Was ist das Urteil bezüglich der Bittgebete aus den Überlieferungen, über die gesagt wurde, dass sie schwach sind, wie:
1. Beim Fastenbrechen: „Allaahumma laka sumtu wa ˈalaa rizqika aftartu“(O Allah, für Dich fastete ich und mit Deiner Versorgung brach ich das Fasten.“
2. „Aschadu an laa ilaaha illallaah, astaghfirullaah, as-aluka al-jannata, wa aˈuudhu bika minan-aar.“ (Ich bezeuge, dass es nichts und niemand Anbetungswürdiges gibt, außer Allah. Ich bitte Allah um Vergebung. Ich bitte Dich um das Paradies und bewahre mich vor dem Feuer.“
Sind sie gesetzmäßig, erlaubt, nicht erlaubt, verpönt (Makruh), unwahr oder verboten (Haram)?
Alles
Lob gebührt Allah
Erstens:
Das
Bittgebet beim Fastenbrechen, wie du es erwähntest, kam in einer schwachen
Überlieferung vor, welche Abu Dawud (2358) über Muˈadh Ibn Zuhra
überlieferte, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass der Gesandte Allahs
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- beim Fastenbrechen zu sagen pflegte:
„Allaahumma laka sumtu wa ˈalaa rizqika aftartu.“ (O Allah, für Dich fastete
ich und mit Deiner Versorgung brach ich das Fasten.)
Ausreichend ist das, was Abu Dawud (2357) über Umar -möge Allah mit ihnen
beiden zufrieden sein- überlieferte, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs
sagte für gewöhnlich, wenn er das Fasten brach: „ Dhabadh-Dhamau
wabtallati-l-ˈuruuqu wa thabatal-ajru, in schaa Allaah.“ („Der Durst ist
gegangen, die Adern feucht geworden, und die Belohnung steht fest, so Allah
will.“)
[Den Hadith hat Schaikh Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als gut (Hasan)
eingestuft]
Es ist erwünscht, dass der Fastende während seines Fastens und
Fastenbrechens Bittgebete spricht. (Dies) aufgrund dessen, was Ahmad (8030)
über Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferte, dass er
sagte:
„Wir sagten: O Gesandter Allahs, wenn wir dich sehen, werden unsere Herzen
weich und wir gehören zu den Leuten des Jenseits. (Doch) wenn wir getrennt
von dir sind, imponiert (beeindruckt) uns das Diesseits und wir beschäftigen
uns mit den Frauen und Kindern.“ Er sagte: „Wäret ihr.“ -Oder sagte: „Wenn
ihr in jeder Situation so sein würdet, wie in der Situation, wenn ihr mit
mir seid, so würden euch die Engel gewiss mit ihren Händen begrüßen und euch
in euren Häusern besuchen. Und wenn ihr nicht sündigen würdet, so würde
Allah ein Volk (Leute) bringen, welches sündigt, damit Er ihnen vergibt.“ Er
sagte: „Wir sagten: „O Gesandter Allahs, erzähle uns über das Paradies,
woraus ist es gebaut.“ Er sagte: „Ziegel aus Gold, Ziegel aus Silber, sein
Mörtel ist aus Moschus (Misk), sein Sand aus Perlen und Rubinen, sein Staub
ist aus Safran. Wer es betritt, wird in Wonne sein und kein Elend erleben,
ewig (darin) verweilen und nicht sterben. Seine Kleider werden niemals
abgetragen sein und seine Jugend wird nicht vergehen. Von drei Leuten wird
das Bittgebet nicht zurückgewiesen: von dem gerechten Herrscher; von dem
Fastenden, bis er sein Fasten bricht; und das Bittgebet von dem, dem Unrecht
zugefügt wurde. Es wird auf den Wolken getragen, ihm (dem Bittgebet) werden
die Tore des Himmels geöffnet und der Herr -der Gewaltige und Mächtige- wird
sagen-: „Bei Meiner Herrlichkeit, gewiss werde Ich dich unterstützen (dir
helfen), selbst wenn (erst) nach einiger Zeit.“
[Den Hadith hat Schaikh Schuˈayb Al-Arnaut im „Tahqiq Al-Musnad“ als
authentisch (Sahih) eingestuft]
Und At-Tirmidhi (2525) überliefert ihn mit dem Wortlaut: „…und der Fastende,
während er sein Fasten bricht…“ [Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih
At-Tirmidhi“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Somit ist es an dir, dass du Allah um das Paradies bittest, vor dem
Höllenfeuer um Zuflucht suchst, um Vergebung bittest (Istighfar), und dass
du andere gesetzmäßige Bittgebete sprichst. Was das Bittgebet in dieser Form
anbelangt – „Aschadu an laa ilaaha illallaah, astaghfirullaah, as-aluka
al-jannata, wa aˈuudhu bika minan-aar.“ (Ich bezeuge, dass es nichts und
niemand Anbetungswürdiges gibt, außer Allah. Ich bitte Allah um Vergebung.
Ich bitte Dich um das Paradies und bewahre mich vor dem Feuer.“ – so sind
wir nicht darauf gestoßen.
Und
Allah weiß es am besten.
