Ist das ‘Iid-Gebet für die Frau verpflichtend? Und wenn es eine Pflicht ist, soll sie es dann zu Hause oder am Gebetsplatz beten?



Alles Lob gebührt Allah. 

Es
ist für die Frau keine Pflicht, aber eine Sunnah. Sie soll es am Gebetsplatz
mit den Muslimen verrichten, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
ihnen dies angeordnet hat. 

In
den zwei Sahih-Werken und anderen wurde von Umm ‘Atiyya, möge Allah mit
ihr zufrieden sein, überliefert, dass sie sagte:

„Uns
wurde befohlen (in einer anderen Überlieferung: Er – der Prophet, Allahs
Segen und Frieden auf ihm – befahl uns), dass wir, an beiden ‘Iid-Tagen, die
heranwachsenden und abgeschiedenen Frauen mit hinaus nehmen sollen. Und er
befahl den menstruierenden Frauen, dass sie sich vom Gebetsplatz der Muslime
fernhalten sollen.“

Überliefert
von Al-Bukhari (93/1) und Muslim (890).
 

In
einer anderen Überlieferung sagte sie:

„Er
befahl uns hinaus zu gehen, und die heranwachsenden und abgeschiedenen Frauen
mitzunehmen.“

In
einer Überlieferung von At-Tirmidhi steht, dass der Gesandte Allahs,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte die Jungfrauen, heranwachsenden,
abgeschiedenen und menstruierenden Frauen, an beiden ‘Iid-Tagen, hinaus zu
holen. Was die menstruierenden Frauen angeht, so sollen sie sich vom
Gebetsplatz fernhalten und die Ansammlung der Muslime bezeugen. Eine von ihnen
fragte: „O Gesandter Allahs, was ist, wenn sie keinen Jilbaab hat?“ Er sagte:
„Dann soll ihr ihre Schwester einen ihrer Jilbaabs ausleihen.“ (Muttafaq
‘alaihi: Al-Bukhari und Muslim) 

In
einer Überlieferung von An-Nasaa`i steht, dass Hafsa bint Sirin sagte:

„Umm
‘Atiyya hat den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nie
erwähnt, ohne dass sie sagte: „Möge mein Vater für ihn ein Opfer
sein.“ Ich fragte sie: „Hast du vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, gehört, dass er so und so erwähnte?“ Sie sagte: „Ja,
möge mein Vater für ihn ein Opfer sein! Er sagte: „Die heranwachsenden,
abgeschiedenen und menstruierenden Frauen sollen hinauskommen und den ‘Iid und
die Ansammlung der Muslime bezeugen. Und die menstruierenden Frauen sollen sich
vom Gebetsplatz fernhalten.““

Überliefert
von Al-Burkhari (84/1). 

Basierend
auf das, was vorausging wird klar, dass das Hinausgehen der Frauen, für das
Gebet beider ‘Iid-Feste, eine feststehende Sunnah (Sunnah Mu`akkada) ist. Aber
unter der Bedingung, dass sie verschleiert und ungeschminkt rausgehen, so wie
man dies von anderen Beweisen lernt. 

Was
das Hinausgehen der Jugendlichen angeht, die das ‘Iid-Gebet, das Freitagsgebet
und alle anderen Gebete unterscheiden können, so ist es eine gute Sache
und, nach vielen Beweisen diesbezüglich, vorgeschrieben. 

Und
bei Allah liegt der Erfolg.