Was ist das Urteil über das Gratulieren für das Hijri-Neujahr, indem man sagt: „Kullu ‘Aamin wa Antum bi Khair.“ Oder indem man um Segen betet, oder eine Nachricht sendet, indem man für den Empfänger um Gutes und Segen im nächsten Jahr betet.
Alles Lob gebührt
Allah
Schaikh Muhammad
ibn Salih Al-‘Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde über das
Urteil des Gratulierens des Hijri-Neujahres befragt, und was der, dem
gratuliert wird darauf antworten soll?
Er, möge Allah ihm
barmherzig sein, antwortete:
„Wenn dir jemand
gratuliert, dann antworte ihm, aber beginne damit bei keinem. Dies ist das
Richtige bzgl. dieser Angelegenheit. Wenn dir jemand beispielsweise sagt:
„Wir gratulieren dir für dieses neue Jahr.“ Dann sagt: „Möge Allah dir mit
Gutem gratulieren und dieses Jahr zu einem guten und segensreichen machen.“
Aber du sollst damit nicht anfangen, denn ich kenne nichts, was von den
Altvorderen überliefert wurde, dass sie sich für das neue Jahr gratulierten.
Vielmehr sollt ihr wissen, dass die Salaf den Monat Muharram erst im Kalifat
von ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah ihm barmherzig sein, als Jahresbeginn
nahmen.“
Schaikh ‘Abdulkarim
Al-Khudair sagte über das Gratulieren für den Beginn des Neujahrs:
„Wenn man für den
Muslim allgemeine Bittgebete spricht und die Person keinen (speziellen)
Gottesdienst erzielt, indem er dies zu Anlässen, wie Festtage, ausspricht,
so besteht darin kein Problem, besonders wenn man aus Liebe gratuliert und
Freude im Gesicht des Muslim zeigt.
Imam Ahmad, möge
Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Ich beginne nicht mit dem Gratulieren.
Aber wenn jemand mir zuerst gratuliert, dann antworte ich darauf, da es eine
Pflicht ist den Gruß zu erwidern. Aber als Erstes zu Gratulieren, gehört
weder zu einer Sunnah, die angeordnet wird, noch zu etwas, was verboten
wird.““.
