Immer höre ich, dass die Musik, das Tanzen und der Gesang im Islam verboten sind. Die Frage ist: Ich ging auf eine Internetseite und dort gab es viele Artikel, die besagen, dass die Musik, der Gesang und das Tanzen im Islam erlaubt seien, solange sich die Geschlechter nicht vermischen und es dort nichts Berauschendes gibt. Sie haben sogar versucht das zu bestätigen, indem sie einen Hadith vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erwähnen, dass er diesem zustimme. Jetzt zweifle ich! Können Sie mir das Urteil über die Musik, das Tanzen und den Gesang im Islam darlegen? Möge Allah sie mit Gutem belohnen.
Alles
Lob gebührt Allah.
Das
Arabische Wort „Ma’azif“ ist die Mehrzahl von „Mi’zafa“ und bedeutet
Musikinstrumente
(Fath
Al-Bari, 55/10)
Und
diese sind Instrumente, die gespielt werden (Al-Majmu‘, 577/11).
Al-Qurtubi,
möge Allah ihm barmherzig sein, überlieferte, dass al-Ma’azif, al-Ghina
bedeutet, was in seinen authentischen Werken „Musikinstrumente“ bedeutet. Es
wird auch gesagt: „Musiktöne.“ Und in den Hawashi ad-Dimyatis, möge
Allah ihm barmherzig sein, steht: „Die Ma’azif, mit Trommeln und anderen,
gehören zu den Instrumenten, auf die geschlagen/geklopft wird.“
(Fath
Al-Bari, 55/10)
Die
Beweise für das Verbot aus dem Koran und der Sunnah:
Allah,
erhaben sei Er, sagte in Sura Luqman, Vers 6:
„Unter
den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die
Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen.“
Der
Schriftgelehrte der Ummah, ibn ‚Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden
sein, sagte: „Es ist der Gesang.“
Mujahid,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „mit „zerstreuend“ ist die Trommel
gemeint.“
(Tafsir
At-Tabari, 40/21)
Al-Hassan
al-Basri, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dieser
Vers wurde wegen dem Gesang und den Flöten herab gesandt.“
(Tafsir
ibn Kathir, 451/21)
As-Sa’di,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dazu
gehört jede (Art der) verbotene(n) Rede, jedes unsinnige Gerede, jede
Falschheit und kranke/verstörende Gerede, die zum Unglauben und zur Sünde
begierig macht, und die Aussagen derer, die die Wahrheit abweisen und mit dem
Falschen streiten, um damit die Wahrheit zu widerlegen, und (dazu gehören
auch) die üble Nachrede, Verleumdung, Lüge, Schmähung und Beleidigung und
der Gesang und die Flöten der Satane. Und (dazu gehören auch) die
spielerischen Geschehnisse, die weder einen Nutzen in der Religion noch im
Diesseits bringen.“
(Tafsir
As-Sa’di 150/6)
Ibn
al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Die
Erläuterung der Sahaba (Prophetengefährten) und der Tabi’in (die
Befolger/Gefährten der Prophetengefährten) bzgl. der „zerstreuenden
Unterhaltung (arab.: Lahwul Hadith)“, dass es der Gesang ist, reicht. Denn von
ibn ‚Abbas und ibn Mas’ud wurde dies authentisch überliefert.
Abu
as-Sahba´ sagte: „Ich frage ibn Mas’ud über Allahs, erhaben sei Er, Aussage:
„Unter
den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft.“
Daraufhin
antwortete er: „Bei Allah, bei Dem es keinen anbetungswürdigen, außer Ihn
gibt! Es ist der Gesang!“ Er wiederholte dies dreimal.“
Von
ibn ‚Umar, möge Allah ihnen barmherzig sein, wurde auch authentisch
überliefert, dass damit der Gesang gemeint ist. Und es gibt keinen Widerspruch
zwischen der Erläuterung der „zerstreuenden Unterhaltung“, dass damit der
Gesang gemeint ist, und zwischen der Erläuterung, dass damit die
Berichte/Geschichten der Nicht-Araber, ihrer Könige und den Königen
des byzantinischen Reiches etc. gemeint sind, wovon an-Nadir ibn al-Harith den
Bewohnern Mekkas erzählte und sie dadurch vom Koran
ablenkte/beschäftigte. Und beides ist zerstreuende Unterhaltung.
Aus
diesem Grund sagte ibn ‚Abbas: „Die zerstreuende Unterhaltung sind die
Falschheit und der Gesang.“
Unter
den Sahaba gab es einige, die dies erwähnten, andere jedoch erwähnten
das andere und andere wiederum legten beides zusammen, doch ist der Gesang noch
zerstreuender und noch schädlicher als die Geschichten der Könige.
Denn er (der Gesang) ist die Beschwörung der/zur Unzucht, die Grundlage
der Heuchelei, der Götzendienst an den Satan (o. die Mitwirkung des
Satans) und das berauschende Mittel des Verstandes.
Er
bringt noch gewaltiger vom Koran ab als jede andere falsche Rede, aufgrund der
intensiven Neigung der Seelen dazu. Denn die Verse (des Korans) beinhalten den
Tadel des Ersetzens des Korans mit der zerstreuenden Unterhaltung, um von
Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn lustig
zu machen. Und wenn ihm der Koran verlesen wird, kehrt er sich hochmütig ab,
als ob er sie nicht gehört hätte, als ob in seinen Ohren
Schwerhörigkeit wäre. Dies ist die Schwerfälligkeit und
Taubheit! Und wenn er davon (vom Koran) etwas weiß, macht er sich darüber
lustig.
All
dies kommt nur von dem, dessen Unglaube am gewaltigsten ist. Und wenn einiges
davon durch die Sänger und Zuhörer kommt, so haben sie einen Anteil
und Los an diesem Tadel.“
(Ighathatul
Lahfan, 258/1-259)
Allah,
erhaben sei Er, sagte:
„Und
errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme.“
[Al-Isra
17:64]
Von
Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde überliefert, dass er sagte:
„Lasse von ihnen herab steigen, wen du willst.“ Er sagte: „Und seine Stimme ist
der Gesang und die Falschheit.“
Ibn
al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dieser
Zusatz ist ein spezifizierter Zusatz, so wie der Zusatz der Reiterei und des Fußvolkes
genauso dazu gehören. So ist jeder, der etwas anderes als über die Gehorsamkeit
Allahs spricht, oder Töne mit einem Rohr (Blasrohr), einer Flöte,
einem verbotenen Daff (arabisches Instrument) oder einer Trommel macht, so ist
(all dies) die Stimme/der Ton Satans. Und jeder, der sich zur Zuwiderhandlung
Allahs mit seinen Füßen beeilt, der gehört zu seinem Fußvolk.
Und jeder, der zu Seiner Zuwiderhandlung reitet, der gehört zu seiner
Reiterei.“
Genauso
sagten es einige der Altvorderen, so wie es ibn Abi Hatim über ibn ‚Abbas
überlieferte: „Mit Fußvolk ist jeder Fuß gemeint, der in der
Zuwiderhandlung Allahs läuft.“
(Ighathatul
Lahfan)
Allah,
erhaben sei Er, sagte auch:
„Wundert
ihr euch denn über diese Aussage * und lacht ihr, und weint ihr nicht, * und
seid ihr noch belustigt?“
[An-Najm
53:59-61]
‚Ikrimah,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Von
ibn ‚Abbas wurde überliefert, dass mit der Belustigung (Sumuud,
Verbalsubstantiv von Samidun, wie im Vers auf Arabisch erwähnt), im
Himyar-Dialekt, der Gesang gemeint ist.“
Es
wird gesagt (auf Arabisch): „Ismidi lana“, was „Sing für uns“, bedeutet.
Er,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „Sie pflegten, wenn sie den Koran
hören, zu singen. Daraufhin ist dieser Vers herab gesandt worden.“
Ibn
Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Seine,
erhaben sei Er, Aussage: „und seid ihr noch belustigt?“ Sufyan ath-Thauri
überlieferte von seinem Vater, der von ibn ‚Abbas überlieferte, dass er sagte:
„(Damit ist gemeint) Der Gesang. Es ist Yamanisch (ein Dialekt) und „Ismid
lana“, bedeutet: „Sing für uns!“.“ Genauso sagte es ‚Ikrimah.“
(Tafsir
Ibn Kathir)
Von
Abu Umamah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass der
Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Verkauft
keine Sängerinnen, kauft sie nicht und lehrt sie nicht! Und es gibt nichts
Gutes in einem Geschäft mit ihnen und der Preis von ihnen ist verboten.
Aufgrund,
wie diesem, wurde dieser Vers herab gesandt: „Unter den Menschen gibt es
manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs
Weg […] in die Irre zu führen.“ (Hasan)
Der
Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Es
wird unter meiner Ummah (islamische Nation/Gemeinde) Völker geben, die die
Unzucht, die Seide, das Berauschende und Musikinstrumente als erlaubt sehen …“
(Überliefert
von al-Bukhari als Mu’allaq, Nr. 5590. Von at-Tabarani und al-Baihaqi als
Mausul eingestuft. Siehe: „As-Silsilah As-Sahihah“ von Al-Albani, 91)
Ibn
al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Das
ist ein authentischer Hadith, den Al-Bukhari in seinem Sahih-Werk als Argument
dafür überlieferte, und er stufte ihn als völlig sicheren Mu’allaq ein. So
sagte er: „Kapitel: Was über den steht, der das Berauschende als Erlaubt sieht
und ihn anders nennt (o. nicht bei seinem Namen nennt).“ In diesem Hadith ist
ein Beweis, dass Musik- und Trommelinstrumente aus zwei Gesichtspunkten
verboten sind:
1.
Die
Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „ … die als erlaubt
sehen.“ Dies zeigt klar und deutlich, dass die erwähnten Dinge, darunter
auch die Musikinstrumente, in der islamischen Gesetzgebung verboten sind. Und
dieses Volk sieht es als erlaubt.
2.
Das
Verbinden der Musikinstrumente mit dem, dessen Verbot entschieden ist, wie die
Unzucht und das Berauschende, und wenn diese (die Musikinstrumente) nicht
verboten wären, dann hätte er sie mit ihnen nicht verbunden.“
(As-Silsilah as-Sahih von al-Albani,
140/1-141 leicht abgekürzt)
Schaikh
al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dieser
Hadith beweist, dass Musikinstrumente (arab.: Ma’azif) verboten sind. Und
„Ma’azif“ bedeutet bei den Linguisten: Musikinstrumente. Und dies ist ein
Begriff, der all diese Instrumente beinhaltet.“
(Al-Majmu‘,
535/11)
Ibn
al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „In diesem Kapitel wurde
(dies) von Sahl ibn Sa’d as-Sa’idi, ‚Imran ibn Husain, Abdullah ibn ‚Amr, ‚Abdullah
ibn ‚Abbas, Abu Hurairah, Abu Umamah al-Bahili, ‚Aischa, Mutter der
Gläubigen, ‚Ali ibn Abi Talib, Anas ibn Malik, Abdurrahman ibn Sabit und al-Ghazi
ibn Rabi’ah überliefert.“
Dann
erwähnte er es in „Ighathatul Lahfan“ und es beweist, dass sie (die
Musikinstrumente) verboten sind.
Von
Nafi‘, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er
sagte:
„Ibn
‚Umar hörte eine Flöte, daraufhin steckte er seine Finger in seine Ohren
und blieb vom Weg fern. Und er sagte mir: „O Nafi‘, hast du etwas gehört?“
Ich sagte: „Nein!“ Dann entfernte er seine Finger von seinen Ohren und sagte:
„Ich war mit dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, daraufhin
hörte etwas ähnliches und tat das dasselbe.“
(Sahih
Abi Dawud)
Ein Knirps (o. eine unbedeutende Person)
behauptete dann, dass dieser Hadith kein Beweis sei, und wenn es so wäre,
dann hätte der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ibn ‚Umar,
möge Allah mit ihnen zufrieden sein, dazu aufgefordert seine Ohren zu
schließen, und Ibn Umar hätte Nafi‘ auch dazu aufgefordert. Darauf
wird geantwortet, dass er nicht zugehört hat, vielmehr hat er gehört.
Und es gibt einen Unterschied zwischen dem Hörer und dem Zuhörer.
Schaikh
al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Was
das betrifft, was der Mensch nicht beabsichtigt zuzuhören (o. nicht
absichtlich zuhört), so resultiert daraus, mit Übereinstimmung der
Imame, weder ein Verbot noch ein Tadel. Aus diesem Grund sind Tadel und Lob ein
Resultat aus dem der zuhört, nicht dem der hört. Somit wird der, der
dem Koran zuhört gelobt, wobei der, der weder absichtlich noch willentlich
hört, nicht dafür belohnt wird, da die Taten den Absichten entsprechen.
Genauso ist es mit dem, was von Musikinstrumenten verboten wird; wenn man diese
ohne Absicht hört, schadet das einem nicht.“
(Al-Majmu‘,
10/78)
Ibn
Qudamah al-Maqdisi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Der
Zuhörer ist der, der absichtlich hört, und dies war bei Ibn Umar
nicht vorhanden. Was bei ihm vorhanden war, war das Hören (ohne Absicht).
Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, musste wissen ob das
Geräusch unterbrochen/gestoppt wurde, weil er sich vom Weg entfernte und
seine Ohren schloss. Er wollte weder zurück zum Weg kommen, noch seine Finger
von seinen Ohren entfernen, bis das Geräusch stoppte. Somit wurde es (die
Musik zu hören, nicht zu zuhören) für den Notfall erlaubt.“
(Al-Mughni,
10/173)
(Es
mag sein, dass das erwähnte Hören, in den Aussagen der zwei Imame,
Makruh (verpönt) ist und nur für den Notfall erlaubt wurde, so wie wir es
in der Aussage Imam Maliks, möge Allah ihm barmherzig sein, sehen werden.
Und Allah weiß es besser.)
Die
Aussagen der Imame des Islams:
Al-Qasim,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Der
Gesang gehört zur Falschheit.“
Al-Hassan,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Wenn es im Gastmahl (Walimah)
Musik gibt, soll man die Einladung nicht annehmen.“
(Al-Jami‘ Lil Qayrawani,
S. 262-263)
Schaikh
al-Islam ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Die
Ansicht der vier Imame ist, dass alle Musikinstrumente verboten sind. Im
Sahih-Werk von al-Bukhari u.a. ist bestätigt, dass der Prophet, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, berichtete,
dass es von seiner Nation/Gemeinde welche geben wird, die die Unzucht, die
Seide, das Berauschende und die Musikinstrumente als erlaubt sehen werden. Und
er erwähnte, dass sie in Affen und Schweine verwandelt werden. Und keiner
der Befolger der Imame hat etwas Widersprüchliches über Musikinstrumente
erwähnt.“
(Al-Majmu‘,
576/11)
Al-Albani,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die vier Rechtschulen sind sich
darüber einig, dass alle Musikinstrumente verboten sind.“
(As-Sahiha,
145/1)
Ibn
al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Die
Rechtschule von Abu Hanifa gehört, darauf bezogen, zu den härtesten
Rechtschulen. Und seine Meinung, diesbezüglich, gehört zu den
härtesten Meinungen. Seine Gefährten haben bereits erklärt, dass
alle Musikinstrumente, wie die Flöte und der Daff, verboten seien. Sogar
das Schlagen mit einem Stock. Und sie erklärten, dass es eine Sünde sei,
die den Frevel (Fisq) impliziere (die impliziere, dass der Täter ein
Frevler sei) und wodurch die Zeugenaussage abgewiesen wird. Sie gingen noch
weiter, indem sie sagten, dass das Hören Frevel, und das Genießen
davon Kufr (eine Tat des Unglaubens) sei. Das ist ihr Wortlaut.
Sie
überlieferten darüber einen Hadith, dessen Raf‘ (In der Hadithwissenschaft:
Dass der Hadith auf den Propheten zurückzuführen ist, also seine Worte sind)
nicht authentisch ist. Sie sagten:
„Man
muss sich bemühen sie (die Musik) nicht zu hören, wenn man daran vorbei
geht, oder daneben steht.“ Abu Yusuf sagte über ein Haus, in dem man Musikinstrumente
hört: „Betrete es, ohne ihre Erlaubnis, denn das Verbieten von Schlechtem
ist eine Pflicht (Fard). Denn wenn es nicht erlaubt wäre, ohne Erlaubnis
einzutreten, dann würden sich die Menschen weigern, die Pflicht auszuführen.““
(Ighathatul
Lahfan, 425/1)
Imam
Malik, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde über das Spielen von Trommel
und Flöte gefragt, welches man plötzlich hört und dadurch einen
Genuss, während man auf dem Weg oder einer Sitzung ist, verspürt. Er
antwortete:
„Man
soll aufstehen (und gehen), wenn man es genießt, außer wenn man
aufgrund eines Anliegens sitzt, oder nicht aufstehen kann. Wenn man aber auf
dem Weg ist, soll man umkehren oder weiter gehen.“
(Al-Jami‘
Lil Qayrawani, 262)
Er,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:
„Dies
machen bei uns nur die Frevler.“
(Tafsir
at-Tabari, 55/14)
Ibn
´Abdil Barr, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Zu
den Dingen, die einem Profit bringen, bei denen man sich über ihren Verbot
einig ist, gehören der Wucher, die Brautgaben an Prostituierten, das
unrechtmäßig Erworbene, das Bestechen und das Bezahlen für eine
Wehklage (eines Toten), den Gesang, die Wahrsagerei, die Behauptung das
Verborgene zu kennen, die Astrologie, das Flötenspielen und jedes falsche
Spiel.“
(Al-Kafi)
Ibn
al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, indem er die Rechtschule
von Imam asch-Schafi’i, möge Allah ihm barmherzig sein, (diesbezüglich)
darlegte:
„Seine
Gefährten, die seine Rechtschule kannten, erklärten, dass es verboten
sei und verurteilten die, auf die zurückgeführt wird, dass sie es erlauben.“
(Ighathatul
Lahfan, 425/1)
Der
Autor von „Kifayah Al-Akhbar“, der zu den Schafi’iten gehörte, zählte
die Musikinstrumente, von Flöten usw., zu den verwerflichen Dingen, und
der, der anwesend (beim Musikspielen) ist, muss es verurteilen. Er sagte: „Die
Verurteilung entfällt nicht mit der Anwesenheit von schlechten
Rechtsgelehrten (Fuqaha), denn diese bringen der islamischen Gesetzgebung
Verderben, und auch nicht (mit der Anwesenheit) der dreckigen Fakire (Er meint
die Sufis, denn diese bezeichnen sich selbst als Fakire), denn sie sind
Unwissende und folgen jedem, der irgendeinen Ton von sich gibt. Sie richten
sich nicht nach dem Licht des Wissens und gehen mit jedem Wind.“
(Kifayah
Al-Akhbar, 128/2)
Ibn
al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Was
die Rechtschule von Imam Ahmad angeht, so sagte sein Sohn Abdullah: „Ich fragte
meinen Vater über den Gesang, woraufhin er antwortete: „Der Gesang lässt
die Heuchelei im Herzen wachsen. Mir gefällt es nicht.“ Dann erwähnte
er die Aussage Maliks: „Dies machen bei uns nur die Frevler.“
(Ighathatul
Lahfan)
Ibn
Qudama, der Forscher der hanbalitischen Rechtschule, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte:
„Die
Musikinstrumente sind in drei Arten eingeteilt. In Verboten: Und diese sind
alle Arten von Sehnen, Saiten, Flöten, und die Laute, das Tanbur, der
Rebab (arab. Streichinstrument) u.Ä. Wer diesen immer zuhört, dessen
Zeugenaussage wird abgewiesen.“
(Al-Mughni,
173,10)
Er,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:
„Und
wenn zu einem Gastmahl eingeladen wird, in dem sich Verwerfliches befindet,
dann kann man anwesend sein, aber man (muss) verurteilt/verwirft es, wenn man
es kann, denn man legt (dadurch) zwei Pflichten zusammen (Das Antworten einer
Einladung und das Verurteilen/Verwerfen von Schlechtem), und wenn man es nicht
(verurteilen/verwerfen) kann, soll man nicht anwesend sein.“
(Al-Kafi,
118/3)
At-Tabari,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Die
Gelehrten der großen Städte/Regionen sind sich über die „Karaha“
(hier gemeint Verbot, Erklärung folgt) des Gesangs einig, und dass es
unterbunden werden muss. Und nur Ibrahim ibn Sa’d und ´Ubaidullah al-´Anbari
entfernten sich von der (großen) Gruppe. Doch der Gesandte Allahs, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Halte dich an die große Mehrheit.“ Und
wer sich von der Gruppe entfernt, stirbt den Tot, wie den, aus der vorislamischen
Zeit (Jahiliyah).“
(Tafsir
Al-Qurtubi, 56/14)
Der
Begriff „Karaha“ wurde in den ersten Epochen mit der Bedeutung des Verbots
(Hurma) angewendet, dann (jedoch) dominierte ihn die Bedeutung, dass es
verpönt ist. Jedoch wird er (der Begriff) (hier) als Verbot verstanden,
aufgrund der Aussage, dass es (der Gesang) „unterbunden“ werden soll. Da man
keine Sache unterbinden kann, die nicht verboten ist, und aufgrund der zwei
erwähnten Hadithe, in denen der strenge Tadel vorzufinden ist. Und es ist
al-Qurtubi, der diesen Bericht überlieferte und er ist derjenige, der danach
sagte: „Abul Faraj und al-Qaffaal, von unseren Gefährten, sagten:
„Die
Zeugenaussage des Sängers und des Tänzers werden nicht angenommen.“
Ich (Al-Qurtubi) sage: „Und wenn bestätigt ist, dass diese Sache nicht
erlaubt ist, dann ist es auch nicht erlaubt dafür zu bezahlen.“
Schaikh
al-Fauzan, möge Allah ihn bewahren, sagte:
„Das,
was Ibrahim ibn Sa’d und ´Ubaidullah al-´Anbari von der Musik erlaubten, war
nicht wie die heute, bekannte Musik, denn diese zwei erwähnten Personen
würden niemals solchen Gesang, der das Ausmaß des Niedergangs und der
Verworfenheit ist, erlauben.“
(Al-I’lam)
Ibn
Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Es
ist nicht erlaubt Musikinstrumente herzustellen.“
(Al-Majmu‘,
140/22)
Er,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:
„Es
ist, nach den meisten Rechtsgelehrten, erlaubt Musikinstrumente, wie den
Tanbur, zu zerstören. Und dies ist die Meinung von Malik und die
bekanntere Überlieferung bei Ahmad.“
(Al-Majmu‘,
113/28)
Er
sagte auch: „Der sechste Punkt ist, dass Ibn al-Mundhir die
Übereinstimmung der Gelehrten erwähnte, dass es nicht erlaubt sei
etwas vom Gesang oder der Wehklage zu verpachten. Und das ist unsere Meinung.“
Er sagte auch: „Die Musikinstrumente sind das Rauschmittel der Seelen, und das,
was sie mit den Seelen machen ist schlimmer, ist schlimmer als das, was Hami al Kujus (eine Art von Instrumenten) (mit ihnen) macht.“
(Majmu‘ Al-Fatawa, 417/10)
Ibn Abi Schaiba, möge Allah ihm barmherzig sein,
überlieferte, dass ein Mann die Mandoline eines anderen zerstörte, woraufhin
er diese Sache zu Schuraih brachte, jedoch erteilte er darauf keinen Ersatz.
Dies bedeutet, dass er darauf keinen Wert setzte, da es verboten und wertlos
war.
(Al-Musannaf, 395/5)
Al-Baghawi gab ein Rechtsurteil ab, dass es verboten sei alle
Arten der Musikinstrumente, wie die Mandoline, die Flöte und alle
(anderen) Musikinstrumente, zu verkaufen. Hierauf sagte er: „Wenn du aber die
Bilder ausgewischt, und die Musikinstrumente von ihrem Zustand verändert
hast, ist es erlaubt deren Inhalt und Ursprung zu verkaufen, egal ob es Silber,
Eisen, Holz oder sonst was ist.“
(Scharh as-Sunnah, 28/8)
Eine richtige (gute) Ausnahme:
Davon ausgenommen ist der Daff, ohne Reifen, an Festtagen und
bei der Hochzeit, (nur) für die Frauen. Dies legten die authentischen Beweise
dar.
Schaikh Al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Jedoch erlaubte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, einige Musikarten zu Hochzeiten etc., so wie er den Frauen erlaubte, in
Hochzeiten und Freudentagen, auf mit dem Daff zu trommeln. Was jedoch die
Männer zu seiner Zeit anbelangt, so gab es keinen zu seiner Zeit, der mit
dem Daff trommelte oder mit seinen Händen klatschte, vielmehr ist von ihm
bestätigt, dass er sagte: „Das Klatschen ist für die Frauen und der Tasbih
(Subhanallah sagen) ist für die Männer.“
Er (der Prophet) verfluchte die Frauen, die den Männern
ähnelten, und die Männer, die den Frauen ähnelten. Und als der
Gesang und das Trommeln mit dem Daff zu den Taten der Frauen gehörten,
pflegten die Altvorderen jene Männer, die dies taten als Mukhannath (effeminiert,
verweiblichte Männer) zu bezeichnen und sie pflegten männliche
Sänger als Mukhaaniith (effeminiert) zu bezeichnen. (Doch wie viele von
diesen gibt es in dieser Zeit?!)
Und es war bekannt, dass sie das sagten. Zu dieser Kategorie
gehörte auch der Hadith von ‚Aischa, möge Allah mit ihnen zufrieden
sein, als ihr Vater, möge Allah mit ihm zufrieden sein, in den Festtagen,
zu ihr hereinkam, während bei ihr zwei junge Mädchen waren, die das
gesungen haben, was die Ansar am Tage von Bu’ath zu sagen pflegten (und vielleicht
erkennt der, der einen Verstand hat, was die Menschen im Krieg sagen).
Daraufhin sagte Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein:
„Die Flöte Satans im Haus des Gesandten Allahs, Allahs
Segen und Frieden auf ihm?“ Während der Gesandte Allahs drehte sein edles
Gesicht von ihnen Weg, hin zur Wand. Deshalb sagten einige Gelehrte, dass Abu
Bakr, möge Allah mit ihm barmherzig sein, niemals vor dem Gesandten
Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, jemanden tadeln oder verurteilen
würde, aber er dachte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, nicht das wahrnahm, was geschah.
Und Allah weiß es besser. Daraufhin sagte er (der
Prophet): „Lass sie, o Abu Bakr, denn jedes Volk hat seinen Festtag, und dieser
ist der Festtag von uns, den Leuten des Islams.“
Dieser Hadith legt dar, dass es nicht die Gewohnheit des
Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und nicht die seiner
Gefährten war, sich für so etwas zu versammeln. Aus diesem Grund nannte es
As-Siddiq (der Wahrhaftige, Beiname Abu Bakrs) „die Flöte Satans“. (Und
der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erkannte diese Namensgebung an
und erklärte sie nicht für falsch, da er sagte: „Lass sie, denn jedes Volk
hat seinen Festtag, und dieser ist der Festtag von uns […].“
Dies zeigt, dass der Grund dafür, dass es erlaubt ist, ist,
dass diese Zeit ein Festtag ist. Daraus versteht man, dass das Verbot
außerhalb des Festtages bestehen bleibt, außer dem, was in anderen Ahadith
ausgenommen wird. Dies legte bereits al-Albani, möge Allah ihm barmherzig
sein, ausführlich in seinem Buch „Tahrim Aalaat At-Tarab“ dar.)
Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erkannte
dies von den jungen Mädchen, an Festtagen, an, so wie es im Hadith steht:
„Damit die Götzendiener wissen, dass es in unserer
Religion ausgedehnte Möglichkeiten/Weite gibt.“
Und im Hadith der zwei jungen Mädchen steht nicht, dass
der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, diesem zuhörte. Vielmehr
beziehen sich der Befehl und das Verbot auf das Zuhören, nicht bloß
durch das Hören. Genauso ist es mit dem Sehen. Das Verbot bezieht sich nur
auf das absichtliche Sehen, nicht auf das, was ungewollt geschieht.“ Dadurch
wird klar, dass es nur den Frauen erlaubt ist, so dass Imam Abu ´Ubaid,
möge Allah ihm barmherzig sein, den Daff mit folgenden Worten definierte:
„Es ist das, worauf die Frauen trommeln.“ (Gharib Al-Hadith, 64/3) – So sollen
einige von ihnen (den Männern) mit dem islamisch-gesetzlichen Hijab
rausgehen –.
Eine falsche Ausnahme:
Einige schlossen die Trommel im Krieg aus, und einige
(unserer) Zeitgenossen fügten dabei militärische Musik hinzu. Aber dies
hat, aus folgenden Gründen, keine Bedeutung:
1.
Es ist, abgesehen von reiner Meinung und Zustimmung, eine
Spezifizierung der Ahadith, die es (die Musik) verbieten, ohne etwas zu haben,
womit man sie (die Ahadith) spezifizieren kann. Und dies ist falsch.
2.
Die Muslime müssen in Kriegszeiten mit ihren Herzen zu ihrem
Herrn kommen. Er, Erhaben ist Er, sagt: „Sie fragen dich nach der (zugedachten)
Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allah und dem Gesandte. So
fürchtet Allah und stiftet Frieden untereinander.“ [Al-Anfaal 8:1]
Die Benutzung von Musik verderbt ihnen dies und lenkt
sie vom Gedenken ihres Herrn ab.
3.
Die Benutzung davon gehört zu der Gewohnheit der
Ungläubigen. Es ist nicht erlaubt ihnen zu ähneln, besonders in dem,
was Allah, segensreich und erhaben ist Er, uns allgemein verboten hat, wie die
Musik.“ (As-Sahiha,
145/1)
„Kein Volk geht in die Irre,
nachdem es sich auf der Rechtleitung befand, außer, dass ihnen der Disput
(miteinander) gebracht wird.“ (Authentisch)
Einige von ihnen
argumentieren mit dem Hadith vom Spiel der Abessinier, in seiner, Allahs Segen
und Frieden auf ihm, Moschee, dass der Gesang erlaubt sei. Al-Bukhari,
möge Allah ihm barmherzig sein, verfasste über diesen Hadith in seinem
Sahih-Werk: „Kapitel: Speere und Schilder am Festtag.“
An-Nawawi, möge Allah
ihm barmherzig sein, sagte:
„Darin steht, dass es erlaubt
ist mit Waffen und ähnlichen Kriegswerkzeugen in der Moschee zu spielen.
Und in der Bedeutung sind alle Mittel mit inbegriffen, die dem Abmühen helfen.“
(Scharh Muslim) Jedoch ist es, wie al-Hafidh ibn Hajar, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte: „Wer über Dinge redet, die nicht sein Fachgebiet sind,
kommt mit solchen Merkwürdigkeiten.“
Einige argumentieren mit dem
Hadith vom Gesang der zwei jungen Mädchen, über den wir bereits geredet
haben. Jedoch führen wir die Worte von ibn al-Qayyim, möge Allah ihm
barmherzig sein, an, da sie wertvoll sind: „Noch unglaublicher ist eure
Beweisführung, dass es erlaubt sei (den Gesang) in einer Versammlungsform zu
hören, die so zusammengesetzt ist, wie wir es erwähnten, mit dem
Gesang von zwei kleinen Mädchen,
die nicht Mal die Pubertät erreichten, bei einer jungen Frau, an einem Tag
des Festes und der Freude, mit arabischen Gedichtsversen über die Beschreibung
der Tapferkeit, des Krieges, der schönen Charaktereigenschaften und der
Sitten. Was ist das im Vergleich zu dem? Unglaublich ist, dass dieser zu den
größten Argumenten gegen sie gehört, denn der große
As-Siddiq, möge Allah ihm barmherzig sein, bezeichnete es als eine der
Flöten Satans und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
erkannte diese Bezeichnung von ihm an.
Er erlaubte dies zwei
nicht-rechtsfähigen (o. zurechnungsfähigen) Mädchen, und es
besteht kein Schaden, wenn sie singen oder ihnen zuzuhören. Beweist dies
etwa die Erlaubnis von dem, was ihr tut und wisst, zu hören, was das
beinhaltet, was nicht verborgen ist? Gepriesen sei Allah, wie kommen der
Verstand und das Verständnis so in die Irre?“
(Madarij As-Salikin, 493,1)
Ibn al-Jauzi, möge Allah
ihm barmherzig sein, sagte:
„’Aischa, möge Allah mit
ihr zufrieden sein, war zu dieser Zeit jung und von ihr wurde, nachdem sie reif
wurde, nur der Tadel des Gesangs überliefert. Ihr Cousin mütterlicherseits, al-Qasim
ibn Muhammad pflegte den Gesang zu tadeln und verbot ihn zu hören, wobei
er das Wissen von ihr erwarb.“
(Talbis Iblis, 229)
Al-Hafidh ibn Hajar,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Eine Gruppe der Sufis nimmt
den Hadith dieses Kapitels (den Hadith der zwei jungen Mädchen) als
Beweis, dass der Gesang und das Hören, ob mit oder ohne Instrument,
erlaubt ist. Als Widerlegung darauf reicht die Erklärung ‚Aischas im
Hadith, der im nächsten Kapitel ist, indem sie sagte: „Und sie haben nicht
gesungen (o. waren keine Sängerinnen).“ Somit verneinte sie von ihnen,
durch die Bedeutung, was er ihnen durch den Wortlaut nachweisen will und
beschränkt sich auf das, was der Text, zeitlich und von der Art und Weise
aus, überlieferte, um so der Grundlage (also dem Hadith) noch weniger zu
widersprechen. Und Allah weiß es besser.“
(Fath Al-Bari, 442/2-443)
Einige wagen es das
Hören von Gesang auf die Sahaba und Tabi’in des zurück zu führen, und dass
sie darin kein Problem sahen.
Al-Fauzan, möge Allah
ihn bewahren, sagte:
„Wir fordern ihn auf die
authentischen Überlieferungsketten vorzuzeigen, die zu diesen Sahaba und
Tabi’in führen, um das zu bestätigen, was sie auf sie zurückführen.“ Dann
sagte er: „Imam Muslim erwähnte im Vorwort seines Sahih-Werks von
´Abdullah ibn al-Mubarak, dass er sagte: „Die Überlieferungskette
gehört zur Religion. Und wenn es die Überlieferungskette nicht gebe,
dann würde wer will sagen, was er will.““
Einige sagen, dass alle Ahadith,
die den Gesang verbieten, durch Wunden geschwächt sind. Keiner dieser
Hadithe ist von Herabsetzung seitens der Rechtsgelehrten des Hadiths und ihrer
Gelehrten sicher.
Ibn Baz, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte:
„Die Ahadith, die das Verbot
des Gesangs überliefern sind nicht durch Wunden geschwächt, wie du es
behauptest. Vielmehr gibt es welche die im Sahih-Werk von al-Bukhari
vorzufinden sind, welches das authentischste Buch nach Allahs Buch ist.
Darunter gibt es auch gute (Hasan) und schwach (Da’if) eingestufte Hadithe.
Diese sind durch ihre Häufigkeit und vielfältigen Erscheinungen ein
offensichtliches Argument und ein klarer Beweis für das Verbot von Gesang und
Musikinstrumenten.“
Die Imame sind sich über die
Authentizität der Ahadith des Verbots von Gesang und Musikinstrumenten
einig, bis auf Abu Hamid al-Ghazali, und al-Ghazali kannte die
Hadithwissenschaft nicht und ibn Hazm.
Al-Albani legte seinen Fehler
auf klarste Weise dar und ibn Hazm selbst sagte, dass wenn etwas davon
authentisch wäre, er dieser Meinung wäre. Aber bei wem, in dieser
Zeit, ist die Authentizität davon erwiesen, aufgrund der vielen Bücher der
Gelehrten und den aufeinanderfolgenden Einstufungen dieser Ahadith, dass sie authentisch
sind? Jedoch wenden sie sich ab. Diese sind viel härter als ibn Hazm und
nicht wie er, denn sie sind weder qualifiziert
und noch kehrten sie zu ihr (Aussage) zurück)
Einige
sagen, dass die Gelehrten den Gesang verboten, da er mit Sitzungen, in denen
Berauschendes aufgenommen wird und verbotenes Verbringen der Nacht, verbunden
wird.
Asch-Schaukani,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Darauf wird
geantwortet, dass die Verbindung nicht beweist, dass das Verbotene nur zusammen
begangen wird. Und wenn nicht, dann würde es bedeuten, dass die Unzucht, die in
den Ahadith dargelegt wurde, nur beim Alkoholtrinken und Musikspielen verboten
ist. Diese Verpflichtung (Lazim), ist nach Konsens, falsch, genauso beim
Verpflichteten (Malzum).
Auch würde
ist, wie bei der Aussage Allahs, Erhaben ist Er:
„Er pflegte
nämlich nicht an Allah, den Allgewaltigen zu glauben * und nicht zur
Speisung des Armen anzuhalten“, [Al-Haqqa 69:33-34] bedeuten, dass es nicht
verboten ist, nicht an Allah zu glauben, wenn man nicht zur Speisung des Armen
anhaltet. Wenn gesagt wird, dass das Verbot solcher erwähnten Dinge, bzgl.
des Zwangs, von einem anderen Beweis aus bekannt sein würde, so wird
geantwortet, dass das Verbot der Musikinstrumente auch bereits von einem
anderen Beweis aus bekannt ist, wie bereits erwähnt.“
(Neil al-Autaar,
107/8)
Einige
sagen, dass mit der „zerstreuenden Unterhaltung“ (Im Vers von Sura Al-Israa)
nicht der Gesang gemeint sei. Die Antwort darauf wurde bereits erwähnt.
Al-Qurtubi,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dies (also
die Aussage, dass damit der Gesang gemeint sei) ist das höchste (o.
authentischste, beste), was bezüglich des Verses gesagt wurde. Und ibn Mas’ud
hat darauf dreimal bei Allah geschworen, bei Dem es niemand anbetungswürdigen außer
Ihn gibt, dass damit der Gesang gemeint sei.“ Dann erwähnte er, wer dies
auch unter den Imamen sagte. Und er erwähnte weitere Aussagen darüber,
dann sagte er: „Die erste Meinung ist das Beste, was über dieses Kapitel gesagt
werden kann, aufgrund des Marfu‘ Hadith und der Meinung der Sahaba und Tabi’in
darüber.“
(Tafsir al-Qurtubi)
Ibn al-Qayyim,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, nachdem er diesen Tafsir
erwähnte: „Al-Hakim Abu ´Abdillah sagte in der Erläuterung aus dem
Buch al-Mustadrak:
„Der Student
dieses Wissens soll wissen, dass die Erläuterung (Tafsir) des Prophetengefährten,
der die Offenbarung und die Herabsendung (des Korans) gesehen hat, bei den zwei Schaikhs
(Al-Bukhari und Muslim), ein Hadith mit einer Überlieferungskette ist.“
Und er sagte an anderer Stelle: „Es hat bei uns, das selbe Urteil, wie des
Marfu‘s.“
Auch wenn dies einer
Überprüfung bedarf (aufgrund der Schwäche), so besteht kein Zweifel,
dass es eher angenommen wird als die Erläuterung von denen nach ihnen.
Denn sie sind die Wissendsten der Ummah über das, was Allah, der Mächtige
und Gewaltige, in seinem Buch will. Über ihnen stieg es (die Offenbarung)
herab und sie waren die ersten, die unter dieser Ummah damit angesprochen
wurden. Sie sahen die Erläuterung vom Gesandten, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, mit eigenen Augen, sowohl im Wissen als auch in der Tat. Sie waren
wirklich reine Araber. So soll man sich von ihrer Erläuterung nicht
entfernen, solange man zu ihnen einen Weg findet.“
(Ighathatul Lahfan)
Einige sagen, dass der Gesang
eine Gehorsamkeit ist, wenn man sich damit für die Gehorsamkeit Allahs
gegenüber stärken will.
Ibn al-Qayyim, möge
Allah im barmherzig sein, sagte:
„O wie unglaublich! Welche
Art von Glauben, Licht, Wahrnehmungskraft, Rechtleitung und Erkenntnis wird
durch das Zuhören von mit Melodie bestückten Gedichtsversen erlangt, bei
denen es wahrscheinlich größtenteils um Verbotenes handelt, was
Allah und Sein Gesandter hassen, und wofür man bestraft wird? Wie kann sich
also jemand, dessen Herz auch nur ein kleines Stück Wahrnehmung und Leben
besitzt, Allah mit etwas annähern, und seinen Glauben an Ihn, seine
Nähe zu Ihm und sein Ansehen bei Ihm, dadurch steigern, indem man etwas
genießt, was bei Ihm verhasst/verabscheuungswürdig ist. Er
hasst/verabscheut den, der dies sagt und damit zufrieden ist.“
(Madarij As-Salikin, 485/1)
Schaikh al-Islam, sagte,
während er den Zustand desjenigen darlegt, dir sich an das Hören von
Gesang gewöhnt: „Deshalb gibt es jene, die sich daran gewöhnen und
damit ernähren. Sie sehnen sich nicht danach den Koran zu hören,
freuen sich darüber nicht und finden beim Hören der Koranverse nicht das
(in sich) vor, was sie beim Hören der Gedichtsverse vorfinden. Vielmehr
ist so, dass wenn sie den Koran hören, ihn mit unachtsamen Herzen
hören. Doch wenn sie das Pfeifen und Klatschen hören, senken sich die
Stimmen, werden die Bewegungen ruhig und die Herzen werden aufmerksam.“
(Majmu‘ al-Fatawa, 557/11 und
was danach kommt)
Einige verbreiten, dass
Musikinstrumente die Herzen und Gefühle erweichen und die Emotionen steigern,
was aber nicht richtig ist. Vielmehr erregen sie die Gelüste. Und wenn sie das
bewirken würden, was sie sagen, dann hätten sie die Herzen der Musiker
erweicht und ihre guten Charaktereigenschaften verbessert. Doch von den meisten
von ihnen, kennen wir nur ihr Abweichung (vom rechten Weg) und ihr schlechtes
Benehmen.
Schlusswort:
Hoffentlich wird aus dieser
Zusammen, für jene die gerecht sind, ersichtlich, dass die Meinung, dass es
erlaubt sei, keine erwägenswerte Meinung ist, und dass es in dieser
Thematik keine zwei Meinungen gibt. Somit muss man auf beste Weise beraten und
allmählich nach und nach verurteilen, wenn man dazu imstande ist.
Und lass dich nicht von der
Bekanntheit eines Mannes täuschen, in einer Zeit, in der die Leute der
Religion zu fremden wurden. Denn derjenige, der sagt, dass es erlaubt sei zu
Singen und Musik zu spielen, unterstützt die Gelüste der Menschen heute (als
würden die Laien Rechtsurteile abgeben und er unterschreibt). Wenn ihnen eine
Thematik vorgelegt wird, schauen sie auf die Aussagen der Gelehrten darüber und
nehmen die leichteste, wie sie behaupten. Hierauf suchen sie nach Beweisen,
vielmehr nach Scheinargumenten, die sich zwischen Erschlagenem, zu Tode
Gestürztem und Gestoßenem bewegen. Wie oft haben Ihresgleichen den
Menschen, durch diese Verfälschung, Dinge im Namen der islamischen
Gesetzgebung eingeführt, von denen der Islam frei ist?
Bemühe dich, mein Bruder,
deinen Islam vom Buch des Herrn und der Sunnah deines Propheten zu kennen und
sag nicht: „Der Soundso sagte.“ Denn die Wahrheit wird nicht durch Männer
erkannt, aber wenn du die Wahrheit erkennst, erkennst du die Männer.
Hoffentlich reicht dieses Ausmaß dem aus, der seine Gelüste von Bord wirft
und sich seinem Herrn beugt.
Und Hoffentlich reinigt das,
was erwähnt wurde, die Herzen (wörtl.: Brüste) einer Gruppe von
Gläubigen, vertreibt die Einflüsterungen einer Gruppe von Leuten, die
davon heimgesucht sind und stellt jeden bloß, der sich von der
Offenbarung abwendet und den Erleichterungen hinterherjagt. Er meint er würde
mit etwas kommen, womit die Ersten nicht gekommen sind und verbreitet, ohne
Wissen, Gerüchte über Allah und ersucht den Austritt aus dem Frevel (Fisq),
doch tappt er in die Erneuerung (Bid’ah).
Möge Allah ihn nicht segnen,
wo doch der Weg der Gläubigen besser für ihn wäre.
Und Allah weiß es
besser. Und mögen Allahs Segen und Frieden auf Seinem Gesandten, der den
Weg der Gläubigen sichtbar machte, auf seine Familie und seinen
Gefährten, und wer sie auf beste Weise, bis zum Tag des Gerichts, folgt.
Quellen:
Zusammengefasst aus der
Schrift: „An-Nawa liman Abaha al-Ma’azifa lil Hawa“ von Schaikh Sa’duddin ibn
Muhammad al-Kabbi
Wer nach mehr strebt, kann
man folgendes nachschlagen:
Das Buch „Al-I’lam bi Naqdi
Kitabil Halali wal Haram“ vom großen Schaikh und Gelehrten Salih ibn
Fauzan al-Fauzan.
Das Buch „As-Samaa‘“ von
Schaikh al-Islam ibn al-Qayyim.
Das Buch „Tahrimu Aalaatit
Tarab“ von Schaikh Muhammad Nasiruddin al-Albani, möge Allah ihm
barmherzig sein.
