Was ist das Urteil darüber, den Nichtmuslimen zu ihren Festtagen (Festen) zu gratulieren?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Den Nichtmuslimen zu Weihnachten oder anderen
ihrer religiöser Festtage (Festen) zu gratulieren ist nach
Übereinstimmung (der Gelehrten) verboten (Haram), so wie es Ibn Al-Qayyim
-möge Allah ihm barmherzig sein- in seinem Buch „Ahkam Ahl Adh-Dhimma“
überlieferte, als er sagte:
„Was das Gratulieren der Nichtmuslime zu ihren Symbolen des Unglauben, welche
ihnen eigen sind, anbelangt, so ist das nach Übereinstimmung (der
Gelehrten) verboten, wie dass man ihnen beispielsweise zu ihren Festtagen oder
zu ihrem Fasten gratuliert und sagt: „Gesegnetes Fest“, oder sie zu diesem Fest
und ähnlichem gratuliert. Selbst wenn sich dabei der Gratulant vor
Unglauben bewahrt, so gehört es immer noch zu den verbotenen Dingen und
ist damit zu vergleichen, wie jemandem zur seiner Niederwerfung (Sujud) vor dem
Kreuz zu gratulieren. Vielmehr ist es sogar eine gewaltigere Sünde im
Angesichte Allahs und sogar noch verhasster als jemandem zum Verzehr von
Alkohol, der Ermordung einer Seele oder zu verbotener sexueller Beziehung und
Ähnlichem zu gratulieren. Viele derjenigen, welche der Religion keinen
Wert zumessen, begehen diese Sachen, unwissend darüber, wie grässlich das
ist, was sie taten. Wer nun einem Diener zu einer Sünde oder Neuerung (Bid’a)
gratuliert, so hat er sich damit dem Hass Allahs und Seinem Zorn ausgesetzt.“
[Ende seines Zitats, möge Allah ihm barmherzig sein]
Den Nichtmuslimen zu ihren religiösen Festtagen zu gratulieren ist bis zu
diesem Ausmaß verboten, wie es Ibn Al-Qayyim erwähnt hat, da darin
(im Gratulieren) die Bestätigung dessen liegt, was sie an Symbolen des
Unglaubens haben, sowie die Einverständnis damit, dass sie das
praktizieren, selbst wenn die Person selbst nicht mit diesem Unglauben
zufrieden ist. Dem Muslim ist es jedoch verboten, dass er Zufriedenheit gegenüber
den Symbolen des Unglaubens zeigt, dafür und für andere (Symbole) zu
gratulieren (und zu beglückwünschen). Dieses, weil Allah -erhaben sei Er- damit
nicht zufrieden ist, wie Er es -erhaben sei Er- sagte:

„Wenn ihr undankbar seid (Kufr begeht), so ist
Allah auf keinen von euch angewiesen. Und Er findet nicht Wohlgefallen am
Unglauben Seiner Diener“

[Az-Zumar 39:7]

Und Er -erhaben sei Er- sagte:

„Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet
und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt.“
[Al-Ma’ida 5:3]

Ihnen dazu zu gratulieren ist somit verboten,
ungeachtet dessen, ob es sich um Arbeitskollegen handelt oder nicht.
Ebenfalls ist dem Muslim das Nachahmen der Nichtmuslime verboten, indem man zu
diesem Anlass Feierlichkeiten organisiert oder mit ihnen Geschenke austauscht
oder (zu diesem Anlass) Süßigkeiten oder Essplatten (Essen) verteilt oder
dass man sich deswegen extra einen Urlaubstag (von der Arbeit) nimmt, sowie
alles, was dem ähnelt, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen
und Frieden auf ihm-: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihm.“

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte in seinem
Buch „Iqtida As-Sirat Al-Mustaqim Mukhalif Ashab Al-Jahim“:

„Dass man sie (die Nichtmuslime) in Bezug auf
ihre Festtage (Feste) nachahmt führt dazu, dass sie mit der Falschheit, in der
sie sich befinden, zufrieden (und glücklich sind). Dieses führt womöglich
auch dazu, dass sie dadurch ihre Gelegenheiten ausnutzen und die Schwachen
erniedrigen.“
Wer etwas von diesem tut, so gilt er als Sünder, ungeachtet dessen, ob er
dieses aus Schmeichelei, Liebe, Scham oder anderen Gründen macht, da diese
(Tat) in der Religion Allahs als (eine Art) Heuchelei gilt und zu jenen
Ursachen gehört, welche den Geist der Nichtmuslime stärken und sie
stolz auf ihre Religion machen.

Möge Allah den Muslimen dazu verhelfen,
stolz auf ihre Religion zu sein, sie darin festigen und sie gegen ihre Feinde
unterstützen. Gewiss ist Er ist der Starke, der Mächtige.
[Majmu’u Fatawa wa Rasa’il Asch-Schaikh Ibn ‚Uthaimin (3/369)]

[Ende seines Zitats, möge Allah ihm
barmherzig sein]

Und Allah weiß es am besten.