Bei uns in Australien gibt es (während der Weihnachtssaison) große Preisnachlässe für Sachen wie Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Elektronik etc. Ist es erlaubt, dass ich etwas davon kaufe, um von dem großen Preisnachlass, den es nur zu dieser Jahreszeit gibt, zu profitieren?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Es gibt nichts daran auszusetzen an den Festtagen
der Nichtmuslime (Kuffar), wie an Weihnachten, Kleidung, Einrichtungsgegenstände
usw. einzukaufen, unter der Voraussetzung, dass man nicht etwas kauft, womit
man das Feiern unterstützt oder die Nichtmuslime in ihren Festtagen nachahmt.

In der Antwort auf die Frage Nr. (69558) wurde
bereits gesagt, dass es dem Muslim erlaubt ist, seinen Laden während der
Festtage der Nichtmuslime zu öffnen, und dies unter zwei Bedingungen:

Erstens:
Er darf ihnen nicht etwas verkaufen, womit er sie in ihrem Ungehorsam/Sünde unterstützt
oder etwas, was sie Feiern ihrer Feste gebrauchen.

Zweitens:
Er darf nicht den Muslimen etwas verkaufen, wodurch er ihnen Hilft die
Nichtmuslime während dieser Festtage nachzuahmen.
Der Erwerb benötigter Güter ist für den Menschen leichter anzusehen als
der Verkauf und das Öffnen des Ladens. Die Grundlage ist der Erlaubnis des
Erwerbs. Dabei schadet es nicht, dass es sich zu Zeiten derer Festtage
ereignet.

Und Allah weiß es am besten.