Ist es richtig, dass es weder dem Mann noch der Frau erlaubt ist, dass Gebet im Schlafzimmer zu verrichten?

Alles Lob gebührt
Allah.

Es ist kein
Problem, wenn der Mann oder die Frau im Schlafzimmer betet. Dies geht aus
folgender Aussage des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) hervor: „Die Erde wurde
mir als Gebetsstätte und Reinigung (Reinigungsmittel) bestimmt. Egal für
welchen Mann aus meiner Gemeinschaft (Ummah) die Gebetszeit anbricht, so
soll er beten.“ (Überliefert bei Al-Bukhaary: 335 und Muslim: 521)

Tatsächlich verrichtete
der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) das freiwillige Gebet (Naafilah)
sowie das Nachtgebet (Qiyaam al-lail) im Zimmer ‘Aaishahs (Allahs
Wohlgefallen auf ihr) und in den Zimmern anderer seiner Ehefrauen (Allahs
Wohlgefallen auf ihnen allen).

Es ist jedoch
bekannt, dass dem Mann befohlen wurde, das Pflichtgebet in der Gemeinschaft
dort zu verrichten, wo zu ihm gerufen wird (z.B. in der Moschee).

Wenn er aber ein
Pflichtgebet verpasst hat oder er eine (gültige) Entschuldigung dafür hat,
nicht in die Moschee zu gehen, oder er das freiwillige Gebet (Naafilah)
in seinem Schlafzimmer betet, so stellt dies kein Problem dar.

Sollte er das
gemeinschaftliche Pflichtgebet, das in der Moschee verrichtet wird,
unentschuldigt in seinem Zimmer beten, so ist sein Gebet zwar gültig, jedoch
hat er gesündigt, indem er nicht in der Gemeinschaft gebetet hat.

Auf jeden Fall
besteht kein Unterschied zwischen dem Schlafzimmer und anderen Räumen einer im
islamischen Sinne reinen Behausung.

Und Allah weiß es
am besten.