Was ist das Urteil über den, der eine Person erwischt, die eine Sünde begeht, sie verbirgt/schützt und sich damit begnügt, ihr einen guten Rat zu geben, in der Hoffnung, dass sie rechtschaffen und rechtgeleitet wird? Und begeht er eine Sünde, da er nicht die zuständigen Stellen auf ihn hingewiesen hat?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
„Es ist erlaubt diese Person zu
verbergen/schützen, wenn sie nicht zu den Leuten gehört, die die Sünden
gering schätzen und von der man nicht weiß, dass sie oft Sünden und
verbotene Dinge begeht; unter diesem Umstand soll man sie beratschlagen, ihr
Angst machen (vor Allahs Strafe) und sie davor warnen dies zu wiederholen.
Wenn sie aber jemand ist, die daran
gewöhnt ist und frevlerische Taten begeht, dann wird seine Schuld nicht
frei werden, bis ihre Angelegenheit jemandem vorgelegt wird, der sie mit etwas
bestraft, wodurch sie (die Person) dann aufhört.
Und wenn sich die Sünde auf das Recht eines
Menschen bezieht, wie wenn man sie sieht, wie sie etwas von einem Haus oder
einem Geschäft stiehlt oder wie sie mit der Frau von Soundso Unzucht
begeht, dann darf man sie nicht verbergen/schützen, da man dadurch das Recht
eines Menschen zunichtemacht, sein Bett (privat Bereich) verdirbt und den
Muslim verrät. Gleiches gilt, wenn er weiß, dass sie einen Muslim
getötet oder verletzt hat, dann soll sie ihn nicht verbergen/schützen und
das Recht eines Muslims verloren gehen lassen; vielmehr soll man gegen sie, bei
den Behörden, aussagen, dass sie die Rechte einnimmt.
Und Allah weiß es am besten.“
Der ehrenwerte Schaikh
‚Abdullah
Ibn Jibrin -möge Allah ihn beschützen-.
