Udhiya) erwähnt, dass es nämlich der Mehrheit der Gelehrten
nach eine besonders anbefohlene Sunnah (Sunnah Muakkada) ist, und der
Ansicht anderer Rechtsgelehrten nach eine Pflicht (Wajib) ist.
Die Gelehrten erwähnten bereits, dass die Schächtung des Opfertiers
Priorität hat und besser ist als das Spenden seines Geldwertes. Dir ist es
daher möglich, dass du ein Opfertier schächtest und das Fleisch spendest. Du
kannst auch in einem Land, in dem ein großes Bedürfnis (nach Nahrung)
besteht, jemanden beauftragen an deiner Stelle zu schächten.
In“Matalib Uli
An-Nuha“ (2/473) wurde gesagt:
„(Seine Schächtung) – d.h. die Schächtung des Opfertiers (und) die
Schächtung (der ˈAqiqa sind besser als das Spenden ihres Geldwerts), wie er
es wortwörtlich sagte (d.h. Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein-
sagte dies), und so auch bezüglich des Schlachttiers (Hady) während der
Hajj… Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- schächtete (Opfertiere)
und spendete sie, und so taten es auch die Kalifen nach ihm. Wäre das
Spenden des Geldwertes besser, so würden sie es nicht auslassen.“ [Ende des
Zitats]
Alles Lob gebührt Allah.
Und Allah weiß
es am besten.
