Was ist das Urteil über das Wölben und Färben der Wimpern, für eine Zeit von mehreren Monaten?
Alles Lob
gebührt Allah
Die
Grundlage über das Schmücken ist, dass es erlaubt ist.
Allah
-erhaben sei Er- sagte:
„Sag: Wer
hat den Schmuck Allahs verboten, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat,
und (auch) die guten Dinge (aus) der Versorgung (Allahs)? Sag Sie sind im
diesseitigen Leben für diejenigen (bestimmt), die glauben, und am Tag der
Auferstehung (ihnen) vorbehalten. So legen Wir die Zeichen ausführlich dar
für Leute, die Bescheid wissen.“ [Al-A’raaf 7:32]
Wenn die
Frau einen Ehemann hat, dann gehört dementsprechend das Schmücken zu den
nützlichen Bräuchen. Denn sie trägt dazu bei, die Beziehung zwischen den
Eheleuten zu stärken. Und die Grundlage bezüglich der nützlichen Bräuche
ist, dass sie erlaubt sind.
Schaikh
Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die
Verhaltensweisen der Diener, im Bezug auf die Aussagen und Taten, werden in
zwei Arten eingeteilt: (1) Gottesdienstliche Handlungen (‚Ibadat), durch die
ihre Religion besser wird und (2) Bräuche (‚Adat), die sie für ihr Diesseits
brauchen:
Durch die
Untersuchung der islamischen Gesetzgebung wissen wir, dass der Befehl für
die gottesdienstlichen Handlungen, die Allah befiehlt oder liebt, nur durch
die islamische Gesetzgebung bestätigt werden kann.
Was die
Bräuche angeht, so sind es die Taten, an die sich die Menschen, im Bezug auf
ihr Diesseits, von allem, was sie brauchen, gewöhnt haben. Und die Grundlage
darin ist, dass sie nicht verboten sind. Demnach ist von dem nur das
verboten, was Allah -gepriesen und erhaben sei Er- verboten hat.
Auch ist
die Grundlage im Bezug auf die Bräuche, dass sie verziehen werden. Und
nichts von ihnen wird verboten, außer dem, was Er verbietet. Ansonsten
treten wir in die Bedeutung von Allahs Aussage ein: „Sag: Was meint ihr zu
dem, was Allah für euch an Versorgung herab gesandt hat und was ihr dann als
Verbotenes und Erlaubtes festgelegt habt.“ [Yunus:59]
Aus diesem
Grund rügte Allah die Götzendiener, die in der Religion das einführten, was
Allah nicht erlaubte und das verboten, was Er nie verboten hat. Und dies ist
eine gewaltige, nützliche Regel.“
Aus „Majmu‘
Al-Fatawa“ (29/16-18).
Wir kennen
von der islamischen Gesetzgebung nichts, was verbietet sich mit dem Wölben
und Färben der Wimpern zu schmücken. Somit ist die Grundlage darin, dass es
erlaubt ist, entsprechend dem, was wir bereits festgestellt haben.
Es muss
aber angemerkt werden, dass es der Frau nicht gestattet ist ihre Schönheit
fremden Männern zu zeigen.
Für mehr
Nutzen siehe die Fatwa Nr. 148664 und Nr.
113725.
Und Allah
weiß es am besten.
