Der Vater meiner Tante mütterlicherseits ist gestorben. Meine Tante hat sein Grab einmal besucht und will es noch einmal tun. Ich habe aber einen Hadith gehört, in dem verboten wird, dass Frauen Gräber besuchen. Ist dieser Hadith authentisch? Und wenn er authentisch ist, lastet dann auf ihr eine Sünde, welche eine Sühne mit sich zieht?
Alles
Lob gebührt Allah.
Richtig
ist, dass es den Frauen nicht erlaubt ist Gräber zu besuchen. Dies, wegen
dem erwähnten Hadith, welcher vom Propheten – Allahs Segen und Frieden auf
ihm – bestätigt wurde, und zwar, dass er die Frauen, die Gräber
besuchen, verfluchte. Somit obliegt es den Frauen vom Gräberbesuch abzulassen.
Und für diejenige, die ein Grab aus Unwissenheit besucht, besteht kein Problem,
jedoch darf sie es nicht nochmal tun. Wenn sie es aber doch tut, dann muss sie
reumütig zu Allah zurückkehren und Ihn um Vergebung bitten, und die reumütige
Rückkehr annulliert das, was davor war.
Und
der Besuch steht speziell den Männern zu. Der Gesandte Allahs – Allahs
Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Besucht die Gräber, denn sie erinnern
euch an das Jenseits.“
Am
Anfang aber war der Gräberbesuch sowohl den Männern als auch den
Frauen verboten, da die Muslime noch vor kurzem Tote angebetet haben und ihnen verbunden
waren. Somit wurde ihnen der Gräberbesuch verboten, um so
ein Mittel zum
Übel abzuwehren und vom Götzendienst (Schirk) vorzubeugen. Als sich
der Islam dann gefestigt hat und sie nun den Islam kannten, hat Allah ihnen
erlaubt die Gräber zu besuchen, aufgrund der Ermahnung und Erinnerung an
den Tod und das Jenseits, um für die Toten Bittgebete zu sprechen und für sie
um Barmherzigkeit zu bitten. Daraufhin hat Allah aber den Frauen dies verwehrt,
gemäß der authentischeren Aussage der Gelehrten, da sie die
Männer in Versuchung bringen und wahrscheinlich selbst in Versuchung
geraten, wenig Geduld haben und viel trauern und oft besorgt sind. So ist von
der Barmherzigkeit Allahs und Seiner Wohltat ihnen gegenüber, dass er ihnen den
Besuch von Gräbern verboten hat. Außerdem ist dies auch eine Wohltat
an die Männer, da die Versammlung aller bei einem Grab zu einer Versuchung
führen kann. Demnach gehört es zur Barmherzigkeit Allahs, dass er ihnen
den Besuch von Gräbern verboten hat.
Was
das Gebet angeht, so besteht darin kein Problem. Die Frau kann für den Toten
beten, da sich das Verbot nur auf den Besuch der Gräber bezieht. Somit
steht der Frau der Gräberbesuch nicht zu, nach der authentischeren Meinung
der Gelehrten, aufgrund der Ahadith, die das Verbot davon beweisen. Sie muss
keine Sühne erbringen, jedoch nur reumütig zu Allah zurückkehren.
