Ist im folgenden Bittgebet etwas enthalten, was Allah und Seinen Gesandten nicht zufrieden stellt? Ist darin etwas, was verboten ist? Und was ist das Verbotene? Und was ist der Beweis aus dem Koran und der Sunnah?

„Ich bitte Dich beim Koran und seinen Buchstaben! Ich bitte Dich bei Jibra`il und seiner Botschaft! Ich bitte Dich bei Mikail und seinem anvertrauten Gut! Bei Israfil und seinem Hornblasen (durch die Sur am Tag der Auferstehung)! Bei Nuh –der Friede sei auf ihm– und seiner Nachkommenschaft! Bei Ibrahim und seiner Freundschaft! Bei Musa, da er (von Allah) angesprochen wurde! Bei Muhammad und seiner Fürsprache! Bei As-Siddiq (der Wahrhaftige, Abu Bakr) und seines Kalifats! Bei ‘Umar und seiner Trennung (von der Wahrheit und der Falschheit)! Bei ‘Uthman und seiner Schamhaftigkeit! Bei ‘Ali und seiner Tapferkeit!“

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Fragende hat mehrere Arten der Tawassul (Vermittlersuche,
sich ein Mittel ergreifen, Mittlungsstreben) angeführt, die man in vier Arten
einteilen kann:

1. Den Koran als Vermittler zu nehmen,

2. den Propheten –Allahs Segen und Frieden auf
ihm– als Vermittler zu nehmen,

3. die Rechtschaffenen unter den Engeln,
Propheten etc. als Vermittler zu nehmen

4. und etwas als Vermittler nehmen, dessen
Bedeutung man nicht versteht.

Zu 1.:

Es ist dem Bittenden erlaubt seinen Herrn beim
Koran (um etwas) zu bitten, denn es gehört zu der Kategorie einen
Vermittler zu Allah, durch eine Seiner Eigenschaften, zu nehmen. Und es ist
erlaubt einen Vermittler zu Allah, durch eine Seiner Eigenschaften, zu nehmen,
was auch die islamische Gesetzgebung überliefert hat.

Dazu gehört der Hadith, den Muslim (2202)
und At-Tirmidhi (2080) von ‘Uthman Ibn Abi Al-‘Aas –möge Allah mit ihm
zufrieden sei– überlieferten, welcher berichtete, dass der Prophet –Allahs
Segen und Frieden auf ihm– ihn lehrte zu sagen, wenn er etwas beklagte: „A’udhu
bi’izzati-Llahi wa Qudratihi min Scharri ma Ajidu wa Uhaadhir.“

(Ich suche Zuflucht bei Allahs Ehre und Seiner
Kraft vor dem Übel, das ich finde und vor dem ich auf der Hut bin.)

Er –Allahs Segen und Frieden auf ihm– sagte
auch: „Allahumma bi’IlmiKa Al-Ghaib wa Qudratika ‘ala Al-Khalq Ahyini ma
‘alimta Al-Hayaata khairan li wa Tawaffani idha kaanat Al-Wafaat khairan li.“

(Oh Allah, durch Dein Wissen über das
Verborgene und Deine Kraft über die Schöpfung. Lass mich leben, wenn Du
weißt, dass das Leben gut für mich ist, und lass mich sterben, wenn Du
weißt, dass der Tod gut für mich ist.)

Überliefert von Ahmad in „Al-Musnad“
(265/3) und die Prüfer des Drucks des „Ar-Risalah“-Unternehmens haben ihn als
authentisch eingestuft. Und es gibt viele Beweise dafür, dass es erlaubt ist
die Eigenschaften Allahs als Vermittler zu Ihm zu nehmen.

Zu den Eigenschaften Allahs –erhaben sei Er–
gehört Seine Rede. Und der Koran gehört zu Seiner Rede –gepriesen sei
Er–. Demnach ist es erlaubt ihn als Vermittler zu nehmen. Deshalb argumentierten
die Altvorderen, wie Ahmad und andere, dass Allahs Rede/Wort nicht erschaffen
wurde, entsprechend dem, womit sie, mit der Aussage des Propheten –Allahs Segen
und Frieden auf ihm–, argumentierten: „A’udhu bi Kalimat Allahi At-Tammat.“
(Ich suche Zuflucht bei Allahs vollkommenen Wörtern.)

Sie sagten, dass er Zuflucht bei ihnen suchte
und man sucht nicht bei etwas erschaffenem Zuflucht.“

Siehe das Buch: „Qa’idah Jalilah fi
At-Tawassul wa Al-Wasilah“ (297/1).

Schaikh Ibn ‘Uthaimin sagte:

„Mit dem Bittgebet beim edlen Koran ist
gemeint, dass man seinen Herrn mit Seinen Worten bittet. Und der Koran ist eine
der Eigenschaften Allahs –der Mächtige und Gewaltige–. Demnach ist er das
Wort Allahs, was Er in der Aussprache gesprochen hat, aber in einer
(bestimmten) Bedeutung meint. Denn es ist Seine –der Mächtige und
Gewaltige– Rede. Und wenn sie eine Seiner Eigenschaften ist, dann ist es
erlaubt sie als Vermittler zu nehmen.“

Aus „Fatawa Nur ‘ala Ad-Darb“

Zu 2.:

Das Wesen des Propheten –Allahs Segen und
Frieden auf ihm– als Vermittler zu nehmen. Dies ist über viele der
Späteren bekannt und man sagt: „Allahumma inni As`aluka bi Muhammadin
salla Allahu ‘alaihi wa sallama.“

(Oh Allah, ich bitte Dich bei Muhammad –Allahs
Segen und Frieden auf ihm-.“ Oder: „As`aluka bi Jaah Muhammad salla Allahu
‘alaihi wa sallam.“

(Ich bitte Dich um das Ansehen Muhammads
–Allahs Segen und Frieden auf ihm–).

Diese Bedeutung (vom Vermittler) wurde nicht
in der Sunnah überliefert.

Abu Hanifa und seine Gefährten sagten
bereits darüber, dass es nicht erlaubt sei und sie verboten es, indem sie
sagten: „Es darf nicht bei einem Geschöpf gebeten werden und keiner darf
sagen: „Ich bitte Dich bei dem Recht Deiner Propheten.“

Az-Zaila’i Al-Hanafi sagte in „Tabyin
Al-Haqa`iq“ (31/6): „Abu Yusuf sagte: „Ich hasse (wenn man sagt) „Beim Recht
von Soundso und dem Recht Deiner Propheten und Gesandten.““ Da „niemand das
Recht über Allah –gepriesen und erhaben sei Er– hat“, so wie es Al-Kasani in
„Al-Bada`i‘ As-Sana`i‘“ (126/5) sagte.

Schaikh Ibn ‘Uthaimin sagte:

„Die stärkere Meinung, aus den Aussagen
der Gelehrten, ist, dass es verboten ist das Ansehen des Propheten –Allahs
Segen und Frieden auf ihm– als Vermittler zu nehmen. Somit ist es nicht erlaubt
zu sagen: „Oh Allah, ich bitte Dich beim Ansehen Deines Propheten um das und
das.“ Dies ist so, weil das Mittel erst zu einem Mittel wird, wenn es einen
Einfluss darauf hat das zu erlangen, was man begehrt. Und das Ansehen des
Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm–, in Bezug auf den Bittenden, hat
keinen Einfluss darauf. Und wenn es keinen Einfluss hat, kann es auch kein
richtiger Grund sein. Und Allah –der Mächtige und Gewaltige– kann nur mit
etwas angerufen werden, was ein richtiger Grund ist, der einen Einfluss darauf
hat das zu erlangen, wonach man strebt. Doch das Ansehen des Propheten –Allahs
Segen und Frieden auf ihm– ist  etwas,
was nur die Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– allein betrifft und es
ist nur für ihn eine lobenswerte Eigenschaft. Was uns angeht, so können
wir daraus keinen Nutzen ziehen. Vielmehr ziehen wir Nutzen aus dem Glauben an
dem Gesandten –Allahs Segen und Frieden auf ihm–.“

Aus „Fatawa Nur ‘ala Ad-Darb“.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya –möge Allah
ihm barmherzig sein– sagte:

„Wenn gesagt würde, dass die Aussage, wenn
jemand sagt: „Ich bitte Dich um Deinen Propheten Muhammad“, und damit gemeint
ist: „Ich bitte Dich um meinen Glauben an ihn und meine Liebe zu ihm, und ich
nehme meinen Glauben an ihn und meine Liebe zu ihm etc. als Vermittler zu Dir“,
und ihr habt bereits erwähnt, dass dies, ohne Meinungsverschiedenheit, erlaubt
sei. Es wird gesagt, dass, wer diese Bedeutung meint, der liegt, ohne
Meinungsverschiedenheit, darin richtig. Und wenn sich diese Bedeutung auf die
Salaf bezieht, die den Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– nach seinem
Tod als Vermittler nahmen – so wie dies von einigen Prophetengefährten,
Tabi’in (Befolger/Schüler der Prophetengefährten), von Imam Ahmad und
anderen überliefert wurde -, so ist dies gut. Demnach gibt es in der
Angelegenheit keine Meinungsverschiedenheit.

Aber viele Laien sprechen diese Worte, doch
meinen sie damit nicht diese Bedeutung. Diese sind jene, die diejenigen
missbilligen, die sie missbilligen.

Und so wie die Prophetengefährten mit dem
Nehmen als Vermittler beabsichtigten, dass sie sein Bittgebet und seine
Fürsprache als Vermittler nehmen – was, ohne Meinungsverschiedenheit, erlaubt
ist – dann aber beabsichtigen die meisten Menschen in unserer Zeit nicht diese Bedeutung
mit diesen Worten.“

Aus „Qa’ida Jalila“ (S.119).

Zu 3.:

Die Geschöpfe als Vermittler nehmen.

Dies gehört, nach dem islamischen Recht
und nach der Tradition und den Worten/dem Ausdruck, zu den verwerflichen
Neuerungen. Dadurch tritt man vor Allah heran und verkehrt mit dem, was Er nie
erlaubt hat und man widerspricht dem, was mit dem, der Bittgebete spricht, dem,
der einen Vermittler nimmt und dem, der um Fürsprache bittet, gemeint ist.

Schaikh Al-Islam sagte:

„Was das Bitten um Fürsprache bei dem angeht,
der für den Bittenden weder Fürsprache hält, noch für ihn irgendwas
verlangt hat, sogar nichts von seiner Bitte weiß, so ist das kein Bitten
um Fürsprache: Weder linguistisch, noch in den Worten desjenigen, der
weiß, was er sagt.“ Aus „Al-Fatawa“ (242/1).

Er sagte auch:

„Und wenn der Mann einen fragt, der eine
große Gefolgschaft hat: „Ich bitte dich, bei der Gehorsamkeit von Soundso
dir gegenüber, deiner Liebe zu ihm aufgrund seiner Gehorsamkeit dir gegenüber und
seinem Ansehen bei dir, das ihn verpflichtet dir gegenüber gehorsam zu sein“,
so hat er ihn bei der Angelegenheit eines Fremden gefragt, der keinen Bezug zu
ihm hat. Genauso verhält es sich mit der Güte Allahs gegenüber den
Nahegebrachten und Seiner Liebe zu ihnen mit ihrer Anbetung und Gehorsamkeit
Ihm gegenüber; darin gibt es nichts, was die Erhörung des Bittgebets
desjenigen, der bei ihnen bittet, verlangt/notwendig macht.

Jedoch wird das Bittgebet entweder aus einem
Grund von ihm (selbst), wegen seiner Gehorsamkeit Ihm gegenüber oder aus  einem Grund von ihnen, wegen ihrer Fürsprache
für ihn, erhört. Wenn aber diese beiden entfallen, gibt es keinen Grund.“

Er sagte auch:

„Wenn jemand sagt: „Oh Allah, ich bitte Dich
bei dem Recht von Soundso und Soundso, unter den Engeln, Propheten,
Rechtschaffenen usw. oder beim Ansehen und bei der Unverletzlichkeit von
Soundso“, beinhaltet dies, dass diese bei Allah ein (gewisses) Ansehen haben,
was richtig ist. Denn diese haben bei Allah eine Stellung, ein Ansehen und eine
Unverletzlichkeit, die erfordert, dass Allah ihre Stufen erhöht, ihre
Angelegenheit ehrt und ihre Fürsprache annimmt, wenn sie Fürsprache halten.
Wenn aber von ihnen weder ein Bittgebet noch eine Fürsprache ausgeht, so bittet
man bei der Angelegenheit eines Fremden, der kein Mittel für sein Nutzen ist.“

In einer anderen Stelle sagte er:

„In der Ehrung Allahs jenem gegenüber gibt es kein
Mittel, das die Erhörung (des Bittgebets) erfordert. Doch wenn man sagt,
dass das Mittel seine Fürsprache oder sein Bittgebet sei, dann ist es richtig,
wenn er bereits für ihn Fürsprache gehalten oder ein Bittgebet gesprochen hat.“

Der Imam und Großgelehrte, Schaikh
Al-Islam Ibn Taymiyya –möge Allah ihm barmherzig sein– hat bereits diese
Angelegenheit, auf heilende Weise, in seinem gesegneten Buch „Qa’ida Jalila fi
At-Tawassul wa Al-Wasila“ entfaltet.

Zu 4.:

Was der Fragende anführte, dass man das Hornblasen
(im Sur von Israfil), die Nachkommenschaft Nuhs, das Kalifat des Wahrhaftigen,
die Tapferkeit von ‘Ali usw. als Vermittler nimmt, was das Halten von Reimen
vom Bittenden erfordert, ohne auf die Bedeutung zu schauen, so ist es eine Rede
ohne Bedeutung und sie kommt nicht von einem Bittenden, der (alles) sammelt,
heraus. Dies wurde, bezüglich dessen, womit man das Bittgebet spricht,
verpönt.

Wie soll denn die Nachkommenschaft Nuhs ein Mittel
für die Erhörung der Bittgebete sein, obwohl es unter ihnen den Muslim,
den Ungläubigen, den Rechtschaffenen und den Sündigen gab? Und wie soll
das Kalifat des Wahrhaftigen, die Tapferkeit ‘Alis, die Trennung (zwischen der
Wahrheit und der Falschheit) von ‘Umar, die Schamhaftigkeit ‘Uthmans oder sogar
die Freundschaft Allahs mit Ibrahim ein Mittel für die Erhörung der
Bittgebete sein?

Und was hat dieser Bittende mit der
Freundschaft Ibrahims zutun? Und welchen Anteil hat er an diese erhabene und
hohe Stellung?

Dies entstand nur aufgrund der Widersetzung
der Sunnah, der Neigung zu sich ausgedachten Bittgebeten und der
Umständlichkeit Reime zu verfassen. Dadurch wird erst die Weisheit vom
überlieferten Verbot über die Umständlichkeit der Reime in Bittgebeten
klar.

Ibn Battal –möge Allah ihm barmherzig
sein– sagte:

„Da das Verlangen von Reimen umständlich
und schwer ist. Dies behindert die Demut und die Aufrichtigkeit sich Allah
–erhaben sei Er– gegenüber zu demütigen. Denn im Hadith steht: „Gewiss, Allah
nimmt nicht von einem Herz an, welches unachtsam, achtlos ist.“ Und derjenige,
der, in seinem Bittgebet, nach einem Reim verlangt, dessen Motivation besteht
darin die Worte mit seinem Reim zu vereinen. Und wer seine Gedanken damit
beschäftigt und sich bei etwas anstrengt, was ihnen umständlich ist,
dessen Herz ist gegenüber der Demut unachtsam, achtlos.“

Aus „Scharh Sahih Al-Bukhary“ (97/10).

Und Allah weiß es am besten.