Was sagen Sie zu den Muslimen in Großbritannien, die für ihre Familien zur Weihnachtszeit oder danach in ihren Häusern Essenspartys organisieren, wie dass sie beispielsweise einen gebratenen Truthahn oder andere, für die Weihnachtszeit typische, Mahlzeiten vorbereiten, ihre Häuser mit Luftballons und Papierschlangen ausschmücken und „Geheimer Weihnachtsmann“ spielen. Dabei besorgt jedes Familienmitglied heimlich ein Geschenk für einen, der an der Feier Anwesenden, und bringt es zur Feier mit, um es dann demjenigen zu geben, der ihm ein Geschenk gekauft hat, ohne zu wissen, um wen es sich dabei handelt. (Dieser „Geheime Weihnachtsmann“ ist eine neue erfundene Tradition der Nichtmuslime, welche damit das Weihnachtsfest feiern, ihren abwegigen Überzeugungen bezüglich des „Weihnachtsmann“ folgend.) Ist diese Tat nun als erlaubt (Halal) oder als verboten (Haram) anzusehen, wenn an dieser Feier nur Muslime (die Verwandten) teilnehmen?

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das, was du an
Feiern erwähnt hast, verboten ist, und zwar aufgrund dessen, was es an
Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) beinhaltet. Dabei ist es bekannt, dass die
Muslime keine anderen Feste haben, außer das Fastenbrechenfest (ˈId
Al-Fitr) und das Opferfest (ˈId Al-Adha), sowie den wöchentlichen
Feiertag, nämlich den Freitag. Das Feiern jedes anderen Festes ist nicht
gestattet, und fällt unter eine der zwei Kategorien. Entweder ist es eine
Neuerung (Bidˈa), wenn das Feiern als eine Art Annäherung an Allah
genommen wird, wie das Feiern von dem Geburtstag des Propheten -Allahs Segen
und Frieden auf ihm- „Al-Maulid An-Nabawi“; oder es stellt eine Nachahmung der
Nichtmuslime  dar, wenn das Feiern im
Sinne einer Tradition ist und nicht als eine Art gottesdienlicher Handlung
(ˈIbada). Das Feiern erfundener und neueingeführter Feste ist eine
Vorgehensweise der Schriftenbesitzer (Ahlu Al-Kitab), bezüglich welcher uns
angeordnet wurde, dass wir uns von ihnen unterscheiden müssen. Wie ist es erst
dann, wenn diese Feier wirklich ein Fest ist, welches zu ihren
(religiösen) Festen gehört?!

Das Ausschmücken der Häuser mit Luftballons
zu dieser Zeit stellt eine Beteiligung und Unterstützung der Nichtmuslime bei
ihrer Festtagsfeier dar.

Für den Muslim ist es verpflichtend, dass er
diese Tage eben nicht durch Feiern, Ausschmücken und Essen aussondert, da er
andernfalls sich an dem Feiern ihres Festes beteiligt, was eine verbotene
Angelegenheit darstellt, an deren Verbot es keinen Zweifel gibt.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm
barmherzig sein- sagte:
„Und genauso ist es den Muslimen verboten die Nichtmuslime nachzuahmen, indem
sie zu diesem Anlass Feiern veranstalten, Geschenke austauschen,
Süßigkeiten oder Essensplatten verteilen, oder sich von der Arbeit
spezielle an dem Tag frei nehmen und Ähnliches. Dieses Aufgrund der
Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer ein Volk nachahmt,
so gehört er zu ihnen.“
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte in seinem Buch „Iqtidaˈu As-Sirat
Al-Mustaqim Mukhalif Ashab Al-Jahim“:
„Dass man sie bezüglich ihrer Feste nachahmt führt dazu, dass sich ihre Herzen
mit Freude darüber, was sie an Falschheit befolgen, füllen. Und vielleicht
macht sie das bestrebt die Gelegenheiten zu Ergreifen und die Schwachen
irrezuleiten.“
[Ende seines Zitats -möge Allah ihm barmherzig sein]

„Wer etwas davon tut, so ist er ein Sünder,
ungeachtet dessen, ob er es aus Schmeichelei, Zuneigung, Scham oder sonstigen
Gründen macht, das dieses einen Verrat an der Religion Allahs darstellt, sowie
zu denjenigen Ursachen gehört, durch welche der Geist der Nichtmuslime
(Kuffar) gestärkt wird, und sie auf ihre Religion stolz macht.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn ˈUthaimin“ (3/44)]
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- hat zu
dieser Fragestellung eine detaillierte Antwort, die wie folgt lautet:
„Den Muslimen ist es nicht erlaubt sie (die Nichtmuslimen) in irgendetwas, was
ihren Festtagen (Feste) eigen ist, nachzuahmen, sei es durch Essen, Kleidung,
das Baden, Anzünden von Feuer, oder dass man seinen Tagesablauf oder den Ablauf
seiner gottesdienlichen Handlungen (‚Ibada) etc. deswegen verändert. Weder
ist es erlaubt ein Festmahl vorzubereiten, noch Geschenke auszutauschen, noch
etwas zu verkaufen, wodurch man ihnen dabei helfen würde, und auch nicht die
Kinder Spiele spielen zu lassen, welche sie zu ihren Festen veranstalten, oder
(sich und das Haus) zu dekorieren.

Sie (die Muslime) sollen es gänzlich
vermeiden die Festtage der Nichtmuslime mit irgendetwas von ihren
(religiösen) Symbolen als besonders zu erachten. Vielmehr soll deren
Festtag für die Muslime wie ein gewöhnlicher Tag sein, ohne diesen dabei
durch irgendeine Tätigkeit, welche für sie (die Nichtmuslime) typisch ist,
besonders zu verbringen. Was das anbelangt, dass die Muslime diesen Tag
absichtlich hervorheben, so hat dieses eine Gruppe der Gelehrten der
Altvorderen (Salaf) und der Gelehrten der Neuzeit (Khalaf) als verhasst
(Makruh) angesehen. Was jedoch das Hervorheben dieses Tages anbelangt, indem
man die erwähnten Handlungen verrichtet, so gibt es dabei keinen
Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten (über dessen Verbot). Vielmehr ist
eine Gruppe der Gelehrten so weit gegangen, denjenigen als Nichtmuslim zu
deklarieren, welcher diese Handlungen verrichtet. Und dieses (Urteil) aufgrund
dessen, was die Handlungen an Ehrerbietung gegenüber den Symbolen des
Unglaubens beinhalten. Eine Gruppe der Gelehrten unter ihnen sagte: „Wer an
deren Festtag ein verendetes Schaf (Natiha) schlachtet ist so, als ob er ein
Schwein geschlachtet hätte.“
‚Abdullah Ibn ‚Amr Ibn Al-‚Aas sagte: „Wer sich die nichtmuslimischen
Länder als Vorbild nimmt, deren Feste, Nayruz und Mahrajan feiert, und sie
bis zu seinem Ableben nachahmt, so wird er am letzten Tag mit ihnen
versammelt.“

In
„Sunan Abi Dawud“ wird über Thabit Ibn Ad-Dahak -möge Allah mit ihm
zufrieden sein- überliefert, dass es sagte: „Ein Mann hat zur Zeit des
Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Gelübde abgelegt, dass
er in „Buwayna“ ein Kamel schlachten würde, so kam er zum Gesandten Allahs
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Ich habe gelobt in „Buwayna“ zu
schlachten.“ Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte ihm darauf:

„Gab
es in ihr (Buwayna) einen Götzen von den Götzen aus vorislamischer
Zeit, welcher neben Allah angebetet wurde?“ Er sagte: „Nein.“ Er sagte: „Gab es
in ihr eines ihrer Feste?“ Er sagte: „Nein.“ So sagte der Gesandte Allahs
-Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Halte dein Gelübde ein, denn ein Gelübde
wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah
darstellt, sowie es kein Gelübde für etwas gibt, was der Sohn Adams nicht besitzt.“
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat diesem man nicht gestattet
sein Gelübde einzuhalten, trotzt dessen, dass dessen Einhaltung grundlegend
verpflichtend ist. Erst als der Mann ihm berichtete, dass es darin (in dem
genannten Ort) keines der Feste der Nichtmuslime gegeben hat (hat er es ihm
gestattet). Er sagte: „Ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen
Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt.“
Wenn das Schlachten (Opfern) an einem Ort stattfindet, an dem eines ihrer Feste
gefeiert wurde, eine Ungehorsamkeit (Sünde) darstellt, wie ist es erst dann mit
der Beteiligung an dem Fest selbst?

Der Führer der Gläubigen, ‚Umar Ibn
Al-Khattab, die Prophetengefährten (Sahaba) und die übrigen Imame der
Muslime haben den Nichtmuslimen, die in einem muslimischen Land leben, als
Bedingung auferlegt, dass sie ihre Festtage (Feste) nicht öffentlich
zeigen und diese vielmehr im Privaten, in ihren Häusern feiern. Wie ist es
dann erst damit, wenn die Muslime es (das Fest) selbst praktizieren?
‚Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar:
„Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A’ajami), betretet nicht ihre
Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie
niederlässt.“
Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt,
da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem,
der etwas tut (bei etwas mitmacht), was 
Allahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen
gehört?!
Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) hat bezüglich der Aussage
Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“
[Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“
Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann
erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde
über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert, dass er
sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“. Und in einem
anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns
nachahmt.“ Dieses ist ein guter (Jayyid) Hadith.

Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst
wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist
als das…“
[Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“
(25/329)]
Siehe auch die Frage Nr. (13642)

Und Allah weiß es am besten.